Hallo,
Siehe oben. Das kommt im übrige eh nich tin Frage, wenn wir
uns in einem eingefriedeten Privatgrundstück und damit
außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums befinden.
Soweit so gut, aber bei dem Thema bin ich mir da nicht so ganz
sicher. Wenn ich weiß, dass da wer hingeht und ich dann
dorthin Rasierklingen montiere, damit der dort hängenbleibt,
dann wird das schon eine Körperverletzung sein, was denn
sonst.
Wenn wir uns auf einem eingefriedeten Grundstück befinden, kann man so ziemlich alles herumliegen lassen, vergraben, aufhängen, befestigen oder aufspannen, was man möchte, solange nicht schon der Besitz oder die Inbetriebnahme gegen geltendes Recht verstößt. Jemand, der darauf tritt, davon erschlagen, verätzt, durchbohrt, halbiert oder anderweitig in Mitleidenschaft gezogen wird, wird sich entgegenhalten lassen müssen, daß der Zwischenfall ausgeblieben wäre, wenn er sich nicht widerrechtlich dort aufgehalten hätte.
Zumindest vereinfacht gesagt und das reicht mir für hier und jetzt. Erstens wissen wir nicht, ob das Grundstück eingefriedet ist und zweitens wäre einer von fünf nicht „großteils“.
Gruß
C.