Ich will es auch wagen!

Hallo,

ich möchte mich mit einer Hundeschule selbstständig machen…geplant eigentlich nächstes Jahr und nicht im meinem Wohnort und auch nicht in meinem Landkreis :smile: Aber mich reizt es schon, schon jetzt ein wenig meine Dienste anzubieten, als Nebenjob . Eben in meinem Wohnort! Dazu hab ich aber ein paar Fragen…wie läuft das mit der Buchhaltung ab? Muss ich Buch führen, da ich ja dann Freiberufler wäre? Was gibt es beim Finanzamt und mit den Steuern zu beachten? Dürfte ich ein Gewerbe auf privatem Grundstück anmelden? Das sind jetzt mal so die Fragen, die mir gerade so durch den Kopf hüpfen…mir fallen aber bestimmt noch welche ein!

Freu mich schon auf eure Antworten!

Grüße
Franzi

Hallo Franzi,

wie läuft das mit der Buchhaltung ab?

Google mal nach „Kleinunternehmerregelung“. Wenn du dieses Jahr nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst, mach ich auch eine Hundeschule auf. :wink:
Als Kleinunternehmer musst du keine richtige Buchhaltung machen, sondern nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dazu findest du auch Erklärungen bzw. Freeware-Programme per Google.

Muss ich Buch
führen, da ich ja dann Freiberufler wäre?

Das wäre zu empfehlen. Wie willst du sonst deine Einnahmen bzw. Ausgaben nachweisen?

Du musst als Freiberufler übrigens alle Belege aufheben. Wie lange, weiß ich nicht genau - 5 oder 10 Jahre. Auf alle Fälle lange.

Was gibt es beim
Finanzamt und mit den Steuern zu beachten?

Da gibt es eine spezielle Anlage für Freiberufler. Die kannst du dir von der Homepage des Finanzamtes herunterladen und füllst sie aus. Ist mir leider gerade entfallen, wie das dumme Teil heißt. … Der Steuersatz entspricht deinem normalen Steuersatz.

Dürfte ich ein
Gewerbe auf privatem Grundstück anmelden?

Dem Finanzamt oder anderen Ämtern ist das egal. Probleme kann es mit dem Vermieter geben (falls vorhanden), und vielleicht auch mit den Nachbarn? So Hunde haben ja die Angewohnheit, fleißig zu bellen. Ich weiß nicht, ob das Ärger geben kann, wenn deine Hunde gewerblich bellen. :wink:

Schöne Grüße

Petra

Moment mal!
Hi,

Muss ich Buch
führen, da ich ja dann Freiberufler wäre?

Das wäre zu empfehlen. Wie willst du sonst deine Einnahmen
bzw. Ausgaben nachweisen?

Freiberufler im Sinne des Gesetzes: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf ?

Das wär mir jetzt aber neu.

Dürfte ich ein Gewerbe auf privatem Grundstück anmelden?

Dem Finanzamt oder anderen Ämtern ist das egal. Probleme kann
es mit dem Vermieter geben (falls vorhanden), und vielleicht
auch mit den Nachbarn?

So einfach ist das IMHO nicht. Die Ausübung eines solchen Gewerbes könnte vom Ordnungsamt an Auflagen gebunden sein.

mfg Ulrich

Hallo Franzi,

Ulrich hat recht: Der Betrieb einer Hundeschule ist keine freiberufliche Tätigkeit im steuerrechtlichen und im gewerberechtlichen Sinn. Es geht um ein stehendes Gewerbe.

Das führt aber nicht automatisch zur Buchführungspflicht. Eine einfache Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben (= "Überschussrechnung) genügt.

Wegen der legendären Kleinunternehmerregelung gem. § 19(1) UStG geb ich Petra direkt Antwort - vielleicht für Dich auch interessant.

Ob auf dem vorhandenen Grundstück diese Tätigkeit erlaubt ist, ist wieder was anderes: Das ist per Satzung für die einzelnen Gebiete einer Gemeinde geregelt - hier kann die Gemeinde Auskunft geben.

Schöne Grüße

MM

Hallo Petra,

dieses:

Wenn du dieses
Jahr nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst,
mach ich auch eine Hundeschule auf. :wink:

klingt nach einem verbreiteten Missverständnis hinsichtlich der Grenzen gem. § 19(1) UStG. Wenn die Tätigkeit nicht während des ganzen Jahres betrieben wird, muss der erzielte Umsatz auf zwölf Monate umgerechnet werden, um die Grenzen gem. § 19(1) UStG zu beurteilen.

Beispiel: Umsatz von Oktober bis Dezember = 4.600 €. 4.600 € / 3 * 12 = 18.400 €. Kein Kleinunternehmer i.S.d. § 19(1) UStG i.V.m. Abschnitt 246 (4) UStR.

Hier:

Als Kleinunternehmer musst du keine richtige Buchhaltung
machen, sondern nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

gibts auch ein wenig Verwirrung. Die Möglichkeit der Gewinnermittlung nach § 4(3) EStG ist keineswegs auf Kleinunternehmer i.S.d. § 19(1) UStG beschränkt. Alle freiberuflich tätigen Unternehmer können ganz unabhängig von ihren Umsätzen ihren Gewinn per Überschussrechnung ermitteln. Gewerbetreibende dann, wenn der Jahresumsatz bis 350.000 € und der Gewinn bis 30.000 € ausmachen, es sei denn, sie sind wegen Handelsrecht buchführungspflichtig, oder ihr Betrieb erfordert wegen seiner Struktur eine regelrechte Buchführung und Bilanzierung.

Da ist also noch ein bissel Platz…

Dazu findest du auch Erklärungen bzw. Freeware-Programme per
Google.

Naja, ist Geschmackssache. Wenn ich im Zusammenhang Buchführung bzw. Aufzeichnungen „Freeware“ höre, krieg ich immer leichtes Bauchgrimmen. Aber vielleicht gibts da etwas, was besser ist als das für eine Überschussrechnung völlig ausreichende excel, und was es auch in zehn Jahren noch gibt (nicht bloß Aufbewahrungspflicht, sondern auch die Pflicht zum Ermöglichen eines elektronischen Zugriffs auf die Datenbestände dauert so lang…).

Muss ich Buch
führen, da ich ja dann Freiberufler wäre?

Das wäre zu empfehlen. Wie willst du sonst deine Einnahmen
bzw. Ausgaben nachweisen?

Hallo! Buchführung ist eine Sache, Aufzeichnungen für eine Überschussrechnung eine andere. Einnahmen und Ausgaben zeichnen zwar manche Überschussrechner mit Software auf, die auch für Buchführung geeignet ist, aber es handelt sich dabei nicht um das Führen von Büchern i.S.d. §§ 140ff AO.

Du musst als Freiberufler übrigens alle Belege aufheben.

Huhu! Wo ist hier ein Freiberufler???

Wie lange, weiß ich nicht genau - 5 oder 10 Jahre. Auf alle Fälle
lange.

10 Jahre: Alle Aufzeichnungen und Belege. Ausnahme: 6 Jahre - Korrespondenz, die nicht unmittelbar Buchungsbeleg ist.

Und jetzt kommen wir zu einer Unterweisung von Existenzgründern, die ich Dich eingehend zu erläutern bitte:

Da gibt es eine spezielle Anlage für Freiberufler.

Welche Anlage soll das sein? Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden auf der Anlage GSE, im Fall des Überschussrechners zusätzlich auf der Anlage EÜR erklärt. Wo ist hier eine Anlage speziell für Freiberufler??

Und das hier:

Der Steuersatz entspricht deinem normalen
Steuersatz.

ist mir auch völlig rätselhaft. Soll das heißen, daß jemand, der z.B. mit Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit zu einem Einkommen von 22.000 € kommt, d.h. das mit 15,5% versteuert wird, immer noch 15,5% ESt entrichtet, wenn er dazu noch 10.000 € Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat?

Dürfte ich ein
Gewerbe auf privatem Grundstück anmelden?

Dem Finanzamt oder anderen Ämtern ist das egal. Probleme kann
es mit dem Vermieter geben (falls vorhanden), und vielleicht
auch mit den Nachbarn?

Ist Dir der Begriff Flächennutzungsplan bekannt??

Liebe Petra,

wenn ich mich im Relibrett über Fragen der Eucharistie auslasse, schreibe ich genau so ein konfuses Zeug. Ich bin da nicht besser.

Ich bitte Dich aber zu berücksichtigen, daß der Einstieg in die hier gefragte Materie für Existenzgründer oft nicht einfach ist, und viele Fehler am Anfang ganz üble Folgen nach sich ziehen. Von daher meine ich, es wäre im Interesse der Auskunftsuchenden wichtig, daß Du hier nur Dinge schreibst, von denen Du weißt, daß sie richtig sind. Es ist für jemanden, der neu in der Materie ist, sonst ungeheuer anstrengend, den konfusen Nebel aus Halbrichtigem und bloßen Vermutungen zu durchdringen.

Schöne Grüße

MM

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