Hallo,
ich bin zur Zeit in der Ausbildung zum Versicherungskaufmann. Nächsten März würde mich die Agentur dann voraussichtlich zur IHK Prüfung anmelden. Meine Frage ist: Was passiert, wenn bis dahin das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird - kann ich mich theoretisch dann auch noch selbst (auf eigene Kosten) bei der IHK anmelden oder ist hier eine Anmeldung des Betriebs unerlässlich?
Schon im voraus vielen Dank für die Antwort…