Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, jemand schreibt einer IHK, die Beiträge möchte, (in Anlehnung an Vorlagen von www.bffk.de u. ä.) etwas im Stil von:
… Zusätzlich teile ich erkläre ich hiermit, dass ich nicht Mitglied der IHK sein will. …
Ich erkläre außerdem, dass ich die Zahlung Ihres evtl. angeforderten „Mitgliedsbeitrags“ unter dem Vorbehalt leiste, dass ich die von mir gezahlten Beiträge in dem Fall zurückfordern werde, sollte ein Gericht, ein Gesetzgeber oder ein zuständiges Gremium die erzwungene Mitgliedschaft in Ihrer Organisation für unrechtmäßig befinden.
Wenn dann eine IHK antworten würde, dass sie Zahlungen unter Vorbehalt leider nicht akzeptieren kann, dass alles rechtmäßig sei usw.
a) Frage: Kann die IHK denn darüber entscheiden ob oder welche Vorbehalte einer ihrer Beitragszahler hat?
b) Besonders putzig wäre es, wenn eine IHK einerseits was von „Zahlungen unter Vorbehalt leider nicht akzeptieren können“ schriebe, gleichzeitig aber eine Beitragsrechnung schickte.
Das wäre doch eine Widerspruch in sich?
Gruß JoKu