Habe eine Juristische Frage:
Ich selber bin 19 Jahre alt und bin seid etwa 1 Jahr mit meiner Freundin zusammen, die ich sehr liebe. Meine Freundin ist jedoch gerade erst 15 geworden. Nun meine Frage: Ist es illegal bzw drohen irgendwelche Konzequenzen seitens der Eltern oder dem Gesetz wenn ich mit ihr zum ersten Mal schlafe ? Sie selber hatte noch nie Sex mit irgendeinem Jungen.
Werd ich verklagt ?
droht sogar Gefängnis ?
Geldstrafe ?
oder doch alles okay ?
Meines Wissens ist mit einverständnis der
Eltern (was auch immer die dabei zu
entscheiden haben ist mal dahingestellt)
Sex ab 14 erlaubt.
Ohne das Einverständnis der Eltern allerdings ist die Sach illegal.
Ferner wird bei der Beurteilung solcher Fälle durch Gerichte auch die Entwicklungsstufe des Mädchens und die persönliche Festigung herangezogen.
Erst ab 16 kann sie dann wirklich allein entscheiden.
So blöd es klingt, kann ich Dir wirklich nur wärmstens ans Herz legen, das Einverständnis der Eltern schriftlich oder unter Zeugen einzuholen.
Für alle, die es noch nicht bemerkt haben: Seit Anfang des Jahres gilt ein reformiertes Sexualstrafrecht. Der frühere Tatbestand der Verführung (Beischlaf mit Mädchen unter 16) wurde gestrichen. Grob vereinfacht: Unter 14 ist es jetzt nach wie vor verboten, über 14 nur, wenn Zwangslagen, Dritte etc. hinzukommen. Die Einwilligung der Eltern spielte noch nie eine Rolle.
Wie das letztendlich rechtlich aussieht ist doch erstmal Nebensache. Und daß man mit den Eltern reden soll. Ich bitte euch! Das ist etwas, was zwischen zwei Personen abläuft. Wenn Ihr Euch beide einig seit, kommt es doch garnicht zu irgendwelchen Rechtstreitereien! Du solltest die Sache nicht all zu verbißen sehen. Verhütet nach Eurem Geschmack, dann kann auch nix passieren. Sicherlich könntest DU im Fall der Fälle rechtlich belangt werden. Doch, solange Du Deine Freundin zu nichts zwingst und sie mit dem einverstanden ist, bist du aus dem Schneider!
EUch beiden alles Gute!
Das mit dem Recht kann wohl nicht ganz egal sein.Wenn man das Gefühl hat, man verstößt gegen das StGB bringt das wohl blöde Gedanken.
Auch dir sei ein Blick in das StGB empfohlen.
Das Alter entscheidet.
Unter 21 und über 14 Jahre sind hier angegeben. Da läßt der Gesetzgeber alles zu, was beiden spaß macht.
Wie das letztendlich rechtlich aussieht
ist doch erstmal Nebensache. Und daß man
mit den Eltern reden soll. Ich bitte
euch! Das ist etwas, was zwischen zwei
Personen abläuft.
ist das hier die „Recht“-Seite oder die "Philosophie-Seite?
Der Kommentar war sicher nett gemeint (Im Grunde geb ich Dir sogar recht) Aber der Fragesteller kann wohl kaum was damit anfangen.