Bekomme ich doch eine normale „Mail“ … Hinweis auf höheres Gebot …
Gut, ist man ja gewohnt, man kann nicht immer gewinnen.
1 Stunde später: Eine Mail „Ihr Gebot ist wieder an erster Stelle …“
HUCH?
Ich werde überboten … entscheide mich dann für einen anderen Artikel, der „Gegenbieter“ zieht sein Angebot wieder zurück, und ich bin verpflichtet bei dem Maximalgebot wieder einzusteigen? nicht etwa bei 1 Euro oder so !
Nein, o-Text von ebay:
Hallo,
Sie hatten auf folgenden Artikel geboten: (ART-NR) Inzwischen wurden andere Gebote zurückgezogen oder gestrichen. Herzlichen Glückwunsch! Sie können den Grund für den Rücktritt einsehen, indem Sie den (Gebotsübersichts)-Link auf der Artikelseite anklicken. Durch den Rücktritt können sich der Höchstpreis und der aktuelle Höchstbietende geändert haben. Sie können jederzeit den aktuellen Status eines Artikels einsehen, indem Sie auf die Artikelseite gehen. (Achten Sie darauf, die Seite zu aktualisieren oder neu zu laden, um die aktuellen Informationen zu sehen.)
Was mach ich nun, wenn ich mich aufgrund des Überboten seins für was anderes entschieden habe?
Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de
Hallo Knud,
da würde ich an Deiner Stelle meine Gebote zurückziehen!
Michael
Hallo,
solltest Du als nun Wieder-Höchstbietender die Auktion gewinnen, bist Du nicht zur Abnahme der Ware verpflichtet. Genausowenig wie wenn der Höchstbieter nach der Auktion abspringt und der VK Dich als Zweithöchstbieter kontaktiert. Sobald Du von ebay eine Mail bekommen hast, dass Du überboten wurdest, bist Du aus dem Schneider.
Du kannst die Ware dann abnehmen, musst aber nicht.
Manche Verkäufer loten auf diese Weise die Höchstgebote der Käufer aus, die diese in den Bietagenten eingegeben haben. Schau doch mal nach, wieviele Gebote derjenige (der ehemalige Höchstbieter) in der letzten Zeit zurückgenommen hat.
Gruß,
Myriam
Genausowenig wie wenn der Höchstbieter nach der Auktion
abspringt und der VK Dich als Zweithöchstbieter kontaktiert.
Sobald Du von ebay eine Mail bekommen hast, dass Du überboten
wurdest, bist Du aus dem Schneider.
Du kannst die Ware dann abnehmen, musst aber nicht.
Kann der Verkäufer mir dann verweigern die Ware zu geben in dem Fall? oder bin nur ich als Käufer aus dem Schneider?!
Schau doch mal nach, wieviele Gebote derjenige (der ehemalige
Höchstbieter) in der letzten Zeit zurückgenommen hat.
Genau das war der goldene Tip.
Der „Mitbieter“ ist schon uhrlange mitglied und hat bisherher 0 Bewertungen und 4 Gebote zurück gezogen …
ein Fall für die ebay-Police? meldet man soetwas?
Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de
Kann der Verkäufer mir dann verweigern die Ware zu geben in
dem Fall? oder bin nur ich als Käufer aus dem Schneider?!
Wenn Du die Auktion gewinnst, muss er an Dich verkaufen.
Der „Mitbieter“ ist schon uhrlange mitglied und hat bisherher
0 Bewertungen und 4 Gebote zurück gezogen …
ein Fall für die ebay-Police? meldet man soetwas?
Klingt verdächtig nach einem Zweitaccount des VK, mit dem er pusht. Du könntest mal im Ebay-Sicherheitsforum nachfragen, dort durchleuchtet man den VK dann, vielleicht hat er ja noch andere „Freunde“.
Meldung an ebay geht natürlich auch, würde ich aber nur bei massivem Pushen machen.
Gruß,
Myriam