Liebe Wissende,
Ich bin selbstständig und besitze eine kleine Bäckerei. Nun möchte ich gerne wissen, ob es eine Beitragsbefreiung bei der IHK gibt,wenn das Einkommen gering ist.Bis zu welchen Einkommen wäre man von der jährlichen Gebühr befreit? Im voraus brsten Dank für Eure Hilfe.
Gruss Skull
HI,
Ich bin selbstständig und besitze eine kleine Bäckerei. Nun
möchte ich gerne wissen, ob es eine Beitragsbefreiung bei der
IHK gibt,wenn das Einkommen gering ist.
Das steht in der Gebührenordnung, die deine für dich zuständige IHK auf der entsprechenden Homepage bereithält.
mfg Ulrich
tach…
ist da nicht eigentlich die jeweilige Bäcker-Innung für zuständig?
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Hi,
ist da nicht eigentlich die jeweilige Bäcker-Innung für
zuständig?
Eigentlich ja, aber hat er wirklich eine Bäckerei gemeint oder eine einfache Verkaufsstelle? Denn in seiner Vika steht was von Werbekaufmann.
Daher hab ich ihm die IHK geglaubt, ansonsten, als Meister, ist die HWK zuständig.
mfg Ulrich