'Illegale' Dachgeschosswohnung kaufen?

Hallo Ihr Wissenden!

Folgender Sachverhalt: Dem Mieter wurde angeboten, seine derzeit bewohnte Dachgeschoss-Mietwohnung als Eigentum zu erwerben. Nun hat der Mieter jeodch von anderer Stelle rausgekommen, dass diese Wohnung gar nicht genehmigt ist (wurde mal zur Maisonette-Wohnung umgebaut).

Sollte er da jetzt lieber die Finger von lassen oder kann ihm da nichts passieren?

Die Wohnung selbst gefällt ihm ja ganz gut - Interesse zum Kauf ist also da.

Meiner Meinung nach sollte er sie nur kaufen, wenn der jetztige Eigentümer die Wohnung vor Verkauf noch „legalisiert“.

Vielen Dank und viele Grüße
Tanja

Hallo Tanja,
wenn die DG-Wohnung verkauft werden soll, muss es eine Teilungserklaerung geben (Erklaerung zur Begruendung von Wohnungseigentum durch Teilung) sowie eine Abgeschlossenheits-bescheiniung des zustaendigen Bauaufsichtsamtes. Wenn diese Unterlagen nicht vorliegen, kann die Wohnung ueberhaupt nicht verkauft werden. Also ruhig mal den Verkaeufer danach fragen (ist durchaus ueblich diese Unterlagen im Rahmen der Kaufentscheidung vorher einzusehen). Desweiteren ist das oertliche Bauaufsichtsamt fuer die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Pruefung zustaendig. Jedes Bauvorhaben dieser Art muss ja von denen abgesegnet werden. Also einfach die Unterlagen zeigen lassen.

Desweiteren kann ich den Vermieter bzw. Verkaeufer natuerlich nicht von hier beurteilen, aber es gehoert schon einiges an Mut dazu, illegal Dachboeden auszubauen, die an „Nicht-Familie“ weiterzuvermieten und dass ganze an die grosse Glocke zu haengen. Vielleicht ist der Informant auch nicht ganz so auf dem Laufenden…

Gruss,
Alfred

Meiner Meinung nach sollte er sie nur kaufen, wenn der
jetztige Eigentümer die Wohnung vor Verkauf noch
„legalisiert“.

Auf jeden Fall, oder? Was da alles passieren könnte. Bleibt die Frage, ob sie „baurechtlich“ illegal oder eigentümergemeinschaftslastig „illegal“ ist …

Hallo Ihr Wissenden!

Folgender Sachverhalt: Dem Mieter wurde angeboten, seine
derzeit bewohnte Dachgeschoss-Mietwohnung als Eigentum zu
erwerben. Nun hat der Mieter jeodch von anderer Stelle
rausgekommen, dass diese Wohnung gar nicht genehmigt ist
(wurde mal zur Maisonette-Wohnung umgebaut).

Sollte er da jetzt lieber die Finger von lassen oder kann ihm
da nichts passieren?

Finger weg: schon wegen der Versicherung; denn wenns mal brennt hat er ganz schlechte Karten

Die Wohnung selbst gefällt ihm ja ganz gut - Interesse zum
Kauf ist also da.

Meiner Meinung nach sollte er sie nur kaufen, wenn der
jetztige Eigentümer die Wohnung vor Verkauf noch
„legalisiert“.

Vielen Dank und viele Grüße
Tanja