Hallo zusammen,
Seit ungefähr 10 Jahren habe ich ein Defizit im LWS, habe immer ziemliche Schmerzen. Dazu kam noch irgendwann ein Defizit im HWS Bereich. Auf beide Defizite bekam ich 40 GdB zugeteilt. Im August 2009 musste ich mich leider an einer schweren HWS OP unterziehen, bekam vier Implantate reingesetzt, mein HWS Bereich ist in vier Segmenten versteift worden. Habe dadurch sehr viele Einschränkungen und immer noch postoperative Schmerzen, wie Schluckbeschwerden. Darf nicht heben, tragen ect. Meinen Beruf darf ich nicht mehr ausüben. Leider bin ich immer noch Krank geschrieben. Gleich im September 2009 habe ich beim Versorgungsamt einen Verschlechterungsantrag gestellt. Dieser ist abgelehnt worden, obwohl laut Liste der GdS mir 50 bis 70 GdB zusehen würde. Ohne irgendwie ein Zeichen wie das „ G“. Bin auch nicht im geringsten hinterher, dieses zu bekommen.
Nun meine Frage; macht es Sinn gegen den Ablehnungsbescheid anzugehen ? Macht es Sinn, deswegen vor dem Sozialgericht Klage einzureichen ? Was habe ich davon, wenn ich wirklich 50 bis 70 GdB bekomme ?
Ich würde gerne Eure Meinung hören.
Gruß Andreas aus Hamburg