IHK-Prüfung extern: Nebenberuflich selbstständig

Hallo Forengemeinde!

Zum Winter möchte ich gerne die IHK-Prüfung als Externer nach $ 45 Abs. 2 BBig (http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__45.html) ablegen, wofür das eineinhalbfache an Berufserfahrung der regulären Ausbildungszeit im angestrebten Ausbildungsberuf notwendig ist.

Mittlerweile habe ich auch ein Gespräch mit der zuständigen Person bei der IHK und einem Berufsschullehrer hinter mir. Beide haben mich schon fleißig mit Informationen eingedeckt. Eine Frage, die sich mir gerade stellt, wurde mir dabei allerdings noch nicht beantwortet (weil ich sie nicht gestellt habe):

Müssen die 4,5 Jahre Berufserfahrung (reguläre Ausbildungszeit: 3 Jahre) hauptberuflich absolviert worden sein oder reicht nebenberuflich aus, um zur Prüfung zugelassen zu werden?

Als nebenberuflich Selbstständiger habe ich nämlich noch andere Dinge gemacht und möchte mit Nachfragen bei der IHK diesbezüglich keine schlafenden Hunde wecken. Da ich aber mit dem Antrag auf Zulassung auch einen Lebenslauf einreichen muss, würde ich diese Frage gern zuvor klären.

Für jegliche Tipps zu dem Thema danke ich schon einmal.

Gruß, troettrich

Hi,

Für jegliche Tipps zu dem Thema danke ich schon einmal.

es ist der IHK idR egal, ob Du haupt- oder nebeberuflich gearbeitet hast. Du musst halt Deine Erfahrung glaubhaft machen, z.B. durch Projektdokumentation, Abrechnungen o.ä.

Gruß,

Malte