… Parteien. Die anderen Parteien nutzen jeweils die der Wohnung zugehörigen Garagen, wir, die wir in der Dachwohnung leben, haben nur einen Parkplatz für 10.-€ monatlich mitgemietet. Dieser liegt genau vor der Eingangstür und ist nicht gekennzeichnet. Früher war eine Linie im Boden erkennbar, diese ist jedoch verblasst und im Winter oder bei Regen nicht erkennbar. Daher parken immer wieder Hausbesucher auf unserem Parkplatz. Auf meine Anfrage wegen einer Beschriftung bei der Hausverwaltung wurde diese abgelehnt. Welche Rechte habe ich.
Hallo,
holen Sie sich die Erlaubnis, selbst ein Schild aufzustellen oder einen Sperrbügel anzubringen; sie können sich schriftlich beschweren mit Beweis der Störung (Bild), Sie können auch den Störer abschleppen lassen, müssen aber dem Abschleppdienst gegenüber in Vorkasse gehen und dann gegen den Störer ggf. klagen.
Eigentlich heben Sie kaum eine Chance das wilde Parken zu verhindern, wen stört heute noch ein Verbotsschild??!! Das ist eigentlich meine leidvolle Erfahrung, trotz Kenntnis deutschen Rechts.
Gruß suver
Hallo Katuswolf,
da ihr monatlich Miete für den Parkplatz zahlt, ist der Hauseigentümer verpflichtet, diese Mietsache auch in Schuss zu halten.Wenn aber alles nichts nützt: Baumarkt, weisse Strassenfarbe, Pinsel und selber machen. Das ist nämlich nicht strafbar. Eure Wohnung habt ihr doch sicher auch gestrichen. Mietsache ist Mietsache.
LG
Maria
Fordern Sie Ihren Vermieter schriftlich auf, Ihren Stellplatz abzusichern und setzen sie Ihm eine Frist von 14 Tagen.Drohen sie Ihm in dem besagten Schreiben an , den Stellplatz erst wieder zu bezahlen , wenn entsprechenden Vorkehrungen getroffen sind.
Sollte sich dann nichts ändern , haben sie ein kostenlosen Stellplatz , der halt manchmal besetzt ist.
Sinnvoll wäre es natürlich auch , wenn es nur 3 Parteien sind , diese auf Ihre Rechte aufmerksam zu machen.
ohne den Vertragsinhalt zu kennen, unbedingt dem Vermieter schriftlich die Sachlage mitteilen und angemessene FRIST setzen. Erst wenn diese verstrichen und keine Änderung erfolgte, besteht das Recht der Klage. In Deutschland kann theoretisch gegen alles und jeden geklagt werden, aber ob es bei diesem Geringen Streitwert, zum Prozess kommt, bezweifle ich.
Geh zur Zulassungsstelle , lass dir ein Kennzeichen mit deiner nummer machen, und häng es an deinen platz.
beim baumarkt gibts schilder, privatparkplatz, das hänge dazu.
Das sollte in deinem interesse sein, und ich glaube kaum , dass die Hauseigentümergesellschaft dagegen Einspruch einlegt.
ansonsten sollte das recht auf deiner seite, du mietest den platz, also sollte man dir den so kennzeichnen lassen, das es deiner ist.
Lieber Katuswolf,
du hast zwei Möglicheiten, um den dir vermieteten Stellplatz zu sichern.
Das eine wäre, du sprichst persönlich mit den drei Nachbarn. Es wäre denkbar, dass ihnen gar nicht bekannt ist, dass dieser Stellplatz dir mit dem Mietvertrag mitvermietet wurde und dass du dafür Miete zahlst, wie diese für ihre Garagen. Wenn du dich großzügig zeigen willst,dann könntest du den drei Mietern evtl. gestatten, wenn sie zu außerplanmäßigen Einkäufen nur zum Abladen den parkplatz nutzen möchten (nur halten, nicht parken), so würdest du dich verständnisvoll zeigen.
er zweite Weg ist der etwas härtere, in welchem du dem Vermieter gegenüber deine Rechte einforderst. Dir wurde der Stellplatz mit der Wohnung mitvermietet. Du zahlst dafür. Damit hast du auch das Recht, ihn zu benutzen. Dieser Stellplatz bedarf der Instandhaltung durch den Vermieter, ebenso wie der Vermieter die Garagen instandhalten muss. Zu deinem Stellplatz gehört die Abgrenzung zur übrigen Stellfläche (wenn vorhanden) und die Kennzeichnung mit deinem Namen, dass du alleiniger Nutzer dieser Stellfläche bist.
Wenn Du Vermieter die Wartung und Pflege ablehnt, dir der Platz nicht mehr zur Verfügung steht, dann hast du ein Recht auf Mietminderung und zwar für jeden Tag, an dem der Stellplatz von dir nicht genutzt werden kann. Ich würde schätzen, das du 5 % von deiner Gesamtmiete abziehen kannst.
Dazu solltest du dem Vermieter einen Brief schreiben, keine Mail, nicht mündlich oder telefonisch, denn du musst evtl. später beweisen können, dass du den Vermieter aufgefordert hast, die erforderlichen Reparaturen auszuführen. Wenn die Frist verstreicht und der Vermieter die Reparaturen nicht ausführt. so kündigst du mit dem Brief gleichzeitig eine Mietminderung von 5 % an, und zwar für die Dauer der Zeit, in der du den Stellplatz nicht nutzen kannst.
Schreib mir mal, wie du dich einigen konntest.
Beste Grüße
Ingrid = Zwillingsjungfrau
Guten Abend Katuswolf
leider kann ich deine Frage nicht beantworten.
Liebe Grüße
Heike
Hallo Katuswolf,
so kann ich die Frage leider nicht beantworten. Was steht im Mietvertrag bezüglich des Parkplatzes? Ist dieser dort erwähnt und klar örtlich bezeichnet?
Herzliche Grüße
hubu
Hallo,
wenn Sie jeden Monat 10,00 Euro für einen Parkplatz bezahlen, muss der auch nutzbar sein.
Wenn früher eine Markierung da war, würde ich die einfach nachziehen. Oder mal ein Schild aufhängen, dass widerrechlich parkende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Sollte die Hausverwaltung wegen Schild oder Markierung Stress machen, können Sie die 10,00 Euro einbehalten - das muss aber vorher angemahnt werden.
Also Brief an die Hausverwaltung, Frist setzen zur Instandsetzung der Mietsache (in diesem Fall ist der Parkplatz ja eine Mietsache) und mit Kürzung i.H. von 10,00 Euro drohen.
Alles Gute
Micha
P.S.: Was wäre, wenn Sie die anderen Mieter freundlich bitten, drauf zu achten, dass deren Besuch nicht auf ihrem Stellplatz parkt?
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen
Gruß
Udo
Hallo Katuswolf,
der Stellplatz gehört ja zur Mietsache (Wohnung). Wenn die Hausverwaltung nicht dafür sorgt, das der Platz als Privat gekennzeichnet ist, kannst Du natürlich die Miete mindern. Du kannst ja einen Teil der Mietsache nicht benutzen.
Einfacher vielleicht ein Schild mit Deinem Kennzeichen anbringen.
Gruß
fragmich46
Hallo Katuswolf,
der Stellplatz gehört ja zur Mietsache (Wohnung). Wenn die Hausverwaltung nicht dafür sorgt, das der Platz als Privat gekennzeichnet ist, kannst Du natürlich die Miete mindern. Du kannst ja einen Teil der Mietsache nicht benutzen.
Einfacher vielleicht ein Schild mit Deinem Kennzeichen anbringen.
Gruß
fragmich46.
Sie haben das Recht im Baumarkt entsprechende Markierungsfarbe zu kaufen und die Markierung nachzuziehen oder selbst ein entsprechendes Schild anzubringen.