hallo,
wer kann ein paar Beispiele nennen was das neue Informationsfreiheitsgesetz praktisch bringt?
http://www.datenschutz-berlin.de/jahresbe/99/rv/ifg.htm
danke
Friedrich
Hallo!
Das von Dir zitierte Gesetz ist nicht neu.
Neu ist das entsprechende Bundesgesetz. Wenn Du wissen willst, was das bringen kann, würde ich in erster Linie einmal empfehlen, hineinzusehen. In dem Gesetz steht nämlich sinnvollerweise drin, was es regelt.
Gruß,
Florian.
Hallo Friedrich,
das Augenscheinlichste daran ist, dass Du als Bürger ab sofort ein uneingeschränktes Auskunftsrecht hast, und zwar im Gegensatz zur Pflicht des Persönlichkeitsbezuges vorher. In der Praxis sieht das so aus, dass Du jetzt beispielsweise Anfragen an eine Behörde stellen kannst, OHNE (wie bislang) belegen zu müssen, dass Du als Person von dieser Auskunft irgendwie betroffen bist, diese Sache also einen persönlichen Bezug für Dich darstellt.
Jana