IG BCE Hessen - Kündigungsfrist Arbeitnehmer

Hallo,

folgende Situation finde ich etwas verwirrend und bitte um Hilfe:

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In einem Arbeitsvertrag steht folgender Artikel zum Thema Kündigung:
„Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern nur mit sechswöchiger Frist zum Quartalsende gekündigt werden. Verlängert sich die Kündigungsfrist kraft Tarifvertrags für einen Teil, so hat auch der andere Teil diese Frist einzuhalten“

Lt. Manteltarifvertrag IG BCE ist bei einer Meßzahl 43 (Summe aus Lebens- und Unternehmenszugehörigkeitsjahren) für den AG eine Kündigungsfrist von
2 Monaten zum Monatsende gültig, für den AN „ab Meßzahl 26 und dabei einer Unternehmenszugehörigkeit von mindestens zwei Jahren 1 Monat zum Monatsende“.

Zwei Fragen hierzu:

  1. Steht der individuelle Vertrag hier über dem TV, auch wenn das für den AN ungünstiger ist? d. h. gleiche Kündigungsfrist für beide (2 Monate zum Quartalsende)?

  2. Kenn jemand den genauen Wortlauf der IG BCE Hessen dazu? Bin leider kein IG-Mitglied…

Vielen Dank schonmal!