Ich zahle unterhalt, jugendamt will titel

jemand zahlt unterhalt für seinen sohn direkt an die mutter. die hat die beistandsschaft beim jugendamt aufgelöst. das jugendamt will jetzt die vollstreckbare urkunde vollstrecken wegen offener zahlungen des unterhaltsvorschusses. kann man sich irgendwie wehren?

wenn der UH. erst vom JA bezahlt worde , muss es selbstverständlich wieder zurück bezahlt werden.Ich nehme an das wollen die jetzt haben.
Spreche beim JA vor denn weisst du mehr.

Hallo glitsch,
mein Rat wäre:
Termin beim Jugendamt mit allen Unterlagen vereinbaren,
danach entscheiden, ob es sich lohnt, einen Fachanwalt für Unterhaltsfragen aufzusuchen.
Gruß, Reinhard

Hallo,
wenn die Mutter gleichzeitig Unterhalt von Ihnen bekommen hat und Unterhaltsvorschuss bezogen hat, muss sie den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen oder, wenn sie das nicht macht und die Zahlungen von Ihnen gefordert werden, können Sie das mit den Zahlungen an die Mutter verrechnen. Hat sie den Unterhaltsvorschuss aber zu Recht erhalten, weil sie zu dieser Zeit keinen Unterhalt gezahlt haben, können Sie nichts gegen eine Vollstreckung aus dem Unterhaltstitel machen, außer Sie bieten eine Ratenzahlung an.
MfG

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