Hallo!
Das hat nichts mit verwendung von Eigentum zu tun, sondern mit
Identifikation, für die die Bahn gewisse Vorgaben macht. Das
hat KamikazeKatze doch schön erklärt.
Zur Identifikation ist es üblich, einen Personalausweis oder Reisepass zu benutzen. Was der AN doch auch vorgeschlagen hatte. Was kann er denn für die kruden Geschäftsideen der Bahn bei Online-Fahrkartenkäufen?
Überlege dir doch mal selbst diese Logik. Einige AN benutzen
ihr eigenes KfZ für Dienstreisen. Verkaufen die deshalb ihr
Eigentum?
Vermieten könnte man das eher nennen. Das geht so lange gut, bis es mal zu einem Unfall kommt oder der AN mal die tatsächlichen Kosten seines PKWs mit dem vergleicht, was er vom AG für die Nutzung erhält. Ich halte die Nutzung privater PKW für Dienstreisen zwar für bequem, aber nicht unbedingt für klug.
Und da der AN seine Arbeit schuldet, schuldet er eben auch
Dienstreisen durchzuführen.
Nochmal es geht hier nicht um Herausgabe von Eigentum, sondern
um Personenidentifikation, die in vielen Bereichen des tägl.
Lebens üblich ist.
Es geht nicht um die Herausgabe, aber die Nutzung des Eigentums, welches eigentlich für ganz andere Zwecke, aber nicht für die Identifikation vorgesehen ist. Ich habe mich noch nie über meine Bankkarten identifizieren müssen und habe auch nicht die Absicht, das zu tun. Üblich sind Personalausweis, Pass und evtl. Schülerausweis oder Führerschein.
Es geht aber nicht darum, was der AN will, sondern um die
Erfordernisse, seine Arbeit im Rahmen seines Arbeitsvertrages
zu erbringen.
Erfordernisse? Der AG kann doch auch ganz normal eine Fahrkarte am Bahnhof kaufen. Das ging doch in den letzten ca. 100 Jahren auch schon. Ohne eine Plastikkarte irgendeiner Bank. Wir haben das erst kürzlich noch gemacht. Nach einer Identifikation hat dabei keiner gefragt. Karten für den TGV (Frankreich) haben wir auch online gekauft und sie kamen mit der Post ins Haus. Im Zug brauchte man überhaupt keine Identifikation, die Fahrkarte reichte.
Er kann ja auch kündigen 
Sicher doch! Die Arbeitsagentur wird begeistert sein!
Oder eben in Absprache mit dem AG einen anderen
Identifikationsweg wählen.
Hatte er das nicht vorgeschlagen? Wollte er nicht den Personalausweis / eine Bahncard benutzen?
Der AG sollte lieber mal darüber nachdenken,
ob es ein Missverständnis gab, ob er irgendetwas falsch
gemacht hat oder den AN irgendwie verärgert hat.
Ähhh sorry, aber es ist Aufgabe des AN, das Gespräch mit dem
AG zu suchen.
Tatsächlich? Ich habe ja mal gelernt, dass ich mich zu entschuldigen habe, wenn ich mich daneben benommen habe…
Gruß
Anne