Mahlzeit!
Mal angenommen, Hermann Heuermann hat sich eine „Pinkel- und Raucherecke“ erkoren, die von der vorbeiführenden Strasse auch nich einsehbar is u die regelmässig für beides genutzt wird, wenn er dort vorbeikommt. Es handelt sich um ne Weggabelung „im Gelände“. Nun fiel Hermann vermehrt auf, dass dort (Bau-)Schutt in Form von Ziegelsteinen u Müll abgeladen wurden. Von Gelben Säcken bis hin zu benutzten Windeln is so ziemlich alles dabei, eben auch Batterien u so ein Zeugs. An wen sollte Hermann sich nun wenden, um diese Müllhalde zu melden, ohne dass er zur Rechenschaft gezogen wird?
Hermann is schon klar, dass sein Verhalten (dermang die Sträucher pullern u Kippe aufm Weg austreten) auch nich grade rühmlich is, aber dieses eindeutig umweltschädliche Verhalten anderer kann u will er nich länger dulden, zumnal die ausgetretene Kippe stets mitgenommen u zuhause in die „eigene“ (u somit bezahlte) Mülltonne geworfen wird…
Gruss
Mutschy
Hallo,
je nach Verwaltungsgliederung ist dafür das Ordnungs- oder das Umweltamt zuständig. Ggf. hat die Gemeinde für sowas auch ein Umwelttelefon.
Gruß vom
Schnabel
hallo.
An
wen sollte Hermann sich nun wenden, um diese Müllhalde zu
melden,
ans ordnungsamt. das wird sich dann um alles weitere kümmern.
ohne dass er zur Rechenschaft gezogen wird?
warum? daß hermann wild pinkelt, muß er dem amt ja nicht auf die nase binden.
gruß
michael
Hallo,
illegale Abfallentsorgung dieser Art dürfte eine Straftat sein.
Insofern würde ich das bei der Polizei melden.
Gruß
S.J.
Falsch!
Es ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit!
wirklich?
Hallo
Es ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit!
Da steht aber was drüber im Strafgesetzbuch:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__326.html
Hans
Falsche Einschätzung
Hallo,
ich halte es für gewagt, strafbares Verhalten grundsätzlich auszuschließen. Ob es nur eine Owi ist, entscheidet letztlich der Richter oder StA. Bis dahin kann man bei dem beschriebenen Müll durchaus von strafbarem Verhalten ausgehen.
Eine Mitteilung an die zuständige Polizeidienststelle dürfte ausreichen, um eine profunde Beurteilung des Sachverhaltes zu erreichen.
Gruss
Iru
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Es ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit!
Wenn, wie hier geschildert, u.a. Batterien in der Landschaft entsorgt werden, ist es eine Straftat.
Hallo,
Vorsicht mit dem Wecken schlafender Hunde!
Klar ist es nicht ok, wenn jemand Müll auf ein Privatgrundstück wirft. Hier wird das Ordnungsamt bzw. die Polizei auch Ermittlungen aufnehmen.
Dies ändert aber nichts daran, dass der Grundstücksbesitzer den Mist dann auf seine Kosten entsorgen darf - er kann das Geld dann vom Täter zurückfordern - wenn denn je einer ermittelt wird und der dann auch noch Geld hat.
Wenn der Müll natürlich einen Meter auf öffentlichem Grund liegt wenn das Ordnungsamt informiert wird, dann ist die Kommune zuständig.
Viele Grüße
Lumpi