Ein Bieter ist in Hood gesperrt worden. Derjenige hat nun bei mir bezahlt, ich möchte das Geld gerne zurüküberweisen, denn ich habe in den Bewertungen gesehen, dass derjenigre sehr unfair ist. Sprich der artikel wurde mit Mängeln eingestellt, und auch so beschreiben, der Bieter kaufte den Artikel, prozessiert aber im nachhinein… Was soll ich machen? Geldeingang spät, sehr spät! Ich will keinen Stress! abe den Artikel als bespielt und mit Kulistrichen verunstaltet beschrieben!
Gruss Marianne
Hi,
du wirst ihm den Artikel schicken müssen, da durch deine Einstellung des Artikels und durch das Ersteigern des Artikels zwischen dem Käufer und dir ein rechtsgültiger Vertrag zu stande gekommen ist.
Das Geld hast du ja bereits bekommen. Soll der Käufer doch prozessieren. Wenn von deiner Seite aus alles ok war, hast du nichts zu befürchten.
Gruß
Phoebe
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Marianne,
ich hatte sowas mal bei eBay. Der gesperrte Käufer, der auch einige negative Bewertungen in kurzer Zeit kassiert hatte, schrieb mir dann ein Mail wegen der Sperrung und meinte das sei ein Irrtum. Er hat gezahlt und ich hab ihm seine Ware geschickt. Auf die Bewertung warte ich immer noch und das wars.
Ist absolut korrekt gelaufen und wieso der gesperrt ist, ist mir im Falle die Ware bezahlt wird erstmal egal. Die Auktion wurde eingelöst. Wunderbar!
Gruß
Helena
Hi,
druck dir auf jeden Fall die Auktion aus, damit du im Fall des Falles beweisen kannst, dass du die Mängel vorher angegeben hast.
Gruß
Nelly
beabsichtigter Vertragsbruch?
Aber Hallo, Marianne,
Du bist bei Abschluss dieser Internet-Auktion einen gültigen Vertrag eingegangen.
Dein Vertragspartner, also der Käufer, hat seinen Vertragspart erfüllt - er hat gezahlt.
Nun hast Du Deinen Vertragspart zu erfüllen - die beschriebene/ausgeschrebene Ware zu liefern.
So einfach ist das.
Die anderen Sachen, von welchen Du schreibst, sind ein ganz „anderes Paar Stiefel“.
Eine eventuell später erfolgende „Bewertung“ ist nochmals ein „anderes Paar Stiefel“ (gleich wie diese „Bewertung“ ausfallen mag).
Auf Gerüchte/Mutmassungen zu hören ist keine sehr kluge Entscheidung.
Wenn Du Angst vor einer anschliessenden (also nach einem abgewickelten Geschäft) Bewertung (wie auch immer diese aussehen mag) hast, solltest Du keine Geschäfte tätigen - gar keine!
Wenn Du keinen Stress willst, musst Du Dich zurück ziehen (vielleicht auf eine dünn besiedelte Insel oder hoch in die Berge). Der Umgang mit Menschen ist nunmal mit Stress verbunden (mehr oder weniger).
Aber, tröste Dich, den meiste Stress machen sich die Leute selbst (in diesem Falle Du selbst).
Zusammenfassung: Liefer ordnungs- und vertragsgemäss und dann ist gut.
Ich nehme an, dass Du genau dies nicht lesen wolltest.
Gruss
Ray
Hallo Nelly,
Hi,
druck dir auf jeden Fall die Auktion aus, damit du im Fall des
Falles beweisen kannst, dass du die Mängel vorher angegeben
hast.
Beweisstück „Ausdruck“ wertlos.
Gruß,
Mohamed.
Beweisstück „Ausdruck“ wertlos.
Hi,
wie wärs, wenn du uns verrätst, welches Beweisstück wertvoll wäre? Wenn du schon so schlau bist.
Gruß
Nelly
Wenn Du Angst vor einer anschliessenden (also nach einem
abgewickelten Geschäft) Bewertung (wie auch immer diese
aussehen mag) hast, solltest Du keine Geschäfte tätigen - gar
keine!
Hi,
sie hat doch gar nicht geschrieben, dass sie Angst vor einer negativen Bewertung hat, sondern davon, dass sie von dem Käufer verklagt werden könnte. Das ist ja wohl ein bisschen was anderes.
Gruß
Nelly
Hallo Nelly,
aber dann muss man halt bestimmte Leute von vorneherein vom Bieten ausschließen. Kann man nicht auch von vorneherein beim Einstellen des Angebotes festlegen (weiss das nicht so genau), dass ein Bieter mit einer bestimmten Anzahl von negativen Bewertungen (prozentual oder absolut) ausgeschlossen sein soll?
Inliner
Hallo Inliner,
nein das kann man leider nicht.
Gruß
Phoebe
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Phoebe,
danke für die Info,
ich habe aber schon in Auktionsbeschreibungen gesehen, dass dort jemand reingeschrieben hat, dass er nur an Leute liefert mit mindestens 98 Prozent positiver Bewertungen.
Aber das war wohl dann Teil seiner allgemeinen Beschreibung.
Inliner
Hallo Inliner,
richtig. So sieht es aus. Allerdings würde ich mir eine Funktionalität wie du sie beschrieben hast durchaus wünschen.
Gruß
Phoebe
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Marianne,
Problem dabei dürfte sein: Wenn du Angst hast, dass er dir nach der Lieferung Ärger macht, dann überlege mal, was er veranstalten könnte, wenn du einseitig von dem Vertrag zurücktreten willst?
Die Zahlung per Vorkasse macht das Ganze ja noch interessanter, schließlich hat der „böse“ Bieter ja gezahlt. Als Bieter würde ich hier ein Schiebung vermuten und mir auch überlegen wie ich ggf. dagegen vorgehen könnte.
Vorschlag:
Versuche die gütlich mit ihm zu einigen und schlage ihm die Vertragsaufhebung vor (nicht diktieren!!), ggf. mit einem kleinen Bonus für den Aufwand und dem entgangen Artikel. Entweder er stimmt zu und du bist auf elegante Weise aus dem Schneider, oder nicht und du solltest liefern. Was die Beweislage der Mängel angeht, ein Ausdruck ist vielleicht kein Beweis aber ein Indiz. Und der Käufer steht im Zweifel vor dem gleichen Problem…
Viele Grüße
Daniel