Iederrufsbelehrung Immob. Darlehen

Hallo,

gesetzt den Fall dass in einem Immobiliendarlehen eine Widerrufsbelehrung zum Teil so in etwa formuliert wäre:

Beginn der Widerrufsfrist:
Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer

  • ein Exemplar dieser Belehrung
  • und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Was wäre unter Umständen ein möglicher Ansatz das diese Belhrung nicht wirksam sein könnte?

Gruß

Silversurfer

Hallo!

Beginn der Widerrufsfrist:
Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der
Darlehensnehmer

  • ein Exemplar dieser Belehrung
  • und eine Urkunde oder eine Abschrift des Darlehensvertrages
    oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das
    alle Vertragsbedingungen enthält, - im Original oder in
    Abschrift - sowie die Finanzierungsbedingungen
    erhalten hat

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs.

Was wäre unter Umständen ein möglicher Ansatz das diese
Belhrung nicht wirksam sein könnte?

Möglichkeiten:

  • der Darlehensnehmer ist Analphabet
  • der Darlehensnehmer war erkennbar nicht Herr seiner Sinne
  • der Darlehensnehmer wurde mit Gewalt zur Unterschrift gezwungen

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Danke für Dein feedback und Deine Einschätzung am 1.4. diesen Jahres.
Ich meinte die Ansätze die rechtlich dazu führen würde das die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt.

Gruß

Madmax