Ich wurde beim filesharing erwischt. Was nun?

Hallo zusammen,

bin total verzweifelt und vorallem auch noch selber Schuld. Hab heute Post von den Anwälten Negele Zimmel Greuter Beller bekommen. Ich hab mir bei Bittorrent einen Film runtergeladen bzw. auch unbeabsichtigt hochgeladen. Jetzt soll ich 850€ zahlen und eine strafbewährte Unterlassung unterschreiben. Und nun hab ich Angst fehler zu machen weil ich mich mit sowas nicht auskenne. Und einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Kann mir jemand sagen wie ich vorgehen kann?

Wenn Du Dir einen Anwalt nicht leisten kannst frag beim Verbraucherschutz nach, ob die etwas machen können

bekommen. Ich hab mir bei Bittorrent einen Film runtergeladen
bzw. auch unbeabsichtigt hochgeladen. Jetzt soll ich 850€
zahlen und eine strafbewährte Unterlassung unterschreiben. Und
nun hab ich Angst fehler zu machen weil ich mich mit sowas
nicht auskenne. Und einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
Kann mir jemand sagen wie ich vorgehen kann?

Dank Dir, aber Verbraucherschutz? Die helfen doch nur gegen dubiose Firmen mit illegalen Machenschaften oder? ich weiß nicht, hab eigentlich nicht Angst wegen der 850€ (obwohl das für mich sehr viel Geld ist!!) sondern wegen dem Unterlassungsschreiben, hab Angst das dadurch noch weitere Kosten entstehen…

Geh zum Anwalt, frag nach PKH
Hey Vagabund,

zuallererst: mit hoher Wahrscheinlichkeit hast Du Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH)
Guggsch Du hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Files…

Das heisst, dass Du Dich an eine Anwaltskanzlei wenden solltest und ZUALLERERST sagen solltest, dass Du Dich dem Vorwurf der Raubkopie ausgesetzt siehst und kein Geld hast.

Dein Anwalt sollte dann erstmal von der Gegenseite Beweismittel einfordern. Die sind oft nicht sehr aussage-kraeftig und haeufig schlicht oberflaechlich oder ganz falsch, siehe

http://www.heise.de/ct/artikel/Schwierige-Gegenwehr-…

Ganz wichtig: Mach dem Gegner ARBEIT. Fordere hoeflich dazu auf, Dir die Verfehlung nachzuweisen. Wenn Du WLAN hast: teile mit, dass moeglicherweise Dritte unberechtigt Deinen Anschluss genutzt haben. Und wende Dich an Deinen Provider mit der Bitte, die IP-Adressdaten und die Verbindungen des fraglichen Tages an Dich herauszugeben.

Du solltest dem Gegner auch klar machen, dass Du wenig Geld hast. Am einfachsten laesst Du Deinen Anwalt gleich im ersten Schreiben mitteilen, dass Du finanziell schwach aufgestellt bist. An Ratenzahlungen haben die Abmahner manchmal kein Interesse.

Noch ein Tipp: mache eine gruendliche Datensicherung von Deinem Computer, und brenne sie auf DVD (nicht wieder-beschreib-bar). Halte alles fest, was irgend geht, speichere Deine Log-Dateien, speichere die History. Denn: wer weiss, vielleicht kommt bald eine andere Abmahnung bzgl. eines Filmes, den Du definitiv NICHT heruntergeladen hast…

Falls Du einen alten Router hast: stelle die These auf, dass Dein PC missbraucht wurde.

IN JEDEM FALL SOLLTEST DU ZU EINER ANWALTSKANZLEI.

Denn: viele Unterlassungs-Erklaerungen enthalten Fallen. Du musst zu einem Anwalt.

Gehe auch nicht gleich davon aus, dass die Abmahner im Recht sind. Tauschboersen-Nutzer sind fuer diese Leute ideale Opfer, aber auch die Gerichte werden langsam ungeduldig mit der dauer-Abzocke.

Ach, und zuletzt: lass den Gegner begruenden, WARUM die Hoehe der Abmahnung nicht, wie gesetzlich vorgegeben, ca. EUR 100.- betraegt. Die WERDEN zwar eine Ausrede haben, aber falls es zur Gerichts-Entscheidung kommt, wird diskutiert werden, dass die Abmahn-Gebuehr meist zu hoch ist.

Siehe auch:
http://www.verbraucher-papst.de/aktuell/gesetz-gegen…

Zualler- aller-letzt noch: wenn Dich Abmahner/Abzocker im Visier haben, wirst Du einiges an Geld verlieren - ein paar Hundert sind das in der Regel. Da beisst die Maus keinen Faden ab, das ist so. Selbst mit Prozess-Kosten-Hilfe (PKH) musst Du letztlich berappen.

Bitte lass die Finger kuenftig von Tauschboersen.
So. Jetzt ruhig durchatmen und ab zum Telefonbuch mit Dir - such Dir ne Anwaltskanzlei.

Viel Erfolg!
Veranda

Vielen Dank für schnelle und vor allem aussagekräftige Antwort!!!
Hab auch gleich ein Termin mit einer Anwältin gemacht. Mit PHK konnte sie mir allerdings keine Hoffnung machen. Normalerweise nimmt sie Anfangs immer 405€ aber nachdem ich gesagt hab worum es genau geht und das ich auch nicht viel Geld habe ist sie auf 200€ runtergegangen. Mit solchen Fällen hat sie sehr oft zu tun und bisher ist es noch nie zu einem Prozess gekommen.
Eine Frage hät ich dann aber doch noch: Was schätzt du was mir diese Aktion (wenn es bei diesem einen Titel bleibt) ingesamt kosten könnte?

Prozesskostenhilfe - und Prozesskosten
Erstmal: gratuliere, dass Du gleich bei der Anwaeltin warst. Ist (leider) das einzig Sinnvolle.
Mit der Prozesskostenhilfe soll gar nix gehn? Find ich komisch, aber da muesste ich jetzt selber nen Anwalt fragen.
Bei den Kosten gibt es IN DER REGEL nen Vergleich.
Ebenfalls IN DER REGEL tragen die Anwaelte von File-Sharern folgendes vor:

  • Der Beweiswert der IP-Verbindung wird bezweifelt (siehe den CT-Artikel, den ich Dir verlinkt hatte).

  • Die Taeterschaft wird bestritten und Missbrauch durch Dritte behauptet

  • Die Gebuehren der Gegenseite werden als zu hoch beziffert (das sind sie naemlich in der Regel wirklich, es gibt Unmassen Material darueber, dass die Gebuehren der Serien-Abmahner zu hoch sind).

Dann gibt es vor Gericht fast immer einen VERGLEICH, weil die Gerichte zu faul sind, eine Urteils-Begruendung zu schreiben. Der liegt normalerweise bei der Haelfte der Forderung, bei Filesharern aber leider oft hoeher. Ich wuerde mich so auf etwa drei Viertel der geforderten Summe einstellen.
Wenn es KEINE Verhandlung gibt, kann es guenstiger werden, aber 50 - 75% wuerd ich erwarten…

Aus meiner Erfahrung (ich bin in nem Verein gegen Abzocke) hilft es nichts, sich besonders reuig zu geben. Viel sinnvoller ist es, vorzutragen, dass man da mal „mit was rumprobiert“ habe, aber auch nicht mehr so genau wuesste. UNBEDINGT sagen, dass moeglicherweise Dritte an dem PC waren bzw. dass man das nicht ausschliessen kann. Ich arbeite naemlich beruflich mit PCs, und man kann die Benutzung durch Fremde WIRKLICH nie ausschliessen. Es gibt einfach zu viele Sicherheitsluecken.

Uebrigens gibt es im Web auch viel erlaubte Dateien zum herunterladen - und auch zum Ansehen. Da steigen inzwischen selbst Fachleute nicht mehr durch, was da erlaubt ist und was nicht (Beispiel: online Video-Rekorder).

Und genau deswegen sollte man solche Dinge vortragen: was im Netz legal und illegal ist, das ist schon lange nicht mehr klar. Eurem Schriftsatz sollte man ansehen, dass Ihr denen Arbeit machen wollt - denn Abmahn-Anwaelte sind nur hinter schneller Kohle her. Je schwieriger die Gegenargumentation ist, desto billiger wird der Vergleich.

So. Alles weitere sagt Dir Deine Anwaeltin, und was die Dir empfiehlt, tust Du bitte genau so.

Und wenn Du zahlen musst: mit Ratenzahlung kriegt man fast alles hin. Ich wuerde fruehzeitig davon sprechen, denn das macht der Gegenseite klar, dass Du echt nix hast.

Viel Erfolg!
Veranda

Mein Spezialgebiet ist das Arbeitsrecht.
Einen Anwalt bekommt man auch ohne Geld über das Amtsgericht und Beratungshilfe
Ich würde ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und ohne die Übernahme irgendwelcher kosten erklären, dass das nie wieder vorkommt. Vielleicht stellen die dann die Sache ein. Sind Sie über 18? Falls nicht darauf hinweisen, dass noch Minderjährig und ohne eigenes Einkommen.
Grüße

Dank Dir. Ich war vorhin gleich beim Amtsgericht. Dort sagte man mir das man nur als Hartz 4 Empfänger darauf anspruch hat. Ich bin 31 Jahre alt, wohne noch allein. (Ziehe nächste Woche zur Freundin) und bin berufstätig im Baugewerbe. Theoretisch könnt ich mir einen Anwalt leisten, aber praktisch habe ich viele laufende Kosten…und da das keine Rolle spielt, muß ich den Anwalt selber zahlen. Ich rechne mal jetzt mit 500-600€ wenn es bei diesem einen Titel bleibt. Ich fürchte das da noch ein paar solche Briefe kommen könnten. Werd mir überlegen ob ich vieleicht noch schnell ne Rechtschutzversicherung abschließe wenns dafür nicht schon zu spät ist…

Das Problem ist der Gegenstandswert aus dem der RA abrechnet. Bei 850 Euro sollte eine Beratung mit etwa 150 Euro ausreichend bezahlt sein.Es darf halt nicht 5000 oder 10000 als Gegenstand einer Unterlassungsklage angenommen werden. Vorher mit dem RA klären.
Die Rechtsschutzversicherung können Sie vergessen. Ich habe schon zweifel, dass so etwas versichert wäre (müsste man fragen) aber es gibt eine Karenzfrist von 3 Monaten. Alles was seinen Ursprung in den letzten 3 Monaten vor Abschluss hat, ist sowieso nicht versichert. Für Schreiben, die wegen der bereits vergangenen Sache noch kommen, bekommen Sie keinen Rechtschutz.
Grüße