Ich wurde zur Nachlasspflegerin meiner Stiefmutter

Ich wurde zur Nachlasspflegerin meiner Stiefmutter bestellt. Die Rechtspflegerin sagte mir, dass ich nur meine Auslagen in Rechnung stellen darf, da ich eine ehrenamtliche Pflegerin bin. Ich muss aber um diesen Aufwand zu betreiben, 2 bis 3 Wochen, 400 km weit weg von zu Hause verbringen und kann in dieser Zeit nicht arbeiten gehen. Darf ich einen Betrag nun dafür in Rechnung stellen, ohne Absprache mit dem Amtsgericht, gibt es eine Pauschale pro Tag oder mache ich das alles nur aus Nächstenliebe? Da es kein Testament gibt, erbe ich leider nichts!

Es wäre klasse, wenn mir jemand helfen kann.

Liebe Grüße U.

IST NICHT MEIN FACHGEBIET