Ideelle Teilung - einige Fragen

Auf einem Grundstück von 1500 m² steht ein Haus, das (wenn man es separat, d.h. in „realer Teilung“ vom Gesamtgrundstück abtrennt) aufgrund seiner Grundfläche laut Bebauungsplan 600 m² brauchen würde).
Auf dem verbleibenden Grundstück von 900 m² ist nun angedacht, zwei Doppelhaushälften neu zu bauen, die (laut Bebauungsplan) eine Mindestgröße von je 500 m² brauchen (es würden hier also jeweils 5 m² „fehlen“).

Für diese Planung (und bevor dazu die entsprechenden Ämter etc. befragt werden), wäre es hilfreich, ein paar voraus planende Fragen hier beantwortet zu bekommen :

  1. Wäre hier eine sogenannte „ideelle Teilung“ theoretisch möglich, bei der in jedem der drei Einheiten eine Art Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht von jeweils 250 m² zuerkannt wird, während das dann verbleibende Gemeinschaftseigentum 750 m² betragen würde.

  2. Dürfte diese Sondereigentumszuschreibung niedriger sein, als die laut Bebauungsplan jeweils nötige Grundfläche, – wenn das Gemeinschaftseigentum die jeweils fehlenden Quadratmeter ausweist? (Mit anderen Worten: Können durch das Volumen des Gemeinschaftseigentums eventuell fehlende Quadratmeter beim Sondereigentum baurechtlich ausgeglichen werden).

  3. Gelten bei „ideeller Trennung“ die sonst üblichen Abstände zu den anderen Bebauungen (zB „drei Meter zum Nachbargrundstück“) – oder kann man die beiden Einheiten (Einfamilienhaus und Doppelhaushälften) näher aneinander bauen, weil es ja ein Grundstück mit mehreren Eigentümern gibt?

Vielen Dank im Voraus für alle professionellen Antworten!

Hallo,

es wäre hier möglich zum einen Wohnungseigentum zu begründen (sogenante Mehrhausanlage). An dem Häusern bzw. den Haushälften würde dann das Sondereigentum begründet werden und an ausgewählten Teilflächen - so gewünscht - Sondernutzungsrechte. Der Rest ist Gemeinschaftseigentum.

Die andere Variante wäre die ideelle Aufteilung des Grundstücks nach Bruchteilen ohne WEG, dafür jedoch Gemeinschafts- und Benutzungsregelungen nach § 1010 BGB.

Das jedoch alles unter der Prämisse, dass baurechtlich dem nicht entgegensteht. Zu baurechtlichen Belangen kann ich nichts beitragen.

ml.

Liebe Frau Kohlhaas,

Ihre Anfrage ist sehr komplex und da hier sehr schnell die Gefahr einer Falschberatung besteht, rate ich Ihnen Folgendes:
Gehen Sie zu einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, der in Ihrem Bundesland zugelassen ist. Dort müssten Sie Ihre Unterlagen vorlegen und den Fall schildern. Dann kann er eine Lösung anbieten, die (1.) zum Grundstück, (2) zum Landesrecht (weil hier nämlich auch noch unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland vorliegen) passt, (3) neutral auf der Basis der Gesetze ist. Dann können Sie immer noch entscheiden, ob Sie eine Lösung von ihm annehmen oder vielleicht doch einen ganz anderen Weg gehen. Dann haben Sie aber auf jeden Fall eine sichere Lösung und nicht so etwas Schwammiges, was ich Ihnen jetzt ohne Kenntnis des vollen Sachverhaltes geben kann.
Viel Erfolg!
Gruß Geoli

Hallo Frau Kohlhans,
Ich kann mich nur der Meinung von Geoli anschließen,  da das Landesrecht einfach zu unterschiedlich ist.
Hier in Hessen ist es auf jeden Fall besser, das offen mit dem Bauamt abzustimmen.

Cu Ragnar

Hallo Frau Kohlhaas,

ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen.
Am besten mit Plan zu einem öffentlich bestelltem Vermessungsingenieur und sich beraten lassen. Dieser hat womöglich in diesem Baugebiet schon Vermessung durchgeführt und kennst sich schon aus, oder kann ihnen für ihr Bundesland mögliche Lösungen anbieten.

Oder offen zum Bauamt gehen, die müssen schließlich irgendwann dem Baugesuch zustimmen.

Viel Erfolg

Hallo Du

tut mir leid, ich bin zwar Vermesser von Beruf, aber da kann ich Dir leider nicht helfen,
da sich Deine Frage auf das Liegenschaftsrecht bezieht. Ich würde mich mal an den
nächsten ÖbVI ( öffentlich bestellter Verm. Ing.) in Deinem Umkreis wenden und mal nach fragen oder an Dein zuständiges Bauamt. Sowas kann man nicht allgemein sagen da Liegenschaftsrecht u -kataster Landessache sind.

Na dann viel Erfolg

 

Guten Morgen Frau Kohlhaas!

a) Die Antwort bezieht sich auf österreichische Verhältnisse (liest sich aber ähnlich bzw. ist die Frage aus Östereich?)
b) wenn ich richtig gerechnet habe fehlen 50m² pro neuem Haus
c) braucht man die Flächen wegen der Dichte oder weil im Bebauungsplan eine Mindestfläche   vorgesehen ist?
d) Antwort: wenn man alle Gebäude (oder die 2 neuen Gebäude) auf einem Grundstück
stehen lässt, zählt für die Dichte die Summe der Gebäude durch die Gesamtgrundstücksfläche. Die angesprochene ‚ideele‘ Teilung wäre eine Parifizierung in der Festgelgt wird, welche (Grundstücks-)teile 'Allgemeingut (von jedem Nutzbar: Zugänge etc.) bzw. welche Teile einer Wohnung/einem Haus zugeteilt sind (Terrasse, Garten etc.).

Ich hoffe etwas weitergeholfen zu haben
lg
G. Moser

Nach meiner Rechnung fehlen für die Doppelhaushälften je 50 qm.

Der einfachere und bessere Weg wäre meines Erachtens eine Vereinigungsbaulast.

Link: http://www.deutscher-bauzeiger.de/bauamt/vereinigung…

Viele Grüße

Carsten Fey

Liebe Frau Kohlhaas,

da Sie nicht angegeben haben, in welchem Bundesland sich Ihr Grundstück befindet, rate ich Ihnen, sich bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder beim zuständigen Bauamt beraten zu lassen. Wenn Sie statt einer Realteilung, die wie Sie schildern wohl nicht möglich ist,  eine Aufteilung nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetzt) vornehmen wollen, so gelten für die geplanten Gebäude immer noch die üblichen Abstandsflächen.

Viele Grüße
NW