Hallo,
Mein Freund und ich haben seit kurzem in einer Wohnung gelebt. Diese war ziemlich vollgestellt da wir von zwei Haushalten viele Sachen hatten.
So auch die Küche.
Leider hatte man uns den Strom abgestellt. Ich war bei einem Bekannten während mein Freund beim Stromanbieter bescheid sagte, um den Strom wieder anschalten zu lassen. Das wurde auch prompt getan nur es war niemand zuhause. Der Strom war an und aus einem uns unbekannten Grund stand aber die Herdplatte auf stuffe 1.
Es brannte also Küche und Wohnzimmer. Als wir von einem Nachbarn benachritigt wurden, dass unsere Wohnung brannte war hatte die Feuerwehr bereits gelöscht.
Das war vor einem halben Jahr etwa. Jetzt wo wir die letzten Kisten der geretteten Sachen verräumt hatten fragte sich mein Freund ob er eigentlich eine Hausratversicherung da er der überzeugung war das er gar keine hätte und hat auch dort angerufen. Die sagten ihm ja hat er, nur er wusste davon nichts da seine Mutter diese vermutlich vor ihrem Tod abgeschlossen hatte auf seinen Namen.
Jetzt würde ich gerne wissen ob man den fall der Versicherung überhaupt noch vorlegen kann?
Jetzt würde ich gerne wissen ob man den fall der Versicherung
überhaupt noch vorlegen kann?
Das kann niemand konkret sagen, wenn man nicht die genauen Umstände, die Versicherungspolice und die Versicherungsbedingungen kennt.
Es spricht doch nichts dagegen es jetzt möglichst zügig der Versicherung zu melden, mit dem Hinweis darauf, dass man sich vorher nicht hat melden können, da man nichts von der Versicherung wusste (weil man ansonsten auch Fristen versäumen kann).
Ob die Versicherung dann wirklich zahlt hängt von vielen Faktoren ab, aber ohne es zu melden kann die Versicherung natürlich nichts zahlen …
… Also: schnell melden!
Ganz unkompliziert gesagt , ja man kann den Schaden noch melden. Sechs Monate sind ja keine Zeit. Vermutlich wird der Versicherer einen Gutachter rausschicken der sich das dann anguckt. So geht er sicher das alles richtig entschieden wird da der Schaden ja doch schon etwas höher scheint. Der wird schauen was er sieht, schaut sich Rechnungen und Fotos an usw. demnach entscheidet der dann im Namen der Versicherung wie die Regulierung weiterläuft.
Meine Empfehlung ist, der Versicherung den Schaden zu melden mit der bitte einen Regulierer rauszuschicken.
So wie du den Schaden geschildert hast handelt es sich auch um einen versicherten Schaden. >Feuer das den Bestimmungsgemäßen Ort verlassen hat.
In wiefern das mögliche ‚anlassen‘ der Herdplatte bewertet wird liegt im Ermessen eures Versicherers.
ich würde sagen JA und NEIN.
Probiere es doch einfach, dann hast du Klarheit.
Nach einem halben Jahr kann die Hausrat grundsätzlich durchaus und m. E. zu Recht sagen, Frist vorbei…es gibt nix.
Aber: wenn eine glaubhafte Begründung geliefert wird, warum man sich erst jetzt meldet, sieht die Sache vllt. anders aus.
Also, einfach dorthin wenden und abwarten, was passiert.
Hallo,
in jedem Fall würde ich das zumindest versuchen, auch wenn die Bedingungen an sich eine unverzügliche Anzeige fordern. Es muss dann allerdings geprüft werden, ob die Vezögerung überhaupt zu einem Nachteil für die Versicherung geführt hat, so sie sich auf diese Obliegenheit beruft. Hier bestehen gute Chancen und ich würde mich daher vers.anwaltlich beraten lassen. Unabhängig hiervon wäre m.E. auch zumindest eine Teilhaftung des Versorgers denkbar. Ich bin mir nicht sicher, ob man einfach ohne wissen des Hausherrn den Strom einschalten darf. Durch die Spannungsspitzen könnte ja sonst etwas empfindliches beschädigt werden o.ä.
Grüße