Liebe Experten,
ein Aupair-Mädchen aus der ehemaligen Sowjetunion hatte in ihrer deutschen Gastfamilie Internetzugang. Sie hat Filme heruntergeladen und sagt, daß sie nicht wußte, daß das verboten ist.
Nun behalten die Gasteltern das Taschengeld für die beiden letzten Monate ein (Rückkehr Ende Oktober).
Was kann sie tun, um möglichst gut aus der Situation rauszukommen.
Viele Grüße
Iris
Hallo,
wenn das Au-Pair-Mädchen eine schriftliche Erklärung hinterlässt, dass sie das getan hat ohne dass die Gastfamilie das wusste und obwohl ihr die Gastfamilie sagte, sie solle so etwas nicht tun, dann sollte ihr die Gastfamilie das Taschengeld auszahlen und sie sollte nach Russland zurückgehen. Denn solche Verstöße werden (so lange sie im kleinen Stattfinden) nur zivilrechtlich durch die Inhaber verfolgt. Und wenn die Gastgeber glaubhaft nachweisen können, dass sie keine „Mitstörer“ sind, so richten sich die Ansprüche gegen das Au-Pair-Mädchen - und keine Firma wird den Aufwand treiben dort das Au-Pair-Mädchen aufzuspüren…
Viele Grüße
Lumpi
wenn das Au-Pair-Mädchen eine schriftliche Erklärung
hinterlässt, dass sie das getan hat
Und warum zur Hölle sollte sie das tun? Weil Sklavenarbeit in Deutschland nur dann verboten ist, wenn der Sklave eine schriftliche Erklärung abgibt? Oder woraus sonst leitest du ein grundsätzliches Zurückbehaltungsrecht ab?
Gruß
Hallo,
Nun behalten die Gasteltern das Taschengeld für die beiden
letzten Monate ein (Rückkehr Ende Oktober).
dafür gibt es keinerlei Grundlage. Schließlich vertreten die Gasteltern weder den deutschen Staat noch die Interessen der Rechteinhaber. Ihnen persönlich kann nichts passieren, schließlich haben sie selbst nichts unrechtes getan.
Gruß
S.J.