Hallo,
habe ein paar wichtige Fragen
die mir zu schaffen machen…
Situation ist die:
Ich bin 18 Jahre & bin noch bis Juni Schülerin.
Ende Juli kommt unser Baby zur Welt =) Wollte
jetzt solangsam mal alles beantragen. Vorher
mich aber erstmal ummelden. Ich wohne schon fast
ein Jahr bei meinem Freund. Bin dort aber nicht
gemeldet.
Hab Probleme mit meinem Vater weil er mich nicht
wirklich unterstützt sondern lieber um 50€ trauert
die er weniger hat wenn ich ich mich ummelde un er in eien
andere Steuerklasse kommt.
Wieso kommt er wegen Deiner Ummeldung in eine andere Steuerklasse? Der Sohn (Student) meines Mannes lebt seit ewigen Zeiten ca. 400 km entfernt. Mein Mann hat den Kinderpunkt auf seiner Steuerklasse, da die Mutter des Kindes keinen Unterhalt bezahlt.
Mit Kindergeld
läuft auch alles falsch. Er gibt mir immer 200€ auf die
Hand.Hats auch schon vergessen und kam erst Mitte des Monats
mal vorbei. Sind so keine Zustände mehr.
Eine Möglichkeit wäre, das über einen Rechtsanwalt abklären zu lassen. Beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein holen und dann kostet der Anwalt 10 oder 20 Euro.
Hab schon viel gegoogelt aber werd einfach nicht schlau aus
allem. Mich würde jetzt interessieren
was mir/wie viel an Geld zusteht wenn ich zu meinem Freund
ziehe.
Da Du ein Kind von Deinem Freund bekommst, ist mindestens ab der Zeit des Mutterschutzes bzw. ab Ende der Schulzeit Dein Freund für Deinen Unterhalt zuständig. Die Eltern müssen dann nicht mehr bezahlen.
Vater 1300€ Netto
Mutter Harz IV
Freund 1300€ Netto
Ich selbst habe kein Einkommen als Schülerin.
Dein Freund und Du Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft und Du kannst dann Hartz IV beantragen.
Eltern haften bei ihren Kindern nur für eine Ausbildung aber nicht dafür, dass die Eltern zu Großeltern gemacht werden.
Dein Vater hat einen Selbstbehalt von 1.100 Euro, da Du ja nicht bei ihm wohnst (Meldeadresse spielt keine Rolle). Bis Ende Schulzeit/Beginn Mutterschutz hast Du dann einen Unterhaltsanspruch von 200 Euro. Allerdings darf Dein Vater vom Nettoeinkommen einiges abziehen (z. B. Arbeitskosten, Arbeitswegekosten, staatl. geförderte Altersvorsorge, Schuldentilgung usw.).
Es kann also sein, dass es weniger als 200 Euro werden. Ab Mutterschutz ist dann der Vater des Kindes für Dich und das Kind unterhaltspflichtig.
Steht mir Unterhalt zu & wie viel & woher?
Hoffe es gibt hier jemand der mir weiterhelfen kann!
Gruß