IGM ich bin neu dabei!

Hallo!

ich bin Lehrling und habe mich dazu entschlossen der IGM beizutretten! Hab ich da sofort den vollen rechte oder Schutz? oder startet das erst nach 3 Monaten Bezahlung?

gruß

Willkommen, Kollege.

Hab ich da sofort den vollen rechte oder Schutz?

Eine Warte- bzw. Anlaufzeit gibt es nur in Sachen Unterstützung im Arbeitskampf, was für Dich als Lehrling nicht relevant ist. Ansonsten hast Du mit dem Beitritt sofort Rechtsberatung bzw. Rechtsschutz in Arbeits- und Sozialsachen sowie - was vielleicht das Attraktivste für junge Leute ist - die Freizeit- Unfallversicherung. Außerdem noch ein paar nette Nebengeräusche.

Du solltest übrigens mit Deinem Beitritt auch die Satzung ausgehändigt bekommen sowie eine Broschüre, in der die Leistungen im einzelnen aufgeführt sind.

Gruß Eillicht zu Vensre

Was bedeudet Unterstützung beim Arbeitskampf?

Angenommen mein Chef will mich uas dem Betrieb haben in 3 Wochen, als Grund gibt er an „Arbeitsverweigerung“. Kan ich da dann auf die IGM zählen?

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Willkommen, Kollege.

Hab ich da sofort den vollen rechte oder Schutz?

Eine Warte- bzw. Anlaufzeit gibt es nur in Sachen
Unterstützung im Arbeitskampf, was für Dich als Lehrling nicht
relevant ist.

Lehrlinge dürfen auch streiken.

Ansonsten hast Du mit dem Beitritt sofort

Rechtsberatung bzw. Rechtsschutz in Arbeits- und Sozialsachen

Stimmt nicht Ellicht, für Rechtsschutz gilt bei ziemlich allen DGB-Gewerkschaften im Regelfall eine Wartezeit von 3 Monaten, auch bei der IG-Metall:
http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-0A342C90-E52…

sowie - was vielleicht das Attraktivste für junge Leute ist -
die Freizeit- Unfallversicherung. Außerdem noch ein paar nette
Nebengeräusche.

Du solltest übrigens mit Deinem Beitritt auch die Satzung
ausgehändigt bekommen sowie eine Broschüre, in der die
Leistungen im einzelnen aufgeführt sind.

Gruß Eillicht zu Vensre

Was bedeudet Unterstützung beim Arbeitskampf?

z. B. Streikgeld

Angenommen mein Chef will mich uas dem Betrieb haben in 3
Wochen, als Grund gibt er an „Arbeitsverweigerung“. Kan ich da
dann auf die IGM zählen?

Du bekommst Rechtsberatung, aber erst nach 3 Monaten Rechtsschutz (s.o.)

&Tschüß

Wolfgang

Der Link funktioniert nicht!

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Der Link funktioniert nicht!

Der schon -> http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-0A342C90-312…

Lehrlinge dürfen auch streiken.

Im Regelfall werden Lehrlinge aber nur im Rahmen von Warnstreikaktionen in laufende Arbeitskämpfe einbezogen. Für solche gibt es normalerweise kein Streikgeld.

Stimmt nicht Ellicht

Und wie das stimmt (außer dem vergessenen i). Über Rechtsschutz wird sowieso, wie Du richtig verlonkst, bei der Ortsverwaltung entschieden. Die OV wird den Teufel tun und, zumindest bei halbwegs günstiger Ausgangslage, auf der Dreimonatsklausel bestehen - bei Lehrlingen. Ansonsten sind diese Wartezeiten Vertragsbestandteil der Versicherungsbedingungen.

Angenommen mein Chef will mich uas dem Betrieb haben in 3
Wochen, als Grund gibt er an „Arbeitsverweigerung“.

Ist doch eh unrealistisch. Entweder die Probezeit läuft noch, dann braucht der Arbeitgeber keinen Grund und es gibt auch so gut wie keine Chance, etwas dagegen zu unternehmen. Oder die Probezeit ist zu Ende, dann kann einem Lehrling nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden (mit noch weitaus höheren Anforderungen als bei einem normalen Arbeitnehmer!); aber ganz bestimmt nicht mit einer Vorlaufzeit von drei Wochen. Die Ortsverwaltung, die im zweiten Fall Rechtsschutz verweigert, müste schon vor einen gar gewaltig dicken Dampfer geschwommen sein.

Kan ich da dann auf die IGM zählen?

Ja.

Gruß Eillicht zu Vensre