IHK Prüfung / Krankheit / neue Prüfungsordnung

Hi zusammen,

jeder weiss ja sicherlich dass man Prüfungen vor der IHK bei Nichtbestehen zweimal wiederholen kann (§ BBIG). Auch wenn man krank ist bekommt man doch einen neuen Termin.
Hat jemand schon mal davon gehört wie der Fall gelagert ist, wenn sich die Prüfungsordnungen ändern und die IHK behauptet die Prüfung gibt es nur noch einmal und dann nie wieder. Der Prüfling hat somit nur an einem Tag die Möglichkeit die Prüfung nach alter Ordnung abzulegen - wenn er nun aber an diesem Tag krank ist. Muss die IHK einen Ersatztermin anbieten? Eine Änderung der Prüfungsordnung darf doch für Schüler/Studenten etc nicht nachteilig sein, oder?
Kann hier jemand was dazu sagen?
Lieben Dank und Grüße

Hallo Lowsk,

so richtig kann ich dir das auch nicht beantworten. Nur ein wenig Verwaltungsakt erklären.
Wenn man krank ist, bekommt man einen neuen Termin für den nächstmöglichen Termin. Das ist in den meisten Fällen in einem halben Jahr.
Individuelle Prüfungen können nicht geschrieben werden, da die Aufgaben bundeseinheitlich erstellt werden.
Wenn die IHK meint, dass es keine neue Prüfung gibt bleibt wohl nur der Weg, dass man weitergehende Rechtsmittel (Anwalt, Klage) prüft, da die IHK die Ausbildungsverwaltung vom Staat übertragen bekommen hat und zuständige Stelle ist.
Aber wie gesagt…sicher bin ich mir da nicht, da das ein sehr spezieller Fall ist.

Hallo,

bitte an den zuständigen Ausbildungsberater in der IHK wenden, dieser kann bestimmt helfen,

Viel Glück,

Frank Halberschmidt