IchAg mit 3 leuten ?

Hallo
Wir wollen mit 3 Leuten einen Laden auf machen und wie immer sind da einige Fragen offen.
Da es über die Ich AG gemacht wird geht es laut Arbeitsamt nur mit 2 Leuten.
Stimmt das überhaupt??

Jetzt die Fragen:

-Können wir den Laden auf 3 Leute anmelden so wie auch das Konto auf 3 Leute laufen lassen und dann aber hin gehen und es so machen das einer von den 3 den anderen 2 eine Rechnung über geleistete Arbeit schreibt??? (alle 3 melden IchAg an)

-Hat der 3te der also den anderen die Rechnung schreibt da irgendwelche Nachteile oder vorteile???

Vielen Dank für die Hilfe :smile:

Mfg. Dominic

In den Gedanken ist weder sinn noch sonstwas zu erkennen:

Was sollen die drei zusammenmachen, was ein Ich-AGler nicht alleine kann?

ich-AG ist keine Rechtsorm, sondern ein Fördermodell.

Wenn eine rechtsform 3 personen ernähren können soll dann braucht man diese Mini-Förderung nicht.

gruss

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Hallo …

die Frage macht schon Sinn, Sie haben den hinter der Frage steckenden Sinn nur nicht begriffen.

Die Förderung nach § 421l SGB III (sog. Ich-AG Zuschuss) dient dem Aufbau einer selbständigen Existenz.

Selbständig ist man aber dann nicht mehr, wenn der Anteil an einer gemeinsam gegründeten Unternehmung 50% oder weniger beträgt, denn dann kann entweder ein Zweiter (2-Mann-Gründung) oder Andere (Mehrteilhaber-Gründungen) die Entscheidung blockieren, d.h. die Selbständigkeit geht verloren.

Man kann natürlich jeder für sich eine Ich-AG anmelden, den anderen dann mit einer Tätigkeit beauftragen und entlohnen.

Dass die Arbeitsagentur in der gemeinsamen Anmietung eines Ladenlokals jedoch eine verdeckte gemeinschaftliche Handlung erkennt, die einen Versagungsgrund des Zuschusses schafft, ist ziemlich sicher, denn jeder kennt ja Sinn und Zweck einer solchen Konstruktion.

MfG
BEBOUB

In dem Fall brauchen sie wenn das Überückungsgeld und so wie sich das vorstellen eine GBR.
Bzw. bei einer GBR ist ja jeder zu 100% anteilig, da jeder über alles entscheidet, verfügt und haftet. Also jeder frei machen kann was er möchstet und die anderen dies mit tragen müssen.
Sie könen es ja mal so 1-2 Jahre starten da von ihenen sicher keiner Geld hat und somit ein Mitteilhaber ihn nichts nehmen kann und dann in eine GmbH umwandeln.

Also mit einer GBR die Ich-Ag Förderung für die 3 sollte gehen.

Andersrum sollen die vom Arbeitsamt wegen den 6000 Euro Förderung nicht lange rumtun. Wenn sich da 3 Arbeislose zusammen mit eine seh rguten Konzept selbständig machen sollens denen besser noch 5000 Euro Extra drauflegen damit es auch wirklich klappt.

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