Ich will meine eigene Familie!Unterhalt?

Hallo,
habe ein paar wichtige Fragen
die mir zu schaffen machen…

Situation ist die:

Ich bin 18 Jahre & bin noch bis Juni Schülerin.
Ende Juli kommt unser Baby zur Welt =) Wollte
jetzt solangsam mal alles beantragen. Vorher
mich aber erstmal ummelden. Ich wohne schon fast
ein Jahr bei meinem Freund. Bin dort aber nicht
gemeldet.

Hab Probleme mit meinem Vater weil er mich nicht
wirklich unterstützt sondern lieber um 50€ trauert
die er weniger hat wenn ich ich mich ummelde un er in eien andere Steuerklasse kommt. Mit Kindergeld
läuft auch alles falsch. Er gibt mir immer 200€ auf die Hand.Hats auch schon vergessen und kam erst Mitte des Monats mal vorbei. Sind so keine Zustände mehr.

Hab schon viel gegoogelt aber werd einfach nicht schlau aus allem. Mich würde jetzt interessieren
was mir/wie viel an Geld zusteht wenn ich zu meinem Freund ziehe.

Vater 1300€ Netto
Mutter Harz IV
Freund 1300€ Netto

Ich selbst habe kein Einkommen als Schülerin.

Steht mir Unterhalt zu & wie viel & woher?
Hoffe es gibt hier jemand der mir weiterhelfen kann!

Schonmal Danke &
Liebe Grüße Lisa

Hallo Lisa…

Zunächst sollte dein Freund als Erzeuger des Kindes, auch Unterhaltspflichtig sein. Soweit ich das beurteilen kann, stehen dir für dein Kind dann 317,00 EUR zu,laut Düsseldorfer Tabelle. Allerdings gibt es ein Eigenbhalt des Zahlungspflichtigen, welcher bei 1.100 EUR liegt. Alles was darüber ist, muss er als Unterhalt zahlen. In wie weit dein Vater zahlungspflichtig ist, kann ich nicht beantworten. Schau aber mal generell bei Google unter „Düsseldorfer Tabelle“ nach. Ich würde dir auch den Gang zum Hartz4-Amt empfehlen, zwecks Hilfeleistung. Wenn du zu deinem Freund ziehst und dann zum Hartz4 Amt gehst, werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft geführt. Es gilt dann abzuklären, was das Amt dazu zahlt. Ich würde dies in jedem Fall machen. Die können dir letztlich sicher auch die andere Fragen beantworten.

Beste Grüße…

…Hallo Lisa. diese Frage kann ich dir leider nicht beantworten. Frage doch mal bei dem jugendamt oder ähnlichen ämtern nach…
alles gute…

Hallo Lisa,

kann dir da nicht wirklich weiterhelfen - nur soviel: es könnte sein, dass dein Freund als Lebenspartner unterhaltspflichtig wird.
Aber schau doch mal unter folgenden Links:
http://www.sozialleistungen.info/con/sozial-leistung…
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld
Hoffe, das hilft dir etwas weiter.
Wünsch dir alles Gute und drück dir die Daumen für einen guten Verlauf deiner Schwangerschaft.

LG, Anna

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort…Unter der Tabelle hab ich auch schon geschaut da Stand 303€ für ein volljähriges Kind bei einem Einkommen bis 1500€. Weiß nur nicht genau worauf sich das bezieht. Steht überall nur das Recht auf Unterhalt entfallen kann wenn man nicht Arbeiten geht/Ausbildung abbricht ect.! Aber als Schawangere? Ich weiß nur das ich bei meiner Krankenkasse trotzdem als „arbeitsuchende Jugendliche“
geführt bin.Naja ich erkundige mich mal weiter :wink: Vielen Dank & liebe Grüße!!!

Liebe Lisa,

bitte melde dich offiziell um!
Dann gehst du zum Arbeitsamt und stellst einen Antrag auf Hartz IV.
Als Schwangere geht dir nämlich sonst auch viel durch den lappen, du bekommst z.B Hilfe für dein Baby und auch mehrbedarf für Schwangere.
Wieviel genau, kann ich dir nicht sagen. Das Einkommen deines Freundes wird nämlich mit angerechnet.
Wegen deinem Kindergeld, das ist heikel, du kannst nur mit dem Jugendamt und deinem vater reden, dass er dir das Kindergeld auszahlt, bzw, zustimmt, dass die das noch zustehende Kindergeld auf dein Konto gezahlt wird.
Das ist doof, aber leider nicht zu ändern.
Sobald die schule beendet ist und dein baby da ist, steht dir kein Kindergeld zu, nur deinem Baby, denn du selber stehst dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.

Noch fragen, dann frag mich einfach, ich versuche sie so gut es geht zu beantworten.

LG Simone

Hey Anna,
Danke das du so schnell geantwortet hast.Hmm, also du meinst das ich evtl. nur mein Kindergeld bekomme und
wir damit rumkommen müssten? O.o das würde ja gar nicht gehen… Im moment gibt mir mein Vater 200€ auf die Hand, bezahlt dafür auch öfters mal Einkäufe oder Sachen für die Schule… Werd mich mal auf den Seiten durchlesen :smile: Dachte nur ich könnte den Unterhalt gerade „mit dem Kindergeld beantragen“ also das es auf mein konto geht…

Vielen Dank…
Hoffe bis unser Baby da ist,
ist alles geklärt…

Liebe Grüße

Danke Simone,
das hilft mir schon viel.
Das ich Harz IV bekommen kann wusste ich gar nicht!
Das das Einkommen meines Freundes angerechnet wird dachte ich mir schon. Aber gar kein Unterhalt vom
Vater?Komisch… Suche fleißig weiter wo was zu holen
ist…

Bisher weiß ich nur das ich
diese Sachen beantragen kann

Elterngeld
Kindergeld
Mutterschaftsgeld
Harz 4 (laut dir^^)
Wohngeld?

Sonstiges?

Lg Lisa

Liebe Lisa,

ob du Wohngeld beantragen musst, wird dir das Arbeitsamt dann sagen, je nach Situation.
Du kannst auch versuchen Kinderzuschlag zu beantragen wenn dein Kind dann da ist, nach meinem Wissen müsste selbst das dir zustehen.
Unterhalt von deinem Vater, da kenne ich die Situation nun nicht, müsstest du aber für dich auf dem Jugendamt erfragen.
Weitere Anfragen beantworte ich gerne, aber erst morgen, da ich unterwegs bin nun.

LG Simone

Hallo,
habe ein paar wichtige Fragen
die mir zu schaffen machen…

Situation ist die:

Ich bin 18 Jahre & bin noch bis Juni Schülerin.
Ende Juli kommt unser Baby zur Welt =) Wollte
jetzt solangsam mal alles beantragen. Vorher
mich aber erstmal ummelden. Ich wohne schon fast
ein Jahr bei meinem Freund. Bin dort aber nicht
gemeldet.

Hab Probleme mit meinem Vater weil er mich nicht
wirklich unterstützt sondern lieber um 50€ trauert
die er weniger hat wenn ich ich mich ummelde un er in eien
andere Steuerklasse kommt.

Wieso kommt er wegen Deiner Ummeldung in eine andere Steuerklasse? Der Sohn (Student) meines Mannes lebt seit ewigen Zeiten ca. 400 km entfernt. Mein Mann hat den Kinderpunkt auf seiner Steuerklasse, da die Mutter des Kindes keinen Unterhalt bezahlt.

Mit Kindergeld
läuft auch alles falsch. Er gibt mir immer 200€ auf die
Hand.Hats auch schon vergessen und kam erst Mitte des Monats
mal vorbei. Sind so keine Zustände mehr.

Eine Möglichkeit wäre, das über einen Rechtsanwalt abklären zu lassen. Beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein holen und dann kostet der Anwalt 10 oder 20 Euro.

Hab schon viel gegoogelt aber werd einfach nicht schlau aus
allem. Mich würde jetzt interessieren
was mir/wie viel an Geld zusteht wenn ich zu meinem Freund
ziehe.

Da Du ein Kind von Deinem Freund bekommst, ist mindestens ab der Zeit des Mutterschutzes bzw. ab Ende der Schulzeit Dein Freund für Deinen Unterhalt zuständig. Die Eltern müssen dann nicht mehr bezahlen.

Vater 1300€ Netto
Mutter Harz IV
Freund 1300€ Netto

Ich selbst habe kein Einkommen als Schülerin.

Dein Freund und Du Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft und Du kannst dann Hartz IV beantragen.

Eltern haften bei ihren Kindern nur für eine Ausbildung aber nicht dafür, dass die Eltern zu Großeltern gemacht werden.

Dein Vater hat einen Selbstbehalt von 1.100 Euro, da Du ja nicht bei ihm wohnst (Meldeadresse spielt keine Rolle). Bis Ende Schulzeit/Beginn Mutterschutz hast Du dann einen Unterhaltsanspruch von 200 Euro. Allerdings darf Dein Vater vom Nettoeinkommen einiges abziehen (z. B. Arbeitskosten, Arbeitswegekosten, staatl. geförderte Altersvorsorge, Schuldentilgung usw.).

Es kann also sein, dass es weniger als 200 Euro werden. Ab Mutterschutz ist dann der Vater des Kindes für Dich und das Kind unterhaltspflichtig.

Steht mir Unterhalt zu & wie viel & woher?
Hoffe es gibt hier jemand der mir weiterhelfen kann!

Gruß

hallo lisa

da du eine fam. gründen möchtest bekommst du keinen unterhalt mehr von deinen eltern.

Hallo Lisa,
solange du noch im Haushalt deiner Eltern gemeldet bist, kannst du selber NICHT das Kindergeld bekommen.
Sobald du eine eigene Wohnung hast und deine Eltern dich nicht unterhalten, kannst du eine Abzweigung des Kindergeldes an dich selbst beantragen.
Nur wird ja, so wie du schreibst, der Anspruch auf Kindergeld maximal bis Juli 2010 (Ende Schule) bestehen.
Was Unterhalt für dich ist, weiss ich nicht wirklich…
Und ich denke, wenn du nicht mehr in Ausbildung bist, wirst du auch nichts bekommen. Da bleibt wohl auch nur Hartz 4.
Alles Gute für die Zukunft.
Gruß
juliatimlea

beantwortet?
Hallo,

habe ein paar wichtige Fragen
die mir zu schaffen machen…

Situation ist die:

Ich bin 18 Jahre & bin noch bis Juni Schülerin.
Ende Juli kommt unser Baby zur Welt =) Wollte
jetzt solangsam mal alles beantragen. Vorher
mich aber erstmal ummelden. Ich wohne schon fast
ein Jahr bei meinem Freund. Bin dort aber nicht
gemeldet.

Hab Probleme mit meinem Vater weil er mich nicht
wirklich unterstützt sondern lieber um 50€ trauert
die er weniger hat wenn ich ich mich ummelde un er in eien
andere Steuerklasse kommt. Mit Kindergeld
läuft auch alles falsch. Er gibt mir immer 200€ auf die
Hand.Hats auch schon vergessen und kam erst Mitte des Monats
mal vorbei. Sind so keine Zustände mehr.

Hab schon viel gegoogelt aber werd einfach nicht schlau aus
allem. Mich würde jetzt interessieren
was mir/wie viel an Geld zusteht wenn ich zu meinem Freund
ziehe.

Vater 1300€ Netto
Mutter Harz IV
Freund 1300€ Netto

Ich selbst habe kein Einkommen als Schülerin.

Steht mir Unterhalt zu & wie viel & woher?
Hoffe es gibt hier jemand der mir weiterhelfen kann!

Schonmal Danke &
Liebe Grüße Lisa