Hallo,
habe 2004 eine Ausbildung zum „Softwareentwickler für Anwendungsprogramme“ gemacht. Jedoch die Abschlussprüfung nicht bestanden. Arbeite immer noch in der gleichen Firma als „Softwareentwickler für Anwendungsprogramme“ nur ohne bestandener Abschlussprüfung.
Irgendwo hab ich jetzt gelesen, das wenn ich Zeit x in einem Betrieb als z.B. „Softwareentwickler für Anwendungsprogramme“ arbeite den Ausbildungsschein automatisch bekommen kann!? Stimmt das, also gibt es so eine möglichkeit?
es gibt Berufe und Bundesländer, wo solch eine Möglichkeit wohl besteht.
Eine Bekannte hat nach einigen Jahren in einem Handwerkberuf den Gesellenbrief erhalten und später sogar die Meisterprüfung bestanden. Auch sie war endgültig durch die Gesellenprüfung gefallen (drei Versuche).
Informationen kriegst Du am ehesten bei der zuständigen Kammer.
BBiG und HwO sind Bundesgesetze. Da gibt es keine
Länderregelungen ( s. GG).
gut, ich habe diese Formulierung nur gewählt, weil ich davon ausging, daß Bildung üblicherweise Ländersache ist.
Eine Bekannte hat nach einigen Jahren in einem Handwerkberuf
den Gesellenbrief erhalten
Hast du diesen gesehen?
Das war die Aussage der Chefin der Dame.
Sie habe nach fünf Jahren im Beruf nach Antrag bei der HWK einen Gesellenbrief erhalten. Drei Jahre später hat sie dann die Meisterprüfung abgelegt. Den Meisterbrief hab ich dann im Laden hängen sehen.
Ich hatte keinen Anlass die Aussage zu bezweifeln.
habe 2004 eine Ausbildung zum „Softwareentwickler für
Anwendungsprogramme“ gemacht. Jedoch die Abschlussprüfung
nicht bestanden.
es wurde ja schon erwähnt, dass es diese Ausbildung nicht gibt. Meintest Du vielleicht „Fachinformatiker mit dem Schwerpunkt Anwendungsentwicklung“?
Das hat jetzt nichts direkt mit Deiner Frage zu tun, aber wenn man 2-3 Jahre eine Ausbildung macht und nicht mal den Ausbildungsberuf korrekt bezeichnen kann ist das ein Armutszeugnis.
Andererseits ist das ja schon 10 Jahre her und da dann man ja mal was vergessen.
Außerdem arbeitest Du ja lt. Deiner Aussage seit dieser Zeit als Anwendungsentwickler und das ist doch mal was! d. h. Du verfügst über eine fundierte fachspezifische Berufspraxis!
Also: Arsch hoch und ab zur IHK und dort vor Ort den Fall schildern und Dich beraten lassen.
So einfach „automatisch“ kriegt man einen Berufsabschluss nämlich nicht aber die können Dir sicher weiterhelfen
Du musst ja gut sein, wenn Dich dein Betrieb seit 10 Jahren beschäftigt (es sei denn deine Firma missbraucht Dich als billige Arbeitskraft) ich setze voraus das Du da nicht nur Kaffee kochst und Kopien machst sondern als Anwendungsentwickler tätig bist.