Illegal Downloaden

Hallo

Ich weiß dass das ein sehr heikles Thema ist, möchte die Frage aber trotzdem stellen:

Das runterladen von Musik, Filmen usw. ist illegal. Das ist ja allgemein bekannt. Aber seit Anfang des Jahres, soll nur noch das verbreiten von solchen Dateien bestraft werden. Das Runterladen bleibt zwar illegal wird aber nicht bestraft. Stimmt das so oder droht auch dem „Downloader“ eine Geldstrafe?

P.S. Der Fall ist rein Hypothetisch und ich bin nicht davon betroffen.

Gruß Patrick

Hallo!

Aber seit Anfang des Jahres, soll nur noch
das verbreiten von solchen Dateien bestraft werden. Das
Runterladen bleibt zwar illegal wird aber nicht bestraft.
Stimmt das so oder droht auch dem „Downloader“ eine
Geldstrafe?

Nein, ab 2008 soll auch das Downloaden von urheberrechtlich geschützten Werken stärker verfolgt werden.
siehe auch:
http://www.dr-ingeschneider.de/urheberrecht_2008.php

Gruß
Beowolf

Hi,

Nein, ab 2008 soll auch das Downloaden von urheberrechtlich
geschützten Werken stärker verfolgt werden.
siehe auch:
http://www.dr-ingeschneider.de/urheberrecht_2008.php

das dolle ist, ich habe diese Aussage schon in zig Ausführungen auf eben so vielen Seiten gelesen, aber die Grundlage dafür, also den oder die Paragraphen habe ich nicht gefunden.

Hast du da evtl. Genaueres?

Gruß

Christian

Das runterladen von Musik, Filmen usw. ist illegal. Das ist ja
allgemein bekannt.

Das stimmt aber nicht.
Das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist illegal. Das gilt für Musik, Filme, wie auch für Bilder einer Website z.B. Wobei es da immer noch die Möglichkeit der privaten Kopie gibt…also eigene Nutzung und engerer Freundeskreis.

Aber seit Anfang des Jahres, soll nur noch
das verbreiten von solchen Dateien bestraft werden.

Nein, seit diesem Jahr ist auch das Herunterladen offensichtlich illegal angebotener Daten strafbar und wird stärker verfolgt.

Bisher wurde beim Runterladen ein Auge zugedrückt, solange das heruntergeladene Material nur privat verwendet wurde oder nur im engen Freundeskreis getauscht wurde. Heute ist es so, dass auch das verboten ist, wenn für den Runterladenden offensichtlich ist, dass das Material illegal angeboten wird. Das wird wohl fast überall der Fall sein, ich vermute auch sowas wie youtube wird darunter fallen.

Stimmt das so oder droht auch dem „Downloader“ eine
Geldstrafe?

Meines Wissens kann bei Verletzung des Urheberrechts sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

Nein, Quellen kann ich keine vorlegen, ich gebe nur wieder, was ich aus den Medien erfahre, weil das ein interessantes Thema ist.

Gruß,
-Efchen

Nein, Quellen kann ich keine vorlegen, ich gebe nur wieder,
was ich aus den Medien erfahre, weil das ein interessantes
Thema ist.

Ich persönlich habe aus Zeitung und Fernsehen gar nichts erfahren(vom hören-sagen wurde es mir bekannt) Nur Schäubles Verbindungsdatenspeicherungen um „Terroristen“ zu schnappen ging durch die Medien. (Meiner Meinung nach hat das eine mit dem anderen zu tun, aber das ist eine anderes Thema.) Eigentlich muss doch jedes Gesetz durch Bundestag, Bundesrat usw. gehen um ein solches zu werden. Da werden doch auch Quellen zu finden sein!

Hallo Christian,
guckst Du § 53 Urheberrechtsgesetz in Verbindung mit § 106 Urheberrechtsgesetz.

Dachsgruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Christian!

Pressemitteilung BMJ:
http://www.bmj.bund.de/enid/2a6e1ed02543f03e99ef2b47…

Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft:
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2513.pdf

Der kleine aber feine Unterschied ist, dass im §53, Absatz 1, die Wörter „oder öffentlich zugänglich gemachte“ eingefügt wurden.
Dies schließt natürlich Filesharingprogramme und allgemeine Veröffentlichung im Internet ein.

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird

Gruß
Beowolf

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Hi,

Der kleine aber feine Unterschied ist, dass im §53, Absatz 1,
die Wörter „oder öffentlich zugänglich gemachte“ eingefügt
wurden.
Dies schließt natürlich Filesharingprogramme und allgemeine
Veröffentlichung im Internet ein.

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes
durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf
beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch
mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur
Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte
oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet
wird

genau DAS habe ich gesucht.
Die Pressemitteilung kannte ich schon.

Danke

Gruß

Christian

hallo
wieso sollte youtube darunter fallen, da stellen doch private leute private videos rein, da ist doch nix mit urheberrechten oder?

mfg behave

wieso sollte youtube darunter fallen, da stellen doch private
leute private videos rein, da ist doch nix mit urheberrechten
oder?

Dann such doch mal nach aktuellen Songs aus den Charts. Du findest dort etliche Videos mit Musik aus den Charts, die garantiert unter das Urheberrecht fallen. Selbst, wenn die Musik mit eigenen Videos unterlegt wird, ist das Einstellen der Musik nach wie vor ein eklatanter Verstoß gegen das Urheberrecht.

Und da das offensichtlich ist, dass das nicht legal sein kann, ist seit diesem Jahr auch das Runterladen von dort explizit illegal und wird auch intensiver verfolgt (das downloaden wurde ja bislang nicht verfolgt).

Die ganzen dort eingestellten SOngs und Videos sind aber schon immer illegal dort drin und mich hat schon immer gewundert, dass man da so viel Material findet. Youtube ist außerdem verpflichtet, dieses Material zu löschen, wenn sie davon Kenntnis erhalten.

Prinzipiell müsste eigentlich sogar das dortige Ansehen solcher Videos strafbar sein, denn zumindest technisch gesehen ist das Ansehen von Videos im WWW ein Download. Das wäre mal interessant, wenn ich wirklich zufällig über so ein Video oder Song stolpere, ob ich mich dann schon strafbar mache :smile:

Gruß,
-Efchen

Hallo,
Interessantes Thema - aber kann man nicht davon ausgehen, dass im Internet angebotene downloads legal sind, ebenso wie im Radio gespielte Songs? Woraus ergibt sich die Offensichtlichkeit der Illegalitaet? Muss ein Nutzer selbst pruefen, ob die Genehmigung des Urhebers vorliegt?
Gruss
Christoph

kann man nicht davon ausgehen, dass
im Internet angebotene downloads legal sind?

Wie schätzt Du selbst ein, wie wahrscheinlich ist, dass ein kostenlos angebotener Download von urheberrechtlich geschütztem Material legal ist?

Woraus ergibt sich die
Offensichtlichkeit der Illegalitaet?

Z.B. aus der Tatsache, dass Du für die selbe Musik im Laden Geld zahlen musst.
Und grundsätzlich gilt für Musik: Wenn sie nicht von Dir ist, hat jemand anders das Urheberrecht darauf und Du darfst es nicht ohne ausdrückliche Genehmigung nutzen (z.B. durch Kauf einer CD).
Ich denke, das sollte für erwachsene Menschen „offensichtlich“ sein, oder?

Muss ein Nutzer selbst
pruefen, ob die Genehmigung des Urhebers vorliegt?

Nein, Du kannst auch warten, bis Du eine Anzeige bekommst.

Gruß,
-Efchen

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