Ihm Hotel gefragt, ob man reservieren kann = gebucht?

Ich habe vor ein paar Wochen in einem Hotel übernachtet und beim Auschecken gefragt, ob man für den (damals) kommenden Samstag reservieren kann. Die Dame sagte mir, es sei kein Problem und hat irgendetwas am PC getippt. Ich bin gegangen.

Bin aber doch nicht an jenem Samstag eingecheckt und hab mir nichts weiter gedacht. Heute bekomme ich einen Brief in dem steht, dass ich ein Zimmer gebucht hätte und sie mir, da ich dieses nicht in Anspruch nahm, den vollen Preis berechnen.

Von der ersten Buchung (die wahrgenommene) haben sie meine Adresse, Telefonnummer und eMailadresse.

Die Dame hat mir nicht gesagt, dass Sie das Zimmer gebucht hätte und ich habe auch keine andere Buchungsbestätigung bekommen.
Unterschrieben habe ich nichts.

Bisher war ich der Auffassung, dass ich, wenn ich ein Zimmer reserviere, das nicht gleich eine Buchung bedeutet, schließlich berechnet mir z.B. ein Restaurant auch keine Mahlzeiten, wenn ich einen Tisch reserviere und dann nicht komme. Der Tisch wird halt einfach an andere Gäste vergeben.

Muss ich die Rechnung jetzt bezahlen oder bin ich im Recht?

Vielen Dank für alle sinnvollen Antworten.

servus,
schwierig, ich würde sagen, das kommt drauf an was in den AGB´s des Hotels steht.
Wenn du reserviert hast, ist das Zimmer i.d.R auch fest gebucht(Reservieren und Buchen ist, meiner Meinung nach, auch irgendwie das selbe).
Im Grunde ist der „Vertrag“ ja auch abgeschlossen worden. Du hast gefragt ob du ein Zimmer für Samstag reservieren kannst und sie sagte ja. Anfrage und Bestätigung.
Die AGB´s der meisten Hotels haben auch etwas festgelegt, was zu bezahlen ist, wenn das Zimmer nicht in Anspruch genommen wurde, und nicht storniert wurde.

Also hier bewegen wir uns denke ich mal in einer rechtlichen Grauzone. Eine Reservierung eines Zimmers ist immer, sofern nichts anderes vereinbart verbindlich, bedeutet also, wenn Sie ein Zimmer reservieren ist es auch gebucht.
Es muss dabei nicht immer schriftlich geschehen, es genügt ein mündlicher Vertrag. Wenn Sie eventuell ein Zimmer brauchen, aber noch nicht sicher sind, eröffnen viele Hotels die Möglichkeit ein Zimmer zu blocken, dass bedeutet, das Zimmer wird vorerst freigehalten bis Sie zu- oder absagen. Wenn Sie ein paar Tage vor dem entsprechenden Datum keine Rückmeldung gegeben haben, wird die Blockierung aufgehoben und das Zimmer wird an einen anderen Gast vermietet.
In Ihrem Fall jedoch, haben Sie ohne es wirklich zu wollen ein Zimmer reserviert und somit gebucht.
Grundsätzlich ist ein Vertrag zustande gekommen und das Hotel hat das Recht Ihnen die entgangene Zimmermiete in Rechnung zu stellen.
Allerdings besteht wie Sie sagen kein schriftlicher Vertrag. In aller Regel befindet sich immer nur eine Person an der Rezeption. Somit würde bei einem Rechtsstreit aussage gegen Aussage stehen. Die chancen dabei zu gewinnen stehen nicht schlecht, allerdings stellt sich die Frage, ob dabei Kosten und Nutzen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
Mein Rat an Sie ist das Hotel nocheinmal sehr freundlich zu kontaktieren den Sachverhalt zu schildern und anbieten einen Teilbetrag der in Rechnung gestellten Miete zu bezahlen. Hotels sind auf Gäste angewiesen und werden Ihnen sicher entgegenkommen, um Sie als Gast nicht zu verlieren.

Sollten Sie weitere Fragen haben, beantworte ich Ihnen diese gern.

Wie immer gilt jedoch alles ohne Gewähr!

MFG

Re:
Hallo lieber Joe the King,
auch ein König muss bezahlen was er bestellt hat.
Du hast beim auschecken eine Buchung getätigt, dies ist ein mündlich geschlossener Vertrag. Da du die Buchung persönlich vorgenommen hast und die Dame davon ausgehen konnte dass Du als Gastdes Hotels die preise und Konditionen kennst, ist m E keine schriftliche Bestätigung notwendig( wenngleich sinnvoll). Das Hotel hat das Zimmer für dich bereitgehalten und konnte es nicht anderweitig vergeben , da du sonst Anspruch auf Schadenersatz hättest, so du denn irgendwann des Nachts auftauchen würdest und dann nicht erfreut wärst wenn in dem gebuchten Zimmer bereits einer liegt.
Das Hotel darf dir m E. 75 % des Zimmerpreises in Rechnung stellen( d h zimmerpreis abzügl. ersparter Unkosten).Hättest Du das zimmerordnungsgemäss zB per email abgesagt, wären keine oder nur geringe Kosten entstanden.
Grüsse ch

Das ist eine nicht ganz eindeutige Geschichte. Im Prinzip müsstest du zahlen. Du kannst riskieren das das Hotel sein Recht auf „No Show“ einklagt, oder nen Vergleich anbieten. Evt indem du nochmal ne Nacht dort verbringst oder auf Kulanz hoffst! Unbedingt mit dem Hotel REDEN!!! Und abklopfen inwieweit die dir entgegenkommen können.

Liebe Grüße aus Potsdam j

Hallo Joe!
Das ist jetzt schwierig. Wenn es so war, wie du es beschreibst, dass die Frage war „kann man?“, dann ist kein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Die Rezeptionistin wird aber in jedem Fall behaupten, dass du ganz klar gesagt hast, dass du buchen möchtest.

Schreib dem Hotel zurück, dass du nichts gebucht hast. Es war nur eine Anfrage, nicht einmal eine Vormerkung, oder Option. Zahlen wirst du deswegen nichts. Verweise auch noch darauf, dass du vor hattest in dem Hotel wieder zu buchen und eine positive Bewertung im Internet abgeben wolltes.

Nicht mit einer schlchten Bewertung drohen!!!

Damit sollte die Sache erledigt sein und das Hotel Ruhe geben.

Wichitg: Das ist keine Rechtsberatung und auch keine Hilfe, die garantiert klappt. Nur ein Tipp, der vielleicht hilft!

Grüße!
Volker

so ein quatsch vom hotellier, sie müssen natürlich nicht bezahlen, aussage gegen aussage. wenn er es falsch verstanden hat ist er doch schuld, also don’t worry viele grüße gerrit curcio

Ja das Hotel ist im Recht. Der Übernachtungspreis exklusive Frühstück ist zu bezahlen.

Im übrigen verlangen auch immer mehr Restaurants eine Ausfallgebühr bei nicht erscheinen.

Was würden Sie sagen, falls Sie Ihr Chef am Sonntag in den Betrieb beordert und dann ist der Betrieb geschlossen und am Montag meint er lapidar, wir sind doch schon am Samstag fertig geworden?

Verträge sind zu erfüllen, egal ob mündlich oder schriftlich.

Beste Grüße

Jakob

Hallo,

Buchen und Reservieren sind ein und dasselbe.

Wie Sie es schildern haben beide Parteien „schuld“. Sie haetten auf eine Buchungs/Reservierungbestaetigung warten bzw bestehen muessen und der Empfang haette Ihnen entweder gleich was ausdrucken oder Ihnen es zumindest spaeter zustellen sollen (fax, email, post).

Sie koennten evtl mal mit dem Reservierungmanager sprechen und die Sache schildern (vor allem wenn Sie ein regelmaessiger Gast sind!).

Viel Erfolg!

J

Guten Morgen,

ich habe seit langem als Vertriebsleiter in der Hotelleriebranche. Da brauchen Sie keine Angst zu haben und auf keinen Fall zu bezahlen. Kleiner Hotels, wobei ich nicht die Zimmerzahl, sondern die Auslastung meine, versuchen das immer wieder. Sie hätten das Zimmer schon verbindlich buchen müssen und dazu hätte es wenigstens einer Buchungsbestätigung bedürft.

Da brauchen Sie also gar nichts zu machen. Kann mir kaum vorstellen, dass die es auf einen Mahnbescheid ankommen lassen. Falls doch erst auf den Mahnbescheid reagieren und Widerspruch ankreuzen. Dies geht auch ohne Begründung.

Das Recht ist sicher auf Ihrer Seite, aber dennoch finde ich es fairer, wenn Sie künftig ein reserviertes Zimmer auch stornieren, wenn Sie es nicht in Anspruch nehmen.

Ist doch heute per Mail keine große Sache mehr.

Viele Grüße aus der holsteinischen Schweiz
Mathias Rentzsch

Hallo,

soweit ich weiß, könnten Restaurant-Besitzer ebenfalls entgangener Umsatz in Rechnung stellen, was sie aber nicht machen.
Ich denke, die Rechnung muss bezahlt werden. Die Frage war ja vor Ort an der Rezeption „ob man für den kommenden Samstag reservieren (!) kann.“
Mündlich kommt ja auch ein Vertrag zustande, der rechtlich bindend ist.
Aber: Das ist nur meine Annahme. Sicher kommen noch andere Anworten.

Grüße
Ira

Hallo,

aus Antrag und Annahme entsteht ein Vertrag. Das kann auch mündlich vor sich gehen…aber ohne Zeugen (?)wird das für beide Seiten schwer zu beweisen.

Mein Vorgehen als Hotelier in solchen Fällen ist: Der Gast zahlt, bekommt aber die Summe als 100% Gutschrift für einen nächsten Aufenthalt.

Viel Erfolg!

Hey,

also wenn du keine Reservierungsbestätigung erhalten hast und auch wirklich nichts unterzeichnet hast, dann ist die Reservierung nicht gültig.
Schließlich kann ich als Hotelangestelle jeden anderen Gast nochmal einbuchen und dem dann eine Rechnung schicken weil er angeblich nicht das reservierte Zimmer in Anspruch genommen hat.

Kenne es nur so von mir, ich arbeite in einer Pension und mache dort die Buchungen.

Theoretisch muss dir das Hotel nachweisen können, dass du was unterschrieben hast oder eine Bestätigung erhalten hast.

Am besten ist du rufst da mal an und schilderst die Situation. Wenn die nicht nachgeben musst du halt verlangen das sie dir nachweisen das du verbindlich gebucht hast. Erwähne unbedingt das du eine UNVERBINDLICHE Anfrage gestellt hattest, ob zu dem und dem Termin noch ein Zimmer frei ist.

Liebe Grüße
Sindy

P.S.: wäre schön wenn du erzählst was rausgekommen ist.

Tut mir leid, ich war im Urlaub, deshalb kommt die Antwort so spät.
So wie das dargestellt wurde, ist das für mich auch eine Buchung. Hätten Sie gefragt, ob am kommenden Samstag noch etwas frei ist, hätte die Dame bestimmt noch einmal nachgefragt ob Sie fest buchen möchten. Allerdings dürfte man Ihnen bei einer Übernachtung mit Frühstück nur 80 % des Preises in Rechnung stellen. Dafür ist auch keine schriftliche Buchungsbestätigung oder Unterschrift notwendig. Reservieren bedeutet buchen, auch im Restaurant. Wenn ich eine Buchung nicht wahrnehmen kann, sage ich sie ab, auch im Restaurant.
Freundliche Grüße,
Claudia