Angenommen jemand hat eine geniale Idee, die mit hoher Wahrscheinlichkeit bei Umsetzung einiges an Umsatz generieren würde. Nun möchte sich dieser jemand diese Idee schützen lassen (Patent?), damit er sich diese später abkaufen lassen oder selbst umsetzen kann. Das alles ist ja erstmal völlig legitim.
Geht das aber auch, mit „nicht greifbaren“ „Erfindungen“, wie Webseiten? Angenommen jemand hätte vor der Existenz von Ebay (oder welches auch immer das erste seiner Art war) ein Patent auf „ein Online Auktionshaus“ angemeldet, hätte er sich dann das Recht auf ein Online Aktuionshaus reserviert bzw. die Möglichkeit, seine Idee zu verkaufen?
… Angenommen jemand hätte vor der Existenz von Ebay
(oder welches auch immer das erste seiner Art war) ein Patent
auf „ein Online Auktionshaus“ angemeldet…
Oder ist das nicht möglich?
Eine Geschäftsidee kann man zumindest in Europa tatsächlich nicht schützen lassen.
Schützbar ist nur der Name eines Unternehmens als Marke. Unter Umständen kann eine wettbewerbsrechtliche Nachahmung vorliegen, wenn z.B. Produkte nachgeahmt werden.
Dann müsste man ja nur ein weltweites Patent erlangen, und schon wären keine Copy Cats mehr möglich. Wenn dem so wäre, hätte man es schon mitbekommen. Ist es also offensichtlich nicht.
Ideen sind nicht schutzfähig - weder urheberrechtlich, noch wettbewerbsrechtlich noch anderweitig. Du kannst sie also nur entweder selbst umsetzen oder einen Dritten veranlassen, dies zu tun. Die Idee zurückzuhalten, um sie später zu Geld zu machen, wird von unserer Rechtsordnung nicht unterstützt, denn dies stünde dem Fortschritt entgegen. Nur umgesetzte Ideen bringen unsere Gesellschaft weiter, sodass derjenige, der dies tut, auch mit (wirtschaftlichen Erfolgen) belohnt wird.
Falls du die Idee nicht selbst umsetzen kannst, weil dir dazu die Möglichkeiten fehlen, steht es dir frei, sie gegen Entgelt durch einen anderen umsetzen zu lassen. Dies könntest du tun, indem du mit einem anderen einen Vertrag schließt, wonach dieser die Idee von dir offenbart bekommt, zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und im Falle der Umsetzung eine Lizenz an dich zahlen muss. Die Verschwiegenheitsverpflichtung müsste außerdem an eine Vertragsstrafe gekoppelt werden. 100%ige Sicherheit kann es trotzdem nicht geben.