Identifizierungsnachweis bei Onlinefahrkarten

Hallo liebe Juristen,
hatte heute abend eine Diskussion über das Handling der Identifizierungsverpflichtung bei Onlinebuchungen von Fahrkarten. Folgende Annahme:
Ein Arbeitgeber schickt einen Angestellten auf Dienstreise; vorgeschriebene Reisemöglichkeit ist die Eisenbahn; der Arbeitgeber bucht die Fahrkarte online, bezahlt diese von seinem Geschäftskonto und verlangt nun von seinem Angestellten, dass er sich bei der üblichen Fahrkartenkontrolle mit seiner Kredit- oder EC-Karte ausweist, obwohl der Arbeitnehmer nichts über sein Konto bezahlt hat.

Meine Frage: Darf der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer sich mit seiner eigenen EC- oder Kreditkarte ausweist, obwohl er mit dieser überhaupt nicht bezahlt hat?

Würde gerne mal Eure juristische Meinung hören.

Grüße aus dem verregneten Westen

Thomas

Auf die Frage muss man erst mal kommen.

Die Identifizierung hat doch nichts mit der Bezahlung zu tun! Es besteht überhaupt gar kein Zusammenhang, nur dass die Zahlungskarten eben auch der Identifizierung dienen. Warum in Gottes Namen sollte das unzulässig sein?

Levay

Hallo,

Meine Frage: Darf der Arbeitgeber verlangen, dass der
Arbeitnehmer sich mit seiner eigenen EC- oder Kreditkarte
ausweist, obwohl er mit dieser überhaupt nicht bezahlt hat?

Gegenfrage: darf ein Arbeitgeber verlangen, daß ein Mitarbeiter eine Dienstreise per Flugzeug antritt, obwohl er dabei mindestens einmal einen Ausweis vorzeigen muß?

Noch eine Frage: Was ist denn daran überhaupt so problematisch, daß es überhaupt eine Frage wert ist?

Immer noch baßerstaunt

Christian

Meine Frage: Darf der Arbeitgeber verlangen, dass der
Arbeitnehmer sich mit seiner eigenen EC- oder Kreditkarte
ausweist, obwohl er mit dieser überhaupt nicht bezahlt hat?

Eins noch: das übrigens gar nicht notwendig, da man die Karte auch einfach mit der Auftragsnummer am Automaten abholen kann.

C.

Hi Christian,

Eins noch: das übrigens gar nicht notwendig, da man die Karte
auch einfach mit der Auftragsnummer am Automaten abholen kann.

doch, da mitunter kontollierende Schaffner (besonders welche, die sich zum ersten Mal mit einem Online-Ticket konfrontiert sehen) selbige zu sehen verlangen.

Was dabei aber das Problem ist, verstehe ich auch nicht.

Beste Grüße

=^…^=

Hallöchen,

Eins noch: das übrigens gar nicht notwendig, da man die Karte
auch einfach mit der Auftragsnummer am Automaten abholen kann.

doch, da mitunter kontollierende Schaffner (besonders welche,
die sich zum ersten Mal mit einem Online-Ticket konfrontiert
sehen) selbige zu sehen verlangen.

das verstehe ich nicht ganz. Das Ticket zieht man doch am Automaten. Warum sollte dann noch irgendjemand irgendetwas kontrollieren? Zugegebenermaßen habe ich das erst einmal gemacht und strebe nicht an, daß in den nächsten acht Jahren noch einmal zu versuchen (entspricht meiner letzten Bahnpause).

Gruß
Christian

Hallo Christian,

Das Ticket zieht man doch am Automaten.

das ist dabei aber völlig irrelevant - es könnte auch vom Schalter oder vom Weihnachtsmann sein (wobei ich allerdings nur die Online-Variante mit dem selbst und zuhause ausgedruckten Ticket kenne).

Warum sollte dann noch irgendjemand irgendetwas
kontrollieren?

Na, weil doch auch irgendjemand nachschauen muss, ob auch alle Fahrgäste wirklich im Besitze eines gültigen Fahrausweises sind - der Schaffner … äh … das Zugbegleitpersonal eben. Es könnte ja wieder einmal ein fahrscheinloses Kind dabei sein, das man in Posemuckeldorf aussetzen könnte … ;o)

Ich hatte im Sommer erstmals das Vergnügen, mit einem solchen selbst ausgedruckten Ticket quer durch die Republik zu reisen - inklusive verschiedentlichen Umsteigens und eines außerplanmäßigen, anderthalbstündigen Haltes in Boppard - und die Reaktionen der Schaffner auf dieses Ticket waren doch recht erheiternd.

Beste Grüße

=^…^=

Hallöchen,

das ist dabei aber völlig irrelevant - es könnte auch vom
Schalter oder vom Weihnachtsmann sein (wobei ich allerdings
nur die Online-Variante mit dem selbst und zuhause
ausgedruckten Ticket kenne).

OK, da reden wir wohl von zwei verschiedenen Dingen. Ich meine die Tickets, die man sich am Automaten ausdrucken läßt und die genauso aussehen, wie „normale“ Fahrkarten auch. Dafür reicht dann eben die Auftragsnummer. Allerdings geht das eben auch mit der Maestro-/Kreditkarte, wie vom Fragesteller beschrieben.

Gruß
Christian

Hi,

bei den selbst ausgedruckten Tickets genügt es nicht, sie bezahlt zu haben, man muss auch noch zusätzlich ein vorher festgelegtes Identifikationsmittel vorzeigen - sprich, wenn auf dem Ticket steht, dass ich mich mit meiner Kreditkarte ausweisen werde, reicht es während der Fahrt nicht, ‚nur‘ den Personalausweis vorzeigen zu können.

Ich hatte das System - nachdem ich stundenlang mit der Seite der Bahn gekämpft hatte - wohl schon verstanden - allein, die Schaffner … ;o))

Beste Grüße

=^…^=

Hallo liebe Forumbenutzer,
vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt;
es geht nicht um den Identifikationsnachweis an sich, sondern um die Tatsache, dass der Arbeitgeber (AG) die Reise bucht, die Fahrkarte bezahlt, online ausdruckt und der Arbeitnehmer ( also der Benutzer der Fahrtkarte) seine Dienstreise antritt und während der Fahrt seine EC-Karte - mit der überhaupt nicht bezahlt wurde - als ID vorzeigen muss. Wäre hier der Ausweis nicht die richtige ID? Ich kann doch nicht jedem Fremden meine EC-Karte unter die Nase halten???
Anmerkung: Bei Buchung der Reise muss der AN dem AG seine EC-Kartennummer angeben, damit diese irgendwie auf der Fahrkarte vermerkt werden kann.
Ist es jetzt etwas verständlicher?
Grüße
Thomas

Hallo,
mir ist es auch so - der Arbeitgeber bucht und bezahlt für mich die Fahrkarte - bei der Beantragung der Dienstreise gebe ich grundsätzlich meine Bahn-Card als Idendifikation an und die Schaffner
lassen die sich auch zeigen weil diese Idendifikation auf der Fahrkarte
genannt ist. Es ist meine Bahn-Card, also nicht vom Arbeitgeber bezahlt.
Für mich ein völlig normaler Vorgang, aber vielleicht verhält es sich ja mit der Bahn-Card anders.
Beobachten kann ich aber im Zug immer dass die Schaffner sich bei
Online-Tickets auch eine Idendifikation zeigen lassen.
Ob das nun alles „Geschäftsreisende“ sind weiss ich natürlich nicht.
Gruß
Czauderna

Hallo Thomas,

Ich kann doch nicht jedem Fremden meine EC-Karte unter die Nase
halten???

ich verstehe, ehrlich gesagt, Dein Problem nicht - was, denkst Du denn, soll der Schaffner mit Deiner EC-Karte wohl Schlimmes machen? Lochen?!?

Irgendwie muss die Bahn doch sicher gehen, dass solch ein selbst ausgedrucktes Ticket tatsächlich nur von einer Person benutzt wird - schließlich könnte man das Teil doch leicht kopieren.

Beste Grüße

=^…^=

1 „Gefällt mir“

Hallo liebe Forumbenutzer,

Hallo lieber Fragesteller!

vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt;

Doch, hast du :smile: Ich jedenfalls habe die Geschichte so verstanden, wie du sie jetzt noch mal erzählt hast.

Wäre hier der Ausweis
nicht die richtige ID?

Wenn du nur wissen möchtest, was die richtige „ID“ ist, bist du sicher nicht im richtigen Brett. Ich verrate dir für diesen Fall trotzdem, dass die Bahn das so handhabt. Wenn ich Bahnreisen buche und ein Online-Ticket ausdrucke, kann ich wählen, ob ich als ID EC-Karte, Kreditkarte oder Bahncard nehmen will.

Ich kann doch nicht jedem Fremden meine
EC-Karte unter die Nase halten???

Das stimmt. Das verlangt ja nur auch gar keiner. Es geht einfach nur darum, dass du dich ggü. der Bahn (!) identifizierst, und ob das nun mit EC-Karte oder Perso passiert, spielt doch keine Rolle.

Anmerkung: Bei Buchung der Reise muss der AN dem AG seine
EC-Kartennummer angeben, damit diese irgendwie auf der
Fahrkarte vermerkt werden kann.
Ist es jetzt etwas verständlicher?

Nein, dein Problem mit der Sache jedenfalls verstehe ich nicht.

Levay

Hier die Aufklärung
Hallo Bahnfans,

nachdem Nelly Thijssen einen sachlich korrekten Artikel von mir vollkommen unqualifiziert und unhöflich öffentlich kritisiert hat, werde ich mal wieder unqualifiziert helfend eingreifen.

Das Verfahren der Zuhause selbst ausgedruckten Tickets beinhaltet eine ID-Bestätigung.
Die erfolgt in Kombination mit einer der schon genannten Karten. In der Regel ist es die Karte, mit der der Kunde bezahlt. Steht dann auch ganz deutlich im weiteren Verlauf des Buchungsvorganges : Diese Karte ist als Legitimation mit zu führen.
Denn die Kartendaten werden im so-genannten 2D-Barcode ausgedruckt. Der kontrollierende Angestellte hat jetzt ein kleines Lesegerät, mit dem er diesen code überprüfen kann und damit die Gültigkeit des selbst ausgedrückten Tickets überprüft.
Sonst könnte sich ja jeder selbst beliebig viele Bahnkarten ausdrucken.
Soweit verständlich?

Hier scheint der Arbeitgeber über die Kartendaten seines Angestellten zu verfügen. Die werden getrennt von der Bezahlung als ID im 2d-Barcode verschlüsselt und diese Karte ist dann die Legitimation.
Mit einem iPhone könnte man das genau wie mit Flugtickets vollkommen Papierlos machen, dauert aber noch etwas.

Bei Wiki ist das aber auch sehr gut erklärt.
LG
R

Zusatzbemerkung
Hallo Thomas,

Meine Frage: Darf der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer
sich mit seiner eigenen EC- oder Kreditkarte ausweist, obwohl er mit
dieser überhaupt nicht bezahlt hat?

Wie ich oben erklärt habe, ist diese Kartennummer Bestandteil der 2D-Barcode ID. Es dient nicht der Personenidentifizierung, sondern der Fahrkartenüberprüfung. Sozusagen die Quittung, „es ist bezahlt“

Würde gerne mal Eure juristische Meinung hören.

In diesem Fall wohl nicht notwendig

Grüße aus dem verregneten Westen

Dito
R

Hallo liebe Forumbenutzer,

Hallo lieber Fragesteller!

Hallo lieber Levay :wink:

Ich kann doch nicht jedem Fremden meine
EC-Karte unter die Nase halten???

Das stimmt. Das verlangt ja nur auch gar keiner.

Indirekt schon. Nämlich der ArbGeb, indem er bei der Bestellung als ID-Nachweis die EC-Karte des AN angibt, obwohl er auch eine Bahn-Card des AN als ID-Nachweis angeben könnte.

Und nun scheint man wissen zu wollen, ob der ArbG einsetig festlegen kann, in welcher Form (nämlich in der für ihn als sehr privat und unangenehm empfundenen, weil EC- statt Bahn-Card) der AN seine Identität nachweisen muss.

Inwieweit das auch Aspekte des Arbeitsrechtes berührt kann ich spontan nicht beurteilen.

Es geht
einfach nur darum, dass du dich ggü. der Bahn (!)
identifizierst, und ob das nun mit EC-Karte oder Perso
passiert, spielt doch keine Rolle.

Nicht für die Bahn, und nicht für den Auftraggeber=ArbGeb, aber für den Reisenden=AN.

Die Frage ist quasi: Hat der AN bei einem vom AG bestellten und bezahlten Online-Bahn-Ticket einen Anspruch darauf, die Art des Identifizierungsnachweses mitzubestimmen, oder selbst zu wählen.

Anmerkung: Bei Buchung der Reise muss der AN dem AG seine
EC-Kartennummer angeben, damit diese irgendwie auf der
Fahrkarte vermerkt werden kann.
Ist es jetzt etwas verständlicher?

Nein, dein Problem mit der Sache jedenfalls verstehe ich
nicht.

Und ich verstehe sie wie oben beschrieben. Aber ich habe ja leider 'ne Leseschwäche.

TM

Hallo,

ich verstehe, ehrlich gesagt, Dein Problem nicht - was, denkst
Du denn, soll der Schaffner mit Deiner EC-Karte wohl Schlimmes
machen? Lochen?!?

Es gibt mindestens einen Schaffner, dem ich das Zutrauen würde.
Der stempelt sogar Jahreskarten.
Immer lustig sind die Kommentare seiner Kollegen, wenn solche sich als Fahrgäste im Zug befinden.

LG,
Markus

Hallo,

Gegenfrage: darf ein Arbeitgeber verlangen, daß ein
Mitarbeiter eine Dienstreise per Flugzeug antritt, obwohl er
dabei mindestens einmal einen Ausweis vorzeigen muß?

Kommt auf den Arbeitsvertrag an, würd ich sagen.

Gruß,
Markus

Hallo,

unjuristischer Praxistip: Man muß sienem AG ja nicht sagen, dass man im Besitz solcher Karten ist.
Z.B. mit der Handynummer wär ich noch vorsichtiger, Kollege wurde vor kurzen aus dem Urlaub zurückgeholt, weil er diese unvorsichtigerweise herausgegeben hatte.

Gruß,
Markus

Hallo,

Kommt auf den Arbeitsvertrag an, würd ich sagen.

ich nicht.

C.