Ich habe folgendes Problem:
Ich bin seit über 15 Jahren in meinem Minijob im Kino angestellt. Bisher lief das dort immer so, dass ich als sogenannter Minijobber angestellt war und immer bis zu 400 Euro verdient habe. Ich wurde im Schnitt immer zweimal in der Woche eingeteilt und das für durchschnittlich 6 pro Termin, also ca. 48 Stunden im Monat. Die genaue Stundenanzahl hat immer ein wenig varriert, je nachdem, wie viele Termine ich bekommen habe. Nun ist aber seit ein paar Monaten ein neuer Chef da und seit dem klappt das mit den Terminen überhaupt nicht mehr. Ich habe in diesem Monat gerade einmal 14 Stunden bekommen und das, obwohl ich auf 400 Euro Basis angestellt bin. Entsprechend gering fällt natürlich dann auch mein Verdienst aus. Das geht nun aber schon seit Monaten so und es ärgert mich sehr, da ich nie weiß, mit wie viel ich im nächsten Monat rechnen kann. Andere Mitarbeiter bekommen aber teilweise über 28 Stunden pro Woche und ich komme auf die Menge nichteinmal in einem Monat. Meine Frage ist jetzt, muss ich mir das gefallen lassen, oder gibt es da irgendeine Möglichkeit, dass ich wieder auf meine Stunden kommen kann? Darf der Arbeitgeber einfach so willkürlich die Stunden verteilen und habe ich keinen Anspruch auf meine Stunden? Was kann ich tun, damit ich wieder mit einem einigermaßen regelmäßigem Einkommen rechnen kann?
Vielen Dank im Voraus für ihre Tipps!
Das kommt ganz darauf an, was im Vertrag steht. Dazu müßte ich den Text des Mini-Job-Vertrages kennen.
Grüße… siebengebirgler
Wie immer in Arbeitsrechtsfragen kommt es darauf an, was im Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterzeichnet wurde. Es wird von „bis zu 400 €“ gesprochen, d.h. der Verdienst entsteht nach Arbeitsanfall. Wenn das so ist, sollte ein Gesräch mit dem Chef stattfinden, in dem nachgefragt wird, warum so wenig Einsätze da sind.
Hallo,
wäre interessant zu wissen, ob eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag besteht hinsichtlich Stundenanzahl bzw. besteht eine Bedarfsbeschäftigung auf Abruf. Anonsten wird es m.E. schwer einen Anspruch zu begründen.Empfehle ein Gespräch mit dem neuen Chef über den Hintergrund etc. Vielleicht kannst Du auch auf die „längere“ Betriebszugehörigkeit hinweisen.
Viel Erfolg!
Alex