Auf einem Grundstück von 1500 m² steht ein Haus, das (wenn man es separat, d.h. in „realer Teilung“ vom Gesamtgrundstück abtrennt) aufgrund seiner Grundfläche laut Bebauungsplan 600 m² brauchen würde).
Auf dem verbleibenden Grundstück von 900 m² ist nun angedacht, zwei Doppelhaushälften neu zu bauen, die (laut Bebauungsplan) eine Mindestgröße von je 500 m² brauchen (es würden hier also jeweils 5 m² „fehlen“).
Für diese Planung (und bevor dazu die entsprechenden Ämter etc. befragt werden), wäre es hilfreich, ein paar voraus planende Fragen hier beantwortet zu bekommen :
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Wäre hier eine sogenannte „ideelle Teilung“ theoretisch möglich, bei der in jedem der drei Einheiten eine Art Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht von jeweils 250 m² zuerkannt wird, während das dann verbleibende Gemeinschaftseigentum 750 m² betragen würde.
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Dürfte diese Sondereigentumszuschreibung niedriger sein, als die laut Bebauungsplan jeweils nötige Grundfläche, – wenn das Gemeinschaftseigentum die jeweils fehlenden Quadratmeter ausweist? (Mit anderen Worten: Können durch das Volumen des Gemeinschaftseigentums eventuell fehlende Quadratmeter beim Sondereigentum baurechtlich ausgeglichen werden).
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Gelten bei „ideeller Trennung“ die sonst üblichen Abstände zu den anderen Bebauungen (zB „drei Meter zum Nachbargrundstück“) – oder kann man die beiden Einheiten (Einfamilienhaus und Doppelhaushälften) näher aneinander bauen, weil es ja ein Grundstück mit mehreren Eigentümern gibt?
Vielen Dank im Voraus für alle professionellen Antworten!