Bevor mein Vater gestorben ist hat er mich laut seinem Freund enterbt. Nun würde ich gerne das Testament sehen, aber auch der Freund, der das Testament vorliegen hat möchte es mir geben. Ob es wirklich wahr ist, dass ich enterbt wurde, wenn mir keiner das Testament zeigen will? und ich würde gerne wissen, wer von den noch weiteren Angehörigen was gerbt hat und wie viel. Habe ich einen Plichtteil zu bekommen, auch wenn ich enterbt wurde, wenn man unter 18 ist ?
Leider habe ich keine genauen Angaben, weil mir einfach keiner etwas sagt. An wen kann ich mich wenden?
Ich würde mich wirklich über eine Antwort freuen
Liebe Grüße
Hallo,
selbstverständlich hat man einen Anspruch auf einen Pflichtteil, ist gesetzlich geregelt. Dies ist nicht zu umgehen, es sei denn, der Enterbte hat nachweislich dem Verstorbenen nach dem Leben getrachtet (Totschlag oder Mordversuch).
Auskunft umgehend beim Amtsgericht anfordern.
ggf. Strafanzeige, wenn das Testament von irgendwem zurückgehanlten wird.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo, vielen dank für Ihre antwort.
Leider weiß ich auch nicht, auf welchem Amtsgericht ich anrufen müsste. Da ich nicht weiß, wo das Testament hinterlegt wurde. Soll ich einfach alle Amtsgerichte in der Gegend abtelefonieren?
Lg
selbstverständlich hat man einen Anspruch auf einen
Pflichtteil, ist gesetzlich geregelt. Dies ist nicht zu
umgehen, es sei denn, der Enterbte hat nachweislich dem
Verstorbenen nach dem Leben getrachtet (Totschlag oder
Mordversuch).
Auskunft umgehend beim Amtsgericht anfordern.
ggf. Strafanzeige, wenn das Testament von irgendwem
zurückgehanlten wird.
Bevor mein Vater gestorben ist hat er mich laut seinem Freund
enterbt. Nun würde ich gerne das Testament sehen, aber auch
der Freund, der das Testament vorliegen hat möchte es mir
geben. Ob es wirklich wahr ist, dass ich enterbt wurde, wenn
mir keiner das Testament zeigen will? und ich würde gerne
wissen, wer von den noch weiteren Angehörigen was gerbt hat
und wie viel. Habe ich einen Plichtteil zu bekommen, auch wenn
ich enterbt wurde, wenn man unter 18 ist ?
Leider habe ich keine genauen Angaben, weil mir einfach keiner
etwas sagt. An wen kann ich mich wenden?
Ich würde mich wirklich über eine Antwort freuen
Liebe Grüße
Ich würde nur das Amtsgericht aufsuchen bzw. anschreiben in dessen Bezirk Ihr Vater gewohnt hat. Hier gibt es zumindest die Information wer der Nachlaßverwalter ist, bzw. welches Nachlaßgericht ggf. zuständig ist.
Wichtig ist, die Eingabe schnel - zeitnah- zu machen.
Viel Erfolg
Vielen Danke für Ihre hilfe.
Liebe Grüße
Ich würde nur das Amtsgericht aufsuchen bzw. anschreiben in
dessen Bezirk Ihr Vater gewohnt hat. Hier gibt es zumindest
die Information wer der Nachlaßverwalter ist, bzw. welches
Nachlaßgericht ggf. zuständig ist.
Wichtig ist, die Eingabe schnel - zeitnah- zu machen.
Viel Erfolg
Hallo, ich kontaktiere sie nochmals, ich hoffe das ist ok.
Und zwar habe ich auf dem Amtsgericht angerufen (nichts gefunden), dann habe ich auf dem Amtsgericht in berlin schöneberg angerufen, da sie zuständig sind, für leute die zuletzt im Ausland wohnhaft wahren, aber auch bei ihnen im den daten nichts gefunden. sie konnten mir nicht weiter helfen und haben mir auch ncit gesagt, was ich jetzt tun kann.
Irgend wo muss das testament doch hinterlegt sein, oder?
Ich würde nur das Amtsgericht aufsuchen bzw. anschreiben in
dessen Bezirk Ihr Vater gewohnt hat. Hier gibt es zumindest
die Information wer der Nachlaßverwalter ist, bzw. welches
Nachlaßgericht ggf. zuständig ist.
Wichtig ist, die Eingabe schnel - zeitnah- zu machen.
Viel Erfolg
Im 1. Schreiben teilten Sie doch mit, dass ein Freund Ihnen das Testament geben wollte. NUr so dürfte die Verfolgung schnellgehen. Ansonsten nur über den letzten Wohnort des Verstorbenen.
Evtl. auch die anderen möglichen Erben ansprechen.
Wo fand die Beisetzung statt? wer hat dies bezahlt? Auskunft gibt evtl der Pfarrer oder die Friehofsverwaltung.
Hier müssen Sie schon kreative Wege beschreiten, wenn sonst nichts zu ermitteln ist.
mfG
Nein der Freund möchte mir das Testament nicht geben. Sonst wäre ja alles geklärt.
die beisetzung war im Ausland. Aber wenn ich jemand darauf (die anderen Erben) anspreche blocken sie immer ab oder beenden das gespräch.
Im 1. Schreiben teilten Sie doch mit, dass ein Freund Ihnen
das Testament geben wollte. NUr so dürfte die Verfolgung
schnellgehen. Ansonsten nur über den letzten Wohnort des
Verstorbenen.
Evtl. auch die anderen möglichen Erben ansprechen.
Wo fand die Beisetzung statt? wer hat dies bezahlt? Auskunft
gibt evtl der Pfarrer oder die Friehofsverwaltung.
Hier müssen Sie schon kreative Wege beschreiten, wenn sonst
nichts zu ermitteln ist.
mfG
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Mit Erbangelegenheiten kenne ich mich überhaupt nicht aus.
Beste Grüße
Kassandra56