… untermieter bei meinen Bruder. Ich bin zurzeit Arbeitlos sowie meine frau. Mein Bruder ist Selbsständig und hat ein gutes Gewinn. Habe ich trotz das Recht auf Wohngeldantrag? oder mein Bruder ist Gesetzlichverpflichtet mich auszuhelfen?
Hallo,
man darf hier keine „ICh-Fragen“ stellen, das ist verboten; siehe FAQ 1129!
Allgemein: Wenn man Miete bezahlt, egal ob an den Bruder oder einen Fremden, hat man ggf. einen Anspruch auf Wohngeld. Wieviel Wohngeld ist ausschlaggebend davon, wieviel Miete z.B. bezahlt wird.
Ein Bruder ist gesetzlich nicht verpflichet, für seinen Bruder und dessen Familie aufzukommen.
LG:smile:
… untermieter bei meinen Bruder. Ich bin zurzeit Arbeitlos
sowie meine frau. Mein Bruder ist Selbsständig und hat ein
gutes Gewinn. Habe ich trotz das Recht auf Wohngeldantrag?
oder mein Bruder ist Gesetzlichverpflichtet mich auszuhelfen?