Hallo,
gesetzt den Fall dass in einem Immobiliendarlehen eine Widerrufsbelehrung zum Teil so in etwa formuliert wäre:
Beginn der Widerrufsfrist:
Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer
- ein Exemplar dieser Belehrung
- und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
erhalten hat
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Was wäre unter Umständen ein möglicher Ansatz das diese Belhrung nicht wirksam sein könnte?
Gruß
Silversurfer