IHK-Zwangsmitgliedschaft

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, jemand schreibt einer IHK, die Beiträge möchte, (in Anlehnung an Vorlagen von www.bffk.de u. ä.) etwas im Stil von:


… Zusätzlich teile ich erkläre ich hiermit, dass ich nicht Mitglied der IHK sein will. …

Ich erkläre außerdem, dass ich die Zahlung Ihres evtl. angeforderten „Mitgliedsbeitrags“ unter dem Vorbehalt leiste, dass ich die von mir gezahlten Beiträge in dem Fall zurückfordern werde, sollte ein Gericht, ein Gesetzgeber oder ein zuständiges Gremium die erzwungene Mitgliedschaft in Ihrer Organisation für unrechtmäßig befinden.

Wenn dann eine IHK antworten würde, dass sie Zahlungen unter Vorbehalt leider nicht akzeptieren kann, dass alles rechtmäßig sei usw.

a) Frage: Kann die IHK denn darüber entscheiden ob oder welche Vorbehalte einer ihrer Beitragszahler hat?

b) Besonders putzig wäre es, wenn eine IHK einerseits was von „Zahlungen unter Vorbehalt leider nicht akzeptieren können“ schriebe, gleichzeitig aber eine Beitragsrechnung schickte.
Das wäre doch eine Widerspruch in sich?

Gruß JoKu

Hallo!

gesetzt den Fall, jemand schreibt einer IHK, die Beiträge
möchte, (in Anlehnung an Vorlagen von www.bffk.de u. ä.) etwas
im Stil von:
… Zusätzlich teile ich erkläre ich hiermit, dass ich nicht
Mitglied der IHK sein will. …

… und so weiter und so fort … brotlose Kunst und verschwendete Energie eines Gewerbetreibenden. Die Diskussion über die Zwangsmitgliedschaft in berufsständischen Organisationen ist ein Dauerbrenner. Viele Betroffene sind damit unzufrieden, aber die hier geschilderte Methode ist rundherum untauglich. Damit verschleißt sich der Betroffene, ohne außer Ärger für sich selbst etwas zu erreichen. Das ist ein politisches Thema und so lange der Bundestag mehrheitlich die Zwangsmitgliedschaft für erforderlich hält und das Bundesverfassungsgericht daran nichts Anstößiges finden will, sind anders gerichtete Ansinnen aussichtslos.

Wer etwas erreichen will, muss es auf politischer Ebene versuchen, nicht mit eher albernen Spielchen bei Beitragszahlungen. Man sollte sich aber nichts vormachen, was die Aussichten angeht, die Zwangsmitgliedschaft in berufsständischen Organisationen zu kippen. So erfüllen diese Organisationen Aufgaben etwa in der Berufsausbildung, die gesellschaftlich relevant und erforderlich sind.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

a) Es geht hiet um die Frage, ob eine „Zahlung unter Vorbehelt“ abgelehnt werden kann.

So erfüllen diese
Organisationen Aufgaben etwa in der Berufsausbildung, die
gesellschaftlich relevant und erforderlich sind.

b) Kleine Gewerbe haben keine Auszublidenden und auch sonst keinen Nutzen von der IHK.

… auf politischer Ebene versuchen …

Ja gerne, aber das ist im Moment eine andere Baustelle.

Gruß
JK