Hallo,
nehmen wir an Herr XY ist Selbständiger HGB 84 als Versicherungsvertreter.
Dieser bekommt zum 01.11. einen Beitragsbescheid von der IHK für die Zeiträume 2004-2008. Die Fragen wären:
A) Gibt es Verjährungsfristen, denn für z.B. 2004 JETZT nachträglich zu bezahlen wäre doch ein Witz?
B) Kann Herr XY aus der IHK austreten??
Vielen Dank & Gute Nacht
A) Gibt es Verjährungsfristen, denn für z.B. 2004 JETZT
nachträglich zu bezahlen wäre doch ein Witz?
Die IHK-Beiträge sind gerwinnabhängig, wann wurde denn der 2004er Steuerbescheid rechstkräftig ?
B) Kann Herr XY aus der IHK austreten??
Nein, er ist Pflichtmitglied.
A) Gibt es Verjährungsfristen, denn für z.B. 2004 JETZT
nachträglich zu bezahlen wäre doch ein Witz?
Die IHK-Beiträge sind gerwinnabhängig, wann wurde denn der
2004er Steuerbescheid rechstkräftig ?
Einkommensteuerbescheid erhielt XY am 18.11.05 für das Jahr 2004!
B) Kann Herr XY aus der IHK austreten??
Nein, er ist Pflichtmitglied.
So ein Mist…
Vielen Dank im Vorraus