Ich würde gerne wissen was auf mich zukommt wenn ich einen Erklärungsvertrag für freiwillige Rentenb

Ich würde gerne wissen was auf mich zukommt wenn ich einen Erklärungsvertrag für freiwillige Zuzahlungen Rentenversicherungsbeitrag bei einem geringfügigen Beschäftigung der mir von meinem Arbeitgeber vorgelegt wird nicht unterschreibe?

Also nach § 8 Absatz 2 Satz 2 Viertes. Sozialgesetzbuch wird jemand versicherungspflichtig in dieser Beschäftigung, der auf die Versicherungsfreiheit aufgrund der geringfügigen Beschäftigung verzichtet hat. Der Verzicht wird nur für die Zukunft wirksam und kann für die Dauer dieser geringfügigen Beschäftigung nicht zurückgenommen werden.
Diese Folgen würde das für dich bedeuten:
Zurzeit bist du nicht versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Das heißt du zahlst keine Beiträge. Dies gilt aber nicht für deinen Arbeitgeber. Denn dieser zahlt nach § 172 Absatz 3 Satz 1 SGB VI 15% alleine von deinem Arbeitsentgelt.
Mit dieser Verzichtserklärung erklärst du dich bereit, die restlichen 4,90% zu 19,90%( normaler Beitragssatz), von deinem Arbeitsentgelt zu tragen.
Das bedeutet, wenn du bspw. 400,00 € verdienst, bezahlst du zur Rentenversicherung 19,60€ monatlich an Beiträgen und dein Arbeitgeber 60€.

Eine andere Frage ist es, ob es sich für den einzelnden rechnet. Denn du kannst diese 19,60€ auch für eine private Vorsorge nutzen oder nicht.

Ich hoffe ich konnte dir das ganze verständlich erklären, wenn weitere Fragen offen sind, bitte melden.

Sophie Gottlöber

Hallo,
das kann ich Dir leider nicht beantworten.
Gruß Gaby

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Tut mir leid, da kann ich leider auch nicht weiterhelfen, entzieht sich meiner Kenntniss

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Verzichtserklärung
Schriftliche Erklärung
Der Minijobber muss dem Arbeitgeber schriftlich (formlos) mitteilen, dass er auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet.
Der Arbeitgeber ist zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitnehmers verpflichtet.
Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die dazu erforderlichen Abgaben machen und die entsprechenden Unterlagen vorlegen
(§ 28 o SGB IV Auskunfts- und Vorlagepflicht des Beschäftigten:
(1) Der Beschäftigte hat dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen; dies gilt bei mehreren Beschäftigungen gegenüber allen beteiligten Arbeitgebern.
(2) Der Beschäftigte hat auf Verlangen den zuständigen Versicherungsträgern unverzüglich Auskunft über die Art und Dauer seiner Beschäftigungen, die hierbei erzielten Arbeitsentgelte, seine Arbeitgeber und die für die Erhebung von Beiträgen notwendigen Tatsachen zu erteilen und alle für die Prüfung der Meldungen und der Beitragszahlung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Satz 1 gilt für den Hausgewerbetreibenden, soweit er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlt,entsprechend.)
Erteilt der Arbeitnehmer diese Auskünfte nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder legt er die entsprechenden Unterlagen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, begeht er eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit (§ 111 Abs. 1 Nr. 4 SGB IV).

Alternativ dazu kann der Personalfragebogen als Verzichtserklärung genutzt werden.
Dieser enthält unter „5. Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit“ einen vorgefassten Text, der nur vom Arbeitnehmer ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Die schriftliche Erklärung des Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit ist vom Arbeitgeber zu den Lohnunterlagen des Minijobbers zu nehmen.

Bei den Minijobs in Privathaushalten gilt bereits der vom Arbeitnehmer unterschriebene Haushaltsscheck als Verzichtserklärung, sofern „ja“ im Feld 10 „voller Beitrag zur Rentenversicherung“ angekreuzt ist.

Ich habe unter:http://www.minijob-zentrale.de

das gefunden.

Dankeschön für die Antwort.

Was darf und nicht darf im schriftliche Erklärungvertrag zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit für geringfügig entlohnte Beschäftigte stehen, z.B. Bankverbindung, wenn ich auf der Aufstockung verzichten möchte?

Mit besten Grüßen
e.CW

Guten Tag,
Seien Sie diesem Arbeitgeber dankbar. er bietet Ihnen eine tolle Möglichkeit an. Unterschreiben brauchen Sie nicht.
Sie können auch weiterhin als geringfügig versicherte beschäftigt sein. Jedoch bietet Ihnen der " Verzicht auf die Versicherungsfreiheit" die Möglichkeit, sehr günstig Pflichtbeiträge zu erwerben, mit freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen hat das rein gar nichts zu tun!!!
freiwillige Beiträge würden 78,40 Eur mtl. kosten , Sie bekommen bei einem mtl. Verdienst von 400 Eur nur 19,60 Eur vom Lohn abgezogen, bei einem niedrigeren Verdienst entsprechend weniger.
Durch den Pflichtbeitrag dürfen Sie eine Riester-Versicherung abschließen und, am Wichtigsten, erhalten sich oder erwerben neu einen Versicherungsschutz für die Erwerbsminderungsrente. Mehr hierzu hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Share… Ich kann nur jedem, vor allem jeder Frau, diese günstige Möglichkeit empfehlen.
Falls Sie nicht unterschreiben, verlieren Sie evtl. Ihren Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente und erhalten für die Wartezeit nur wesentlich weniger Monate gutgeschrieben. Bzgl. der Rentenhöhe erhalten Sie später eine geringfügig höhere Rente als ohne diesen Beitrag.
ich hoffe, Ihre Fragen geklärt zu haben. Gruß Marot