Wenn man unter die Kleinunternehmerregelung fällt, muss man ja keine MwSt abführen.
Soweit ich weiß, braucht man dann aber auch keine MwSt für betriebliche Einkäufe zu zahlen. Kauft man im normalen Fachgeschäft ein, beinhalten aber alle Preise MwSt. Kann man dann einfach zur/zum Kassierer/in sagen: „Ich bin Kleinunternehmer, ich zahle das mal ohne MwSt.“ ?
Wohl kaum, oder? Andererseits bieten manche Unternehmer Kleinunternehmen an, Rechnungen ohne MwSt. auszustellen.
bist du sicher, dass ich’s falsch verstanden habe? Denn der Link enthält für mich nicht viel Neues. Tatsache ist, dass die Firma DTMS für Servicenummern von Kleinunternehmern nur Beträge ohne MwSt. einzieht, wenn diese zuvor die Frage bejaht hatten, ob sie unter die Kleinunternehmerregelung fielen.
also das Posten des ersten Links hätte ich ja noch nachvollziehen können… Es geht doch um jemanden, der schon lange keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweist. Die Frage ist nur, wieviele Firmen und Geschäfte es mitmachen, ihm Ware ohne USt. zu verkaufen. Genau das scheint doch die Praxis einiger Firmen zu sein (Ausnahmen wie eBay gibt es).
Würde aber ein gewöhnlicher Tante-Emma-Laden das mitmachen?
also das Posten des ersten Links hätte ich ja noch
nachvollziehen können… Es geht doch um jemanden, der schon
lange keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweist.
Wenn er noch der Kleinunternehmerregelung unterliegt, kein Thema.
Die Frage ist nur, wieviele Firmen und Geschäfte es mitmachen,
ihm Ware ohne USt. zu verkaufen.
Per Kleinunternehmerregelung wirst Du hinsichtlich Umsatzsteuer wie ein privater Endverbraucher behandelt. Du schreibst Rechnungen, auf denen das Wort Umsatzsteuer gar nicht auftaucht. Du kaufst irgendwelche Sachen für Dein Gewerbe ein und bezahlst den Endpreis inklusive der enthaltenen Umsatzsteuer.
Die Kleinunternehmerregelung ist kein Instrument, um bei Einkäufen Umsatzsteuer zu sparen. Ganz im Gegenteil, Deine Einkäufe kommen Dich 7 bzw. 16% teurer.
Die Kleinunternehmerregelung ist deshalb nur geeignet für Selbständige, die Dienstleistungen für Privatkundschaft erbringen und keine nennenswerten Investitionen tätigen müssen. Der Kleinunternehmer kann seinem Privatkunden seine Dienstleistung um 16% günstiger anbieten als ohne Kleinunternehmerregelung.
Wenn Du als Kleinunternehmer bei einem Kaufmann einkaufst, mußt Du dessen Rechnung inklusive Umsatzsteuer bezahlen, denn der Kaufmann darf gar nichts ohne Berechnung der Umsatzsteuer und Abführen derselben verkaufen.
Wenn Du als Kleinunternehmer bei einem Kaufmann einkaufst,
mußt Du dessen Rechnung inklusive Umsatzsteuer bezahlen, denn
der Kaufmann darf gar nichts ohne Berechnung der Umsatzsteuer
und Abführen derselben verkaufen.
Das ist doch mal eine klare Aussage.
Ich hab mal nach geschaut und entdeckt, dass ich etwas falsch in Erinnerung hatte. Die dtms AG pflegt(e) in ihre Rechnungen zu schreiben: „Auf die Ausschüttung der USt auf Auszahlungspositionen haben wir gemäß UStG verzichtet, da Sie […] keine USt abführen.“
Ich hab mal nach geschaut und entdeckt, dass ich etwas falsch
in Erinnerung hatte. Die dtms AG pflegt(e) in ihre Rechnungen
zu schreiben: „Auf die Ausschüttung der USt auf
Auszahlungspositionen haben wir gemäß UStG verzichtet, da Sie
[…] keine USt abführen.“
Hallo Mohamed,
ist nicht dein Fehler, wenn Leute sich so bescheuert ausdrücken - niemand schüttet Umsatzsteuer aus (höchstens Gewinne). Was die meinen: die Umsatzsteuer wird nicht AUSGEWIESEN.
Wenn so ein Blödsinn draufsteht, ist fraglich, ob die Rechnung überhaupt rechtlich ok ist.
Der Kleinunternehmer kann seinem Privatkunden seine
Dienstleistung um 16% günstiger anbieten als ohne
Kleinunternehmerregelung.
Wenn der Kleinunternehmer für seine Dienstleistung Material braucht, hat er einen um 16% höheren Wareineinsatz als sein umsatzversteuernder Wettbewerb. Das gilt natürlich auch für seine übrigen Kosten: Kugelschreiber, Telefon, Kopierpapier, Brennholz, Mitarbeiter-kaugummis und -kaffee … Wenn er da pauschal mit den Preisen um 16% unterbietet, könnte es ihm schnell die Kalkulation verhageln.
Die dtms AG pflegt(e) in ihre Rechnungen zu schreiben:
„Auf die Ausschüttung der USt auf Auszahlungspositionen
haben wir gemäß UStG verzichtet, da Sie […]“
Das verstehe ich aber so, dass die da eben doch keine Umsatzsteuer auf Auszahlungen zahlen!
Und das wäre ja eine Sauerei gegenüber dem Kleinunternehmer, dem sie für 100 € netto nur 100 € auszahlen, während sie einem „Normal“-Unternehmer 100 € PLUS 16% USt, also 116 € auszahlen!