Identifizierungsnachweis bei Onlinefahrkarten

Hallo,

Hier scheint der Arbeitgeber über die Kartendaten seines
Angestellten zu verfügen.

Welche genau könnten das denn sein?
Ich finde unter http://de.wikipedia.org/wiki/Online-Ticket leider nichts diesbezüglich.
Zumal hier wohl heftig das Problem des Datenschutzes besteht, oder?
Gruß
loderunner

Hallo,

Ist es jetzt etwas verständlicher?

die Frage ja, der Grund für die Frage weiterhin nicht.

So oder so: daß der Mitarbeiter Dienstreisen auf sich nimmt, ist offensichtlich nicht das Problem, sondern lediglich die Frage, ob die Maestro-, Kredit- oder Bahnkarte (ec-Karten gibts übrigens seit gut 7 Jahren nicht mehr) vorgezeigt bzw. die Kartennummer beim AG hinterlegt werden muß.

So etwas regelt natürlich weder ein Gesetz noch ein gewöhnlicher Arbeitsvertrag. Also findet man sich im Zweifel vor einem Arbeitsgericht wieder und ich würde die vorsichtige Einschätzung abgeben wollen, daß die Wünsche des AG keine unzumutbare Härte darstellen und vom Gericht nicht beanstandet werden.

Warum auch? Die Karte zeigt auf der Vorderseite lediglich Logo/Name des KI, Namen des Kontoinhabers, Kontonummer und Gültigkeitsdauer. Der Personalausweis, dessen Vorzeigen Du ja als akzeptabel bezeichnet hast, zeigt allein auf der Vorderseite Name, Photo, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Gültigkeitsdauer und Unterschrift.

Auf der Rückseite kommen noch ein paar Angaben zum Aussehen und die Anschrift hinzu. Der Personalausweis gibt also viel mehr persönliche Daten preis als eine Kredit- oder Bankkarte.

Gruß
Christian

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Moin loderunner,
bis vor zwei Jahren habe ich regelmäßig meine Bahnfahrkarten vom Computer aus gebucht und ausgedruckt. Im Ablauf dieses Vorgangs kam dann der Hinweis, die für die Zahlung verwendete Karte muss zur Identifikation mitgenommen werden.
Ist auch logisch, wie soll sonst eine Überprüfung möglich sein? Dann müsste der Kontrolleur ja online mit dem Bahnrechner verbunden sein. Etwas schwierig umzusetzen, oder?
So ist der Kartencode im im 2D-Barcode als Kontrollmöglichkeit enthalten. Wo liegt hier das Problem mit dem Datenschutz? Sehe ich nicht im geringsten. Dann dürfte kein Mensch seine Karte beim Bezahlvorgang aus der Hand geben. :wink:)

Gruß
R

Hallo,
leider hast Du meine Frage nicht beantwortet: welche Daten der EC-Karte werden denn im Barcode erfasst?

Wo liegt hier das Problem mit dem Datenschutz?

Darin, dass der Arbeitgeber die oben erwähnten Daten einer EC-Karte seiner Angestellten verwendet?
Gruß
loderunner

Von EC-Karte habe ich nie geschrieben. Ich setzte als Zahlungsmittel immer Kreditkarte (VISA, MC usw) voraus. Und da wird einfach Name und Nummer verglichen.

Hallo,

Wie ich oben erklärt habe, ist diese Kartennummer Bestandteil
der 2D-Barcode ID. Es dient nicht der Personenidentifizierung,
sondern der Fahrkartenüberprüfung. Sozusagen die Quittung, „es
ist bezahlt“

doch, es geht tatsächlich um die Personenidentifizierung: Anders als Fahrkarten, die am Schalter erworben werden können, gelten Online-Tickets nur für Sie persönlich – in Verbindung mit Ihrer Identifizierungskarte, die Sie bei der Online-Buchung angeben.(http://www.bahn.de/p/view/buchung/onlineticket/onlin…)

Beste Grüße

=^…^=

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Hallo =^…^=,
danke für den Hinweis. Wieder etwas dazu gelernt. War bisher der Meinung, es dient der Karten-Echtheitskontrolle.

LG
R
Zitat
Anders als Fahrkarten, die am Schalter erworben werden können, gelten Online-Tickets nur für Sie persönlich – in Verbindung mit Ihrer Identifizierungskarte, die Sie bei der Online-Buchung angeben. Daher können die Tickets auch nicht auf den Namen Dritter ausgestellt werden. Wenn Sie eine Fahrkarte für einen Freund, einen Bekannten oder ein Familienmitglied buchen möchten, wählen Sie bitte den Fahrkartenversand per Post.

Hallo!

Ich könnte mir vorstellen, dass der Arbeitnehmer es einfach nicht möchte, dass der Arbeitgeber seine Kreditkarteninformationen in die Finger bekommt.

Möglicherweise hat er sich bereits vorher als unzuverlässig herausgestellt und der Arbeitnehmer möchte einfach keine weiteren vertraulichen Informationen im Besitz des Arbeitgebers wissen.

Ich sehe das Problem weniger darin, dass der Angestellte der Bahn diese Infos lesen könnte.

Wie es auch sei, in einem solchen Fall würde ich als Arbeitnehmer auch die Bahncard einer Kreditkarte vorziehen. Die Frage ist jetzt hier, ob der Arbeitnehmer darauf bestehen kann. Ich bin keine Anwältin, aber da sich der Arbeitgeber einer fremden Karte bedienen möchte, sollte er wenigstens die Auswahl dem Eigentümer überlassen.

Warum nimmt er eigentlich nicht gleich seine eigene Karte und gibt sie dem Angestellten mit auf die Reise? Er will doch, dass er reist. Es geht doch nicht um einen Ferientrip.

Grundsätzlich geht es aber um die Frage, ob ein Arbeitgeber berechtigt ist, von seinem Arbeitnehmer die Herausgabe persönlicher, privater und vertraulicher Daten zu verlangen und darüber hinaus auf der Nutzung persönlichen Eigentums während einer Dienstreise zu bestehen? Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage und wenn ja, welche?

Ich persönlich finde eine solche Forderung ziemlich übergriffig und verstehe nicht wirklich, warum die Mehrheit hier diese Problematik nicht sieht. Hat ein Arbeitnehmer kein Recht auf Datenschutz gegenüber seinem Arbeitgeber? Schutz seiner privaten Daten wohlbemerkt.

Immerhin könnte der Arbeitgeber - ganz theoretisch - während der Abwesenheit des Arbeitnehmers und auch darüber hinaus, lustig auf dessen Kosten im Internet bestellen oder u.U. auch über das eigene Unternehmen auf das Konto zugreifen. Wir können hier doch nicht beurteilen, ob solche Befürchtungen berechtigt sind.

Gruß

Anne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ich könnte mir vorstellen, dass der Arbeitnehmer es einfach
nicht möchte, dass der Arbeitgeber seine
Kreditkarteninformationen in die Finger bekommt.

die Bankverbindung hat er ohnehin, und noch weit mehr persönliche Daten (z. B. Lebenslauf)
Und in diesem Fall scheint es keine Kreditkarte, sondern eine stinknormale - ehemals EC-Karte genannte - Bankcard (oder wie die jetzt heißen)

aber da sich der Arbeitgeber
einer fremden Karte bedienen möchte, sollte er wenigstens die
Auswahl dem Eigentümer überlassen.

Klar, dann kann man doch sicher auch mit dem Arbeitgeber reden.
Wenn der nicht völlig daneben ist, wird er darauf eingehen.

Warum nimmt er eigentlich nicht gleich seine eigene Karte und
gibt sie dem Angestellten mit auf die Reise? Er will doch,
dass er reist. Es geht doch nicht um einen Ferientrip.

Äääh, das ist jetzt nicht dein Ernst?!

Hat ein Arbeitnehmer kein
Recht auf Datenschutz gegenüber seinem Arbeitgeber? Schutz
seiner privaten Daten wohlbemerkt.

Naja, wie gesagt, ein Arbeitgeber hat sehr umfangreiche Daten über den Mitarbeiter, und auch die Bankverbindung. sogar das Geburtsdatum und Geburtsort. also wenn er missbrauch treiben wollte hätte er es leicht, da er so gut wie alle persönlichen Daten hat.

Immerhin könnte der Arbeitgeber - ganz theoretisch - während
der Abwesenheit des Arbeitnehmers und auch darüber hinaus,
lustig auf dessen Kosten im Internet bestellen oder u.U. auch
über das eigene Unternehmen auf das Konto zugreifen. Wir
können hier doch nicht beurteilen, ob solche Befürchtungen
berechtigt sind.

Naja, wenn er das tut, kommt das auch raus. Diese Befürchtungen halte ich für eher unwahrscheinlich, und überzogen.

TM

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Hallo Anne,

Warum nimmt er eigentlich nicht gleich seine eigene Karte und
gibt sie dem Angestellten mit auf die Reise?

weil das mit folgender, im Thread bereits erwähnter Bestimmung kollidieren würde: Anders als Fahrkarten, die am Schalter erworben werden können, gelten Online-Tickets nur für Sie persönlich – in Verbindung mit Ihrer Identifizierungskarte, die Sie bei der Online-Buchung angeben. Daher können die Tickets auch nicht auf den Namen Dritter ausgestellt werden.

Gruß

=^…^=

Hallo,

Von EC-Karte habe ich nie geschrieben.

Der Ursprungsposter aber schon.
Gruß
loderunner (ianal)

Von EC-Karte habe ich nie geschrieben.

Der Ursprungsposter aber schon.

Nicht ganz, siehe folgendes Zitat

dass er sich bei der üblichen Fahrkartenkontrolle mit
seiner Kredit- oder EC-Karte ausweist,

Wie wohl den meisten Menschen bekannt sein dürfte, gibt es die EC-Karte seit etlichen Jahren nicht mehr. Deshalb ging ich sozusagen von einem „Freud´schen Verschreiber“ des UP aus.

Und jetzt reicht diese unsachliche Spitzfindigkeit langsam.

Hallo,

Warum nimmt er eigentlich nicht gleich seine eigene Karte und
gibt sie dem Angestellten mit auf die Reise? Er will doch,
dass er reist. Es geht doch nicht um einen Ferientrip.

Äääh, das ist jetzt nicht dein Ernst?!

Doch, das ist mein voller Ernst. Warum denn nicht? Der AG will, dass der AN reist. Also muss er dafür sorgen, dass das funktioniert. Der AN will - aus welchem Grund auch immer - sein Privateigentum dafür nicht verwenden. Also? Wessen Eigentum nimmt man? Das von dem, der etwas will!

Immerhin könnte der Arbeitgeber - ganz theoretisch - während
der Abwesenheit des Arbeitnehmers und auch darüber hinaus,
lustig auf dessen Kosten im Internet bestellen oder u.U. auch
über das eigene Unternehmen auf das Konto zugreifen. Wir
können hier doch nicht beurteilen, ob solche Befürchtungen
berechtigt sind.

Naja, wenn er das tut, kommt das auch raus. Diese
Befürchtungen halte ich für eher unwahrscheinlich, und
überzogen.

Unwahrscheinlich ja, raus würde es auch kommen, aber man kann einem AN doch seine Empfindugen nicht vorschreiben.

Tatsache ist, dass der AN dem AG seine Arbeitskraft verkauft. Aber nicht sein Privateigentum. Also kann er doch selbst entscheiden, was er damit machen möchte. Und wenn er es nicht dem AG zur Verfügung stellen will, dann will er das eben nicht. Punkt! Er will nicht!

Die eigentliche Frage ist doch: Muss er oder muss er nicht?

Mir kommt hier eher der Verdacht auf, dass das Verhältnis AN - AG grundsätzlich nicht stimmt und sich der AN ungerecht behandelt fühlt. Der AG sollte lieber mal darüber nachdenken, ob es ein Missverständnis gab, ob er irgendetwas falsch gemacht hat oder den AN irgendwie verärgert hat.

Ein AN reagiert nicht grundlos so komisch, irgendetwas stimmt da einfach nicht… Aber vielleicht hält er seinen AG auch einfach nur für einen Betrüger oder er leidet an Heimweh und will nicht wegfahren.

Es gibt Leute, die an den seltsamsten Ängsten leiden, manche haben sogar Angst vor kleinen Spinnen.:wink:

Gruß

Anne

Hallo,

Doch, das ist mein voller Ernst. Warum denn nicht? Der AG
will, dass der AN reist.

und der AN will einen Job, und wenn es da zu seinen Aufgaben gehört auch Dienstreisen zu unternehmen, die ja auch bezahlt werden ist das doch ok.

Also muss er dafür sorgen, dass das
funktioniert.

Tut er doch :wink:

Der AN will - aus welchem Grund auch immer -
sein Privateigentum dafür nicht verwenden. Also? Wessen
Eigentum nimmt man? Das von dem, der etwas will!

Das hat nichts mit verwendung von Eigentum zu tun, sondern mit Identifikation, für die die Bahn gewisse Vorgaben macht. Das hat KamikazeKatze doch schön erklärt.

Tatsache ist, dass der AN dem AG seine Arbeitskraft verkauft.
Aber nicht sein Privateigentum.

Überlege dir doch mal selbst diese Logik. Einige AN benutzen ihr eigenes KfZ für Dienstreisen. Verkaufen die deshalb ihr Eigentum?
Und da der AN seine Arbeit schuldet, schuldet er eben auch Dienstreisen durchzuführen.
Nochmal es geht hier nicht um Herausgabe von Eigentum, sondern um Personenidentifikation, die in vielen Bereichen des tägl. Lebens üblich ist.

Also kann er doch selbst
entscheiden, was er damit machen möchte. Und wenn er es nicht
dem AG zur Verfügung stellen will, dann will er das eben
nicht. Punkt! Er will nicht!

Es geht aber nicht darum, was der AN will, sondern um die Erfordernisse, seine Arbeit im Rahmen seines Arbeitsvertrages zu erbringen.

Die eigentliche Frage ist doch: Muss er oder muss er nicht?

Er kann ja auch kündigen :wink:
Oder eben in Absprache mit dem AG einen anderen Identifikationsweg wählen.

Der AG sollte lieber mal darüber nachdenken,
ob es ein Missverständnis gab, ob er irgendetwas falsch
gemacht hat oder den AN irgendwie verärgert hat.

Ähhh sorry, aber es ist Aufgabe des AN, das Gespräch mit dem AG zu suchen.

TM

Hallo!

Das hat nichts mit verwendung von Eigentum zu tun, sondern mit
Identifikation, für die die Bahn gewisse Vorgaben macht. Das
hat KamikazeKatze doch schön erklärt.

Zur Identifikation ist es üblich, einen Personalausweis oder Reisepass zu benutzen. Was der AN doch auch vorgeschlagen hatte. Was kann er denn für die kruden Geschäftsideen der Bahn bei Online-Fahrkartenkäufen?

Überlege dir doch mal selbst diese Logik. Einige AN benutzen
ihr eigenes KfZ für Dienstreisen. Verkaufen die deshalb ihr
Eigentum?

Vermieten könnte man das eher nennen. Das geht so lange gut, bis es mal zu einem Unfall kommt oder der AN mal die tatsächlichen Kosten seines PKWs mit dem vergleicht, was er vom AG für die Nutzung erhält. Ich halte die Nutzung privater PKW für Dienstreisen zwar für bequem, aber nicht unbedingt für klug.

Und da der AN seine Arbeit schuldet, schuldet er eben auch
Dienstreisen durchzuführen.
Nochmal es geht hier nicht um Herausgabe von Eigentum, sondern
um Personenidentifikation, die in vielen Bereichen des tägl.
Lebens üblich ist.

Es geht nicht um die Herausgabe, aber die Nutzung des Eigentums, welches eigentlich für ganz andere Zwecke, aber nicht für die Identifikation vorgesehen ist. Ich habe mich noch nie über meine Bankkarten identifizieren müssen und habe auch nicht die Absicht, das zu tun. Üblich sind Personalausweis, Pass und evtl. Schülerausweis oder Führerschein.

Es geht aber nicht darum, was der AN will, sondern um die
Erfordernisse, seine Arbeit im Rahmen seines Arbeitsvertrages
zu erbringen.

Erfordernisse? Der AG kann doch auch ganz normal eine Fahrkarte am Bahnhof kaufen. Das ging doch in den letzten ca. 100 Jahren auch schon. Ohne eine Plastikkarte irgendeiner Bank. Wir haben das erst kürzlich noch gemacht. Nach einer Identifikation hat dabei keiner gefragt. Karten für den TGV (Frankreich) haben wir auch online gekauft und sie kamen mit der Post ins Haus. Im Zug brauchte man überhaupt keine Identifikation, die Fahrkarte reichte.

Er kann ja auch kündigen :wink:

Sicher doch! Die Arbeitsagentur wird begeistert sein!

Oder eben in Absprache mit dem AG einen anderen
Identifikationsweg wählen.

Hatte er das nicht vorgeschlagen? Wollte er nicht den Personalausweis / eine Bahncard benutzen?

Der AG sollte lieber mal darüber nachdenken,
ob es ein Missverständnis gab, ob er irgendetwas falsch
gemacht hat oder den AN irgendwie verärgert hat.

Ähhh sorry, aber es ist Aufgabe des AN, das Gespräch mit dem
AG zu suchen.

Tatsächlich? Ich habe ja mal gelernt, dass ich mich zu entschuldigen habe, wenn ich mich daneben benommen habe…:wink:

Gruß

Anne

Hallo,

Du hast aber ein interessantes Verständnis vom Umfang des Weisungsrechts eines Arbeitgebers.

Das ist hier kein ehrenamtlicher Schriftführer im Taubenzüchterverband, sondern ein dem Direktionsrecht unterworfener Arbeitnehmer, der für seine Tätigkeit ENTLOHNT wird. Und wenn der Arbeitgeber bestimmt, dass der AN sich sein Ticket selbst holt und anschließend mit dem Arbeitgeber abrechnet, dann wäre selbst das noch vom Weisungsrecht gedeckt.

Wenn der Arbeitgeber ein Online-Ticket bucht, das erstens billiger ist als die Variante mit der Post (3,50 Euro immerhin), zweitens keiner Nachverfolgung bedarf, ob es denn überhaupt angekommen ist (weniger Administration) und drittens keiner Aushändigung an den Arbeitnehmer (weniger Administration) und vom Arbeitnehmer verlangt, sich entsprechend der Konditionen der Bahn auszuweisen, dann hat er das zu tun.

Die Nutzung von Debit- oder Kreditkarten ist wegen der maschinenlesbaren Magnetstreifen das Ausweismittel der Wahl.

Auch nach dem BDSG sehe ich hier kein Problem, denn es werden zwar personenbezogene Daten des AN an die Bahn übertragen, dort aber nur in einen großen Klecks verwandelt, den der AN bei sich trägt - wie seine Karte.

VG
EK

Servus,

da wir uns hier schon so weit off topic bewegen, verrate ich Dir hierzu:

Der AG kann doch auch ganz normal eine Fahrkarte am Bahnhof kaufen.

noch ein ganz probates Mittel, mit dem ich die Überzeugung mancher Kollegen, der Arbeitgeber sei in allererster Linie für das Wohlergehen der Arbeitnehmer nach deren Gusto zuständig, in ruhigere Bahnen gebracht habe:

Der AG kann z.B. auch eine Reisekostenordnung verfassen, in der alternativ zur Buchung von Tickets durch den AG deren Kauf durch den AN und Erstattung der Auslagen mit der Gehaltsabrechnung im Folgemonat vorgesehen ist.

Dem Kollegen, der nicht in der Lage war, in Berlin selbständig ein Hotel zu buchen, habe ich eines organisiert, das ich selber nutze, wenn ich privat unterwegs bin. Das EZ kostet dort 35 €. Der gute Mann ist dann auch ein bissel ruhiger geworden.

Wieauchimmer: Es gibt unzählige Möglichkeiten, für die empfindsamen Seelchen das zu tun, was „man gefälligst zu tun hat“…

Schöne Grüße

MM

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