Hallo,
wenn Du einen Zuschuss für Deine Existenzgründung nach § 421l SGB III erhälst (im Volksmund: „ICH-AG“), dann erzielst du Einkünfte aus gewerblicher bzw. selbständiger Arbeit.
Danebn kannst Du selbstverständlich auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (als Arbeitnehmer) oder aus Kapitalvermöegen oder aus Vermietung und Verpachtung etc. erzielen.
Die Frage die sich mir stellt ist, wieso willst Du als Selbständiger eine Arbeitnehmrtätigkeit (Minijob = 400 e - Job) ausüben. Rechne doch Deine Leistung (des 400 € - Jobs) über Dein Unternehmen ab.
Nun aber zu Deinen Fragen.
1)siehe oben und 2. - 4.
2) Der Zuschuss für das nächste Jahr wird nicht gezahlt, wenn Du im laufenden Jahr eien Gewinn von über 25 T€ erzielst. Du bist aber schon im letzten Jahr. Also keine Probleme von der Agentur für Arbeit.
Den Minijob kannst du „pauschal“ durch den Arbeitgeber versteuern lassen oder du nimmst ihn auf Deine Lohnsteuerkarte, musst ihn dann mit allen anderen Einkünften beim Finanzamt versteuern. Also eigentlich kein Problem.
3)Siehe oben und 2)
4) Nicht konkretes.
Mit freundlichem Gruß
Stefan Mayer
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