Ich will meine Kaution zurück!

Hi!

wer kann helfen?

ich habe für ein Jahr in einer Wohnung gewohnt.
Bei Auszug wurde die Wohnung perfekt gereinigt.
Gesterichen habe ich sie nicht, da das einfach nicht notwendig war. Es hingen keine Bilder an der Wand, es standen keine Möbel direkt an der Wand, die Wände waren also nach wie vor blütenweiß.

Der Makler sagt nun, das Bad sei verschmutzt und die Wände nicht gestrichen gewesen.
Ferner hätte der Kühlschrank Stockflecken, da er nicht abgetaut, aber verschlossen gewesen sei. Das stimmt definitiv nicht. Vielmehr wurde der Kühlschrank abgetaut und die Tür in offenem Zustand fixiert (durch herausgenommene Schublade zwischen Tür und Körper, ein evtls. Zufallen der Tür war also ausgeschlossen).

Als ich noch in der Wohnung wohnte, kam ich eines Tages nach Hause und es waren zwei Leute in meinem Bad, die den Wasserzähler ablesen wollten (vor dem vereinbarten Termin). Der Hausmeister hatte also einen Schlüssel…

Was kann ich nun tun, um meine Kaution zurückzuerhalten?
Einige unbeantwortete Kommentare auf dem AB des Maklers und einen deutlichen Brief später weiß ich mir nun nicht mehr anders zu helfen, als einen Rechtsanwalt einzuschalten. Macht das Eurer Meinung nach Sinn? Was kann ich sonst tun?

Gruß und danke im voraus,

Mathias

Deine Angaben sind zu ungenau um Stellung zu nehmen. Im normal
Fall wird nach der Kündigung eine Wohnungsbesichtigung vorgenommen, in der die noch auszuführenden Arbeiten aufgenommen werden. Nach Beendigung dieser Arbeiten wird nochmals ein Wohnungsabnahmeprotokoll, bzw. ein Übergabe-Protokoll angefertigt, in dem der Zustand bei Übergabe festgehalten wird.

Also, wenn man Dir helfen soll bitte genauere Ahaben machen
Gruß Doris

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Hi!

Hi!

wer kann helfen?

ich habe für ein Jahr in einer Wohnung gewohnt.
Bei Auszug wurde die Wohnung perfekt gereinigt.
Gesterichen habe ich sie nicht, da das einfach nicht notwendig
war. Es hingen keine Bilder an der Wand, es standen keine
Möbel direkt an der Wand, die Wände waren also nach wie vor
blütenweiß.

Ich hoffe, dafür hast du Zeugen bzw. Bilder davon gemacht! Ob/wie du verpflichtet bist hängt sehr vom Mietvertrag ab, aber im Normalfalle reicht nach „nur“ einem Jahr die gereinigte Übergabe ohne Renovierung. Dies gilt meist auch dann, wenn im Mietvertrag Renovierung vereinbart ist!

Der Makler sagt nun, das Bad sei verschmutzt und die Wände
nicht gestrichen gewesen.
Ferner hätte der Kühlschrank Stockflecken, da er nicht
abgetaut, aber verschlossen gewesen sei. Das stimmt definitiv
nicht. Vielmehr wurde der Kühlschrank abgetaut und die Tür in
offenem Zustand fixiert (durch herausgenommene Schublade
zwischen Tür und Körper, ein evtls. Zufallen der Tür war also
ausgeschlossen).

Hmmm… ehrlich gesagt klingt das nach Schutzbehauptung! Wenn du keinen Zeugen hierfür hast, vergiß diese Behauptung lieber schnell wieder…

Wenn die Übergabe stattgefunden hat bist du nachher nicht mehr verantwortlich (logisch, gelle ;o)))). Solche schäden kommen doch nicht in ein paar Tagen, oder?!? Laß den Makler ruhig seine „Falschaussagen“ machen! ein Richter erkennt dies scon und wenn du bei der Wahrheit bleibst steigen die Aktien!

Als ich noch in der Wohnung wohnte, kam ich eines Tages nach
Hause und es waren zwei Leute in meinem Bad, die den
Wasserzähler ablesen wollten (vor dem vereinbarten Termin).
Der Hausmeister hatte also einen Schlüssel…

Könnte zwar Hausfriedensbruch sein, doch für die Kaution ist es wohl „wurscht“…

Was kann ich nun tun, um meine Kaution zurückzuerhalten?
Einige unbeantwortete Kommentare auf dem AB des Maklers und
einen deutlichen Brief später weiß ich mir nun nicht mehr
anders zu helfen, als einen Rechtsanwalt einzuschalten. Macht
das Eurer Meinung nach Sinn? Was kann ich sonst tun?

Anders wirst du kaum ne Chance haben!

Gruß und danke im voraus,

Mathias

Bernd