Ich möchte mich selbstständig machen, hab da jetzt aber noch ein paar Sachen die ich nicht so ganz verstehe.
Wie sieht das denn da alles Steuerlich aus?
Wenn ich beim Großhändler einkaufe, stehen dort ja immer die Netto Preise, wieso steht das dort in Netto?
Zu den Netto Preis beim Großhändler kommt ja dann noch die Vorsteuer, richtig? 16%, auch richtig?
Wenn ich dann die Ware verkaufe bekomme ich ja 16% MwSt. vom Kunden. Dann muss ich an das Finanzamt ja monatlich diese Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Wie berechnet sich das?
Gibt es evtl. eine möglichkeit, irgendwie um diese Vorsteuer rum zu kommen oder muss ich als Händler so oder so diese Steuer an den Großhändler bezahlen? Denn irgendwie weiß ich nicht, sind viele Händler meistens weit günster als der Großhändler Netto + Steuer.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Danke!!!
Vielleicht hilft Dir ja die Kleinunternehmerregelung weiter!
Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn die tatsächlich erzielten Bruttoeinnahmen im vorangegangenen Jahr 17.500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen werden.
Im Jahr des Beginns der unternehmerischen Tätigkeit bezieht sich die Grenze von 17.500 Euro auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahres. Dabei wird der voraussichtliche Umsatz in einen Jahresumsatz umgerechnet. Bei der Kleinunternehmerregelung führt der Unternehmer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Er darf seinen Kunden die Umsatzsteuer nicht in Rechnung stellen und ist selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Ich möchte mich selbstständig machen, hab da jetzt aber noch
ein paar Sachen die ich nicht so ganz verstehe.
Wenn ich beim Großhändler einkaufe, stehen dort ja immer die
Netto Preise, wieso steht das dort in Netto?
Zu den Netto Preis beim Großhändler kommt ja dann noch die
Vorsteuer USt1 , richtig? 16%, auch richtig?
richtig
Wenn ich dann die Ware verkaufe bekomme ich ja 16% MwSt. vom
Kunden USt2.
richtig
Dann muss ich an das Finanzamt ja monatlich diese
Umsatzsteuervoranmeldung UStFA einreichen. Wie berechnet sich das?
ganz Einfach:
UStFA=USt2-USt1
wobei bei der Voranmeldung mit Schätzzahlen gearbeitet wird, au deren Basis Du dann die Vorauszahlung leistet. Am Jahresende/bei Vorlage der Steuererklärung wird dann geguckt, ob es passt oder wie das Saldo auszugleichen ist.
Gibt es evtl. eine möglichkeit, irgendwie um diese Vorsteuer
rum zu kommen
nein
oder muss ich als Händler so oder so diese
Steuer an den Großhändler bezahlen?
ja
Denn irgendwie weiß ich nicht, sind viele Händler meistens weit
günster als der Großhändler Netto + Steuer.
Im Lebensmittelbereich ist diese Beobachtung für 08/15- Sachen durchaus korrekt.
Andererseits sollte man das Kleingedruckte der Grossmärkte lesen, denn es gibt meist jahresumsatzabhängige Rabatte. Im Lebensmittelbereich (Selgros) liegen die ersten Rabattstufen im 10/20 k€-Bereich.
wobei bei der Voranmeldung mit Schätzzahlen gearbeitet wird,
au deren Basis Du dann die Vorauszahlung leistet.
ist im Zweifelsfall eine Aufforderung zur Steuerhinterziehung.
Eine (möglichst präzise) Schätzung der Werte für die UStVA ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erlaubt - StB gestorben, Belegordner verbrannt etc.
In der Regel müssen die UStVAn auf der Grundlage der tatsächlichen Geschäftsvorfälle erstellt werden. Alldieweil FiBu nicht immer so zeitnah ist, wie sie eigentlich sein muss, gibts die Möglichkeit der Dauerfristverlängerung: UStVA fällig 1 Monat + 10 Tage nach Ende des Monats, den sie betrifft.
FiBu, die dann noch nicht fertig ist, ist nicht ordnungsmäßig.
wobei bei der Voranmeldung mit Schätzzahlen gearbeitet wird,
au deren Basis Du dann die Vorauszahlung leistet.
ist im Zweifelsfall eine Aufforderung zur Steuerhinterziehung.
Eine (möglichst präzise) Schätzung der Werte für die UStVA ist
nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erlaubt - StB
gestorben, Belegordner verbrannt etc.
In der Regel müssen die UStVAn auf der Grundlage der
tatsächlichen Geschäftsvorfälle erstellt werden. Alldieweil
FiBu nicht immer so zeitnah ist, wie sie eigentlich sein muss,
gibts die Möglichkeit der Dauerfristverlängerung: UStVA fällig
1 Monat + 10 Tage nach Ende des Monats, den sie betrifft.
wieder was gelernt. Ich dachte immer, dass die UStVA während des lfd. Monats bzw. des lfd. Quartals für diesen/s geschätzt wird.
Da stellt sich mir allerdings die Frage, warum es Voranmeldung und nicht einfach vorläufige Meldung heisst.
Vielleicht hilft Dir ja die Kleinunternehmerregelung weiter!
Bei dem Problem auf keinen Fall.
Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn
Das ist schlicht falsch, denn Ust. wird immer erhoben(ausser von Kleinunternehmern). Er muss sie also immer bezahlen(Auch bei Kleinunternehmer, weil sie da voll in der Kalkulation durchschlägt). Allerdings: Wenn er die Kleinunternehmerregelung nutzt, dann darf er selbst keien USt. (MWst.) erheben bzw. ausweisen. UND darf auch nicht die ausgelegte Vorsteuer mit (nicht erhaltener) MWSt. verrechnen.
Bei der
Kleinunternehmerregelung führt der Unternehmer keine
Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
Auch das ist nicht exakt: Die Vorsteuer bezahlt immer der Empfänger der Rechnung. Vereinnahmt wird diese vom Rechnungsaussteller und dann an das FA abgeführt.
Da stellt sich mir allerdings die Frage, warum es Voranmeldung
und nicht einfach vorläufige Meldung heisst.
der Begriff Voranmeldung ist aus zwei Teilen zusammengesetzt. -
Anmeldung, weil die USt nicht erklärt und dann per Bescheid veranlagt wird, sondern bereits die Erklärung einem Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung entspricht. Man findet dieses sonst bei Verbrauchsteuern, bei der Vergnügungssteuer, bei allerley Alterthümlichem wie der Schankerlaubnissteuer, aber auch bei einigen Sonderformen der Einkommensteuer (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer): In all diesen Fällen erstellt der StPfl die Steueranmeldung, mit der er die Steuerlast selbst errechnet. Insofern ist der Begriff „Umsatzsteuererklärung“ eigentlich eine Ausnahme, die systematisch von den Begriffen abweicht, die sonst bei Anmeldesteuern benutzt werden.
Vor-, weil der Besteuerungszeitraum bei der USt das Kalenderjahr ist und sich die vor-angemeldete USt auf kürzere Zeiträume bezieht als denjenigen, der für die Besteuerung maßgeblich ist.
In der Tat gehört zur Steuerhinterziehung, dass der Fiskus um berechtigte Forderungen gebracht wird. Insofern ist eine nach der sicheren Seite geschätzte UStVA weder erlaubt noch (in Ermangelung eines Straftatbestandes) verboten. Fragt sich allerdings: Woher kennt man die sichere Seite, wenn man die maßgeblichen Beträge nicht kennt?