IHK - BGS etc... Alle bekommen Beiträge, warum?

IHK – BGS – etc. Alle bekommen Beiträge, warum?

Ja, all diese und noch mehr Institutionen verlangen und bekommen
ihre Beiträge.
Gibt es überhaupt ein Gewerbe – bei mir Gastronomie ohne Angestellte -bei dem man sich von diesen Aasgeiren befreit kann oder eine Weg sie nicht anzuerkennen?

Gruß Roger

Hallo Roger,

Gibt es überhaupt ein Gewerbe – bei mir Gastronomie ohne
Angestellte -bei dem man sich von diesen Aasgeiren befreit
kann oder eine Weg sie nicht anzuerkennen?

allemal: bei den superliberalen europäischen Nachbarn. Da gibts dann aber auch kein Insolvenzausfallgeld, keine Unfallrenten, keine Unfall-Reha, keine gratis-Beratung in kaufmännischen und juristischen Angelegenheiten etc. Die gerade von diesen viel beschumpfenen IHKn machen es möglich, dass die viel gelobten kleinen und mittleren Unternehmen überhaupt noch mitspielen können. In z.B. UK darf man wettbewerbsfähige KMU, die nicht die Abschreibungen verfrühstücken, bis halt Ende ist, sondern noch tragfähige Ergebnisse auch international erzielen, ein bissel suchen.

Bei vielen IHKn (sind nicht nach Branche, sondern örtlich organisiert) können ertragsschwache Kleinstunternehmen vom Beitrag befreit werden.

Dass einige historischen Aktivitäten der IHKn ein wenig abgespeckt werden könnten (Lehrlingsrolle z.B.), steht außer Frage.

Wenn Du aber mal hier im Existenzgründerbrett und im Steuerbrett schaust, woher die gut aufbereiteten Infos u.a. für Kleinstgewerbetreibende kommen: Was nicht vom BMF ist, ist von den IHKn. Stell Dir mal vor, Du müsstest wegen jedem Pups einen aus der ehrenwerten Clique der „Unternehmensberater“ bemühen: Allein schon das Aussondern der 20% seriösen von den 80% Geiern würde Dich, der Du ebent Spezialist in Deiner Tätigkeit bist und nicht in dieser, im harmlosesten Fall überfordern, aber leicht mal eben mit einer Schublade voll teurer und wertloser „Finanzierungskonzepte“ versehen, die schnell in die Pleite führen. Ja, der böse Staat, er gängelt die Unternehmer schon ganz schön, um sie vor den Schwachstellen in der eigenen Kompetenz zu schützen…

Die Gesetzliche Unfallversicherung ist aus gutem Grund nicht so sehr im Artilleriebeschuss der Hyper-Liberalisatoren, weil man eine Unfallversicherung mit diesen Leistungen zu diesem Preis in der „freien Wirtschaft“ suchen darf.

Ob der Unternehmer selber bei der BG pflichtversichert ist (eher selten), oder eben bloß seine Mitarbeiter, hängt von der Branche ab. Dieses ist keine Antwort auf Deine Frage, aber die Berufsgenossenschaften selber verraten das gerne. Ob das freilich ein geeignetes Kriterium ist zur Entscheidung über die Aktivitäten („die Unfallversicherung für den Kosmetikbetrieb ist mir zu teuer - also mach ich lieber Trocken- und Messebau?“), sei dahingestellt.

Das Insolvenzausfallgeld ist ein idealer Schutz der Arbeitnehmer vor den derzeit schwungvoll gründenden und genauso schwungvoll in die Pleite rauschenden Amateuren.

So what?

Schöne Grüße

MM

Hallo …

immer die gleichen schwachsinnigen Postings !

Seltsamerweise ist der „Aasgeier-IHK“ aber immer die „erste Anlaufstelle“, wenn es „Unternehmern“ darum geht, mal eben eine Beratung für lau zu bekommen, um ein schon längst gescheitertes Unternehmen wieder „auf Spur“ zu bringen !

MfG
BEBOUB

Na toll. Danke! Jetzt weiß ich doch so richtig bescheid.

Sehr intelligente Antwort und sie erklärt natürlich alles.

Ihre Antwort fällt für mich aber auch unter „schwachsinnige - provokative - Postings“.
Wahrscheinlich selber ein IHK Angestellter oder in ähnlicher Institution tätig der sich für seine überhöhten Bezüge rechtfertigen möchte. Zum Glück nehme ich sie nicht erst.
Aber bedenken sie, es gibt auch Mitglieder bei www welche nicht mit all ihrem Wissen gesegnet sind; darum sind wir hier und Fragen und wollen nicht beleidigt werden.

Grüße Roger

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Roger,

IHK-Beiträge sind abhänig vom Ertrag - sprich´ mit Deiner IHK vor Ort: je nach Ertragslage wirst Du vom Beitrag befreit oder zahlst ihn aus der Portokasse (bei entsprechndem Gewinn).

Die mItgliedschaft in der BG dürfte die (preis-) günstigste Versicherung gegen Berufsunfall und -krankheit, sowie Erwerbsunfähigkeit als deren Folge für Dich sein. Eine entsprechende Absicherung über ach-so-tolle private Versicherungen kostet ein Vielfaches.

Betrachte zumindest die BG-Mitgliedschaft als „Schutz für Dich selbst“, dass Du nicht „ohne Netz und doppelten Boden“ völlig unabgesichert arbeitest, auch wenn die Beiträge besonders am Anfang schwer fallen.

Hallo …

Ihrem einführenden Posting entsprechend, gehen wir doch lieber einmal davon aus, dass Ihnen die Fähigkeiten über Dritte zu urteilen nicht gegeben sind !

Ihr Posting macht von vornherein nicht den Eindruck, dass Sie um Auskunft bitten, um etwas über Aufgaben und Tätigkeit der IHK’s zu erfahren, denn dann hätten Sie vermutlich nicht von Aasgeiern gesprochen… nicht wahr ?

Aber, zu Ihrer intellektuellen Befriedigung… NEIN kein Angestellter einer IHK, der sich für seine zu hohen Bezüge rechtfertigen muss. Dies ist im übrigen, wieder so eine pauschale Unterstellung, dass alle IHK-Mitarbeiter unrechtmäßig überhöhte Bezüge „kassieren“ würden und deutlich macht, dass es Ihnen in Ihrem Posting eben nicht um eine Auskunft geht.

Allein diese Unterstellung ist eine reine Unverschämtheit, denn die IHK’s leisten zum Teil eine hervorragende und transparente Arbeit, die Sie nicht einmal ansatzweise ermessen können.

Vielleicht machen Sie sich zunächst einmal über die Aufgaben und Tätigkeiten der IHK’s sachkundig, bevor Sie sie mit pauschalen Unterstellungen verurteilen, jede IHK hat hierzu im Download-Bereich einen Leitfaden mit den Aufgaben der IHK.

Selbst „Möchtegern-Nicht-IHK-Mitgliedern“ ist es gestattet, diese Downzuloaden… na… das ist doch wohl was für Sie… das gibt’s für lau.

MfG
BEBOUB

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Hallo Roger!

Beiträge an die BG werden (mit Ausnahme weniger Branchen) nur für die Unfallversicherung abhängig Beschäftigter fällig. Den Sinn dieser gesetzlichen Unfallversicherung, der Unfallverhütung und der Zwangsmitgliedschaft kann man nicht ernsthaft in Zweifel ziehen. Die BGs bieten darüber hinaus einen freiwillige Unfallversicherung für Selbständige zu unschlagbaren günstigen Preisen an -> unbedingt empfehlenswert.

Handelskammer: In über 20 Jahren habe ich noch keine Dienste einer Kammer in Anspruch genommen oder vermißt. Als Interessenvertretung der Unternehmen, wie sich die div. Kammern selbst verstehen, sind sie angesichts der vielfältigen und unterschiedlichen Interessen der Unternehmen sicher überfordert. Allerdings habe ich nie Lehrlinge ausgebildet, wo die Kammern durchaus Sinn machen. Nimmt man diesen Aspekt und die Tatsache, daß Berufsausbildung allen Unternehmen zugute kommt, hält sich das Grummeln beim Bezahlen des Zwangsbeitrags (der mir auch nicht gefällt) vielleicht in Grenzen.

Unabhängig von Sinn und Unsinn gehören die Beiträge für BG und Kammermitgliedschaft eher zu den kleinen Posten, die niemanden in seiner wirtschaftlichen Existenz bedrohen. Es lohnt sich nicht, dafür ein Faß aufzumachen.

Gruß
Wolfgang

Hallo BEBOUB,

Allein diese Unterstellung ist eine reine Unverschämtheit,
denn die IHK’s leisten zum Teil eine hervorragende und
transparente Arbeit, die Sie nicht einmal ansatzweise ermessen
können.

Vor allem hat sie nichts mit dem anfänglichen Posting zu tun.

Unstrittig ist dennoch, dass viele sich nicht über die Arbeit der IHK und HWK aufregen, sondern über die ZWANGSmitgliedschaft. Wäre deren Arbeit tatsächlich so, wie Du schreibst, bräuchte man die Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft, die es ebenso wie den Meisterzwang ausschliesslich in D (zur Diskriminierung inländischer Mitbewerber) gibt, nicht zu fürchten.

Aufregend ist, dass viele „Kammern“ (auch Ärzte-, Apotheker und Architektenkammen) sich aus den Zwangsmitgliedschaftsbeiträgen zunehmend wettbewerbsverzerrend in der sog. freien Wirtschaft tummeln und dort Insider mit Pfründen ausstatten und bedienen.

Hallo …,

Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass das Board nicht das geeignete Instrument zur Diskussion der Entscheidung des BvG-Urteils bezüglich der Zwangsmitgliedschaft in der IHK ist.

Lesen Sie hierzu einfach den folgenden Urteilsauszug, dem inhaltlich nichts hinzuzufügen ist: http://www.bverfg.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/f…

Zum IHK-Beitrag selbst… wie Sie sehr zutreffend bemerkten, verhalten sich die Beiträge in einem derart geringen Rahmen, dass jeder Unternehmer, trotz Beitragszahlung, in der Lage sein sollte, sich zum Frühstück sein tägliches Brötchen mit Marmelade leisten zu können und am Wochenende sollte auch ein Scheibchen Wurst drin sein.

Zu den Pfründen… es mag auch den einen oder anderen Handwerker geben, der mal ein Badezimmer oder eine Heizungsanlage „einfach so“ macht… auf rein freundschaftlich-nachbarschaftlicher-Basis, steuerneutral versteht sich… in solchen Fällen hilft die Steuerfahndung und die Staatsanwaltschaft, nur… dummerweise belächelt und bewundert jeder diese Typen.

MfG
BEBOUB