Illegale Downloads vom Arbeitsplatz

Hallo,

angenommen jemand lädt auf der Arbeit über Monate illegale Daten (Hörbücher, Programme) von torrent-Seiten herunter und es fliegt auf. Der Arbeitgeber bekommt das mit und findet über 12 GB an MP3’s und einige illegal beschaffte Programme (Photoshop etc.) auf dem Rechner des „betroffenen“ Mitarbeiters. Dieser wird einen Anwalt einschalten.

Fristlose Kündigung liegt nahe - kann es neben den arbeitsrechtlichen Konsequenzen noch andere Strafen geben?
(Daher habe ich die Frage auch nicht unter Arbeitsrecht gepostet - es geht mir um die möglichen weiteren Folgen…)

Gruß
Tato

Hallo,

als unwissender würde ich mal aus gesundem Menschenverstand vermuten, dass der AG die Person bei entsprechende Behörden „verpetzen“ könnte bzw sogar müsste, da ja nicht ausgeschlossen ist, dass die illegalen Downloads bereits aufgefallen sind - Das kann bzw wird teuer werden.

GANZ vlt kann den AG eine geringe Mitschuld angelastet werden, da diese Seiten nicht blockt bzw entsprechende Ports nicht gesperrt sind. (Reine Spekulation - wie gesagt ich bin ein unwissender)

Vlt kann der AG noch Schadensansprüche geltend machen wgn Rufschädigung wenn sowas publik wird… Stell dir mal den Imageschaden vor

„Firma XYZ läd illegal Software runter“

als Schlagzeile in Zeitungen.

Grüße

Hallo,

„verpetzen“ könnte bzw sogar müsste,

wieso müßte?

GANZ vlt kann den AG eine geringe Mitschuld angelastet werden,
da diese Seiten nicht blockt bzw entsprechende Ports nicht
gesperrt sind. (Reine Spekulation - wie gesagt ich bin ein
unwissender)

Die besten Voraussetzungen für kompetente Antworten.

Gruß
C.

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ich hab nie gesagt dass das eine kompetente Antwort ist, ganz im Gegenteil ich habe darauf hingewiesen dass ich es nicht weiß.

Wenn W-W-W so antworten nicht wünscht sollten sie sich von jedem ein Qualifikationsnachweis schicken lassen und dann die passenden Bretter freischalten - Dem ist nicht so also darf ich hier ja wohl auch als unwissender meine Meinung kund tun.

und zum Thema müsste:

da ja nicht ausgeschlossen ist, dass die illegalen Downloads bereits aufgefallen sind

wenn da schon ein Brief auf dem Weg ist, bzw ein Anwalt seitens des ANs eingeschaltet ist. muss der AG, sofern er die Strafe für x GB bzw TB illegalen Materials nicht auf sich nehmen mag, und den AN loswerden will (wie der Ersteller sagte Kündigung) auf eben diesen verweisen.

Der AG wird einen Teufel tun ihm eine Abfindung zu zahlen und so endet das in einem Gerichtsverfahren.

Aber so ganz nebenbei - Gegen eine Verbesserung meiner Aussage hätte ich nichts - aber mich einfach nur blöd von der Seite anzumachen, anstatt eine kompetente Antwort zu liefern find ich persönlich scheiße!

Wenn dus besser weißt - Bitte belehre mich eines Besseren aber so Kommentare brauch echt niemand

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ich hab nie gesagt dass das eine kompetente Antwort ist, ganz
im Gegenteil ich habe darauf hingewiesen dass ich es nicht
weiß.

Dann wäre es doch nicht schlecht gewesen, sich die Antwort zu verkneifen.

Wenn W-W-W so antworten nicht wünscht sollten sie sich von
jedem ein Qualifikationsnachweis schicken lassen und dann die
passenden Bretter freischalten - Dem ist nicht so also darf
ich hier ja wohl auch als unwissender meine Meinung kund tun.:

Darfst Du. Ich darf aber auch darauf hinweisen, daß Unwissen keine vernünftige Voraussetzung in einem Expertenforum ist.

Aber so ganz nebenbei - Gegen eine Verbesserung meiner Aussage
hätte ich nichts - aber mich einfach nur blöd von der Seite
anzumachen, anstatt eine kompetente Antwort zu liefern find
ich persönlich scheiße!

Zur Kenntnis genommen.

Wenn dus besser weißt - Bitte belehre mich eines Besseren aber
so Kommentare brauch echt niemand

Ich weiß zumindest, daß man nicht die Pflicht hat, eine popelige Urheberrechtsverletzung zur Anzeige zu bringen, wenn man davon Kenntnis erlangt. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html

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Aber so ganz nebenbei - Gegen eine Verbesserung meiner Aussage
hätte ich nichts - aber mich einfach nur blöd von der Seite
anzumachen, anstatt eine kompetente Antwort zu liefern find
ich persönlich scheiße!

Zur Kenntnis genommen.

Na, riechen die wolken gut oder warum hälst du deine Nase so hoch?

Wenn dus besser weißt - Bitte belehre mich eines Besseren aber
so Kommentare brauch echt niemand

Ich weiß zumindest, daß man nicht die Pflicht hat, eine
popelige Urheberrechtsverletzung zur Anzeige zu bringen, wenn
man davon Kenntnis erlangt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html

Warum muss man denn erst rumpöbeln und DANN erst was vernünftiges sagen? Die ganze Diskussion wäre doch viel interessanter geworden wenns von anfang an so gelaufen wäre, findest du nicht?

Bedenke aber:
Wenn der AG den AN loswerden will brauch er ja einen Grund (das Vertrauensverhältnis ist stark geschädigt durch die gesetzteswiedrige Handlung des AN) - Der An hat den Anwalt eingeschaltet -> er will zumindest eine Abfindung, es kommt dann ggf zur Gerichtsverhandlung und spätestens dann kommt das ganze ans Licht.

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Ich bin doch etwas überrascht. Du schreibst eine Antwort in dem Wissen, daß Du nicht kompetent antworten kannst, erwartest aber von mir, daß ich eine kompetente Antwort liefere.

vernünftiges sagen? Die ganze Diskussion wäre doch viel
interessanter geworden wenns von anfang an so gelaufen wäre,
findest du nicht?

Ich finde vor allem, daß dem Fragesteller mehr geholfen worden wäre, wenn Du gar nicht erst geantwortet hättest.

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Weil es bereits falsch verstanden wurde:
In meinem Beispiel wird der AG wird den Anwalt einschalten.

Der AG scheint keine Verpflichtung zu haben, die Urheberrechtsverletzung (?) anzuzeigen. Aber kann es für den AG sinnvoll sein dies zu tun, um sich ggf. selbst zu schützen?
Welche Folgen hätte dies für den AN? Geldstrafe? Welche Höhe?

Auch hallo

Hier sind wohl der arbeitsrechtliche und der urheberrechtliche Aspekt zu betrachten.

Arbeitsrechtlich: inwieweit ist die Internetnutzung im AV geregelt ?
Tendenziell liegt aufgrund der Menge aber ein Kündigungsgrund vor. Ein Anwalt für Arbeitsrecht und Kenntnissen im IT-Recht kann hier sicher nicht verkehrt sein.

Urheberrechtlich: gemahnt wird idR der Anschlussinhaber (wohl der AG) als Störer (und gerne als Täter, obwohl das nicht zwingend stimmen muss) und Anbieter des fraglichen Materials. Wenn Abmahnungen eintreffen ist ein Anwalt für Urheberrecht zu konsultieren (*). Dieser wird wohl zu modifizierten/vorbeugenden Unterlassungserklärungen raten und diese entwerfen. Tendenziell haftet dann der AG als Störer und der (Ex-)AN als Täter. Fragt sich nur in welcher Höhe.

(*)auf eigene Faust vorzugehen, ist zu fehleranfällig:
-weitere Täterkandidaten könnten genannt werden
-zu enge/weitreichende UE
-usw…

mfg M.L.

Weil es bereits falsch verstanden wurde:
In meinem Beispiel wird der AG wird den Anwalt einschalten.

So richtig verstanden?

Wenn ichs richtig verstehe schaltet er AG einen Anwealt ein um einer Kündigung zu formulieren, die rechtlich auch Bestand hat, da der AN ja auf die Idee kommen könnte, dagegen zu klagen.

Ich bezweifle, dass der AG das Ziel verfolgt, dem AN via Urheberrecht noch eins persönlich herein zu brennen… er ist nicht dazu verpflichtet und es ist nur unnötiger Aufwand.

Gruss HighQ