Hi zusammen,
jeder weiss ja sicherlich dass man Prüfungen vor der IHK bei Nichtbestehen zweimal wiederholen kann (§ BBIG). Auch wenn man krank ist bekommt man doch einen neuen Termin.
Hat jemand schon mal davon gehört wie der Fall gelagert ist, wenn sich die Prüfungsordnungen ändern und die IHK behauptet die Prüfung gibt es nur noch einmal und dann nie wieder. Der Prüfling hat somit nur an einem Tag die Möglichkeit die Prüfung nach alter Ordnung abzulegen - wenn er nun aber an diesem Tag krank ist. Muss die IHK einen Ersatztermin anbieten? Eine Änderung der Prüfungsordnung darf doch für Schüler/Studenten etc nicht nachteilig sein, oder?
Kann hier jemand was dazu sagen?
Lieben Dank und Grüße