Illegale party

Guten Abend,

ich arbeite in einer Diskothek, seid einiger Zeit finden Partys in einer nahegelegenen Halle statt, die die Einnahmen unserer Diskothek wesentlich schmälern und den Ruf verschlechtern, da Besucherzahlen abnehmen. Der Chef überlegt zu schließen, da er hohe Fixkosten hat.

Folgendes Problem: Ich habe mit dem Vermieter der Halle gesprochen und mich als Interessent ausgegeben. Er hat gesagt, ich vermiete die privat ohne Mitvertrag 500 Euro die Nacht, auf nachfrage ob es ein konsessionierter Raum wäre, antwort nein, seinen Namen will er nicht sagen, nur Spitznamen. Fluchträume und Brandschutz sowie Toiletten nicht gegeben. Lärmbelästigung in der Nachbarschaft. Auf Nachfrage wie das geht, sagte er schlafende Hunde solle man nicht wecken.
Veranstalter mieten die Halle günstig, erstellen Flyer die öffentlich verteilt werden, es wird Eintritt genommen 6€ und Getränke werden für 1€ verkauft. Einen offiziellen Veranstalter gibt es nicht, die Einnahmen werden nicht versteuert, es gibt ein Security Unternehmen und 3-4 Djs die auf dem Flyer vorgestellt werden. Die Tresenkräfte sind nicht angemeldet und werden schwarz ausgezahlt, alles läuft da Illegal, der Schweiß tropft bei den Feiern von der Decke und die Halle ist total überfüllt, die DJS machen Musik von einem aufgebauten Gerüst, damit sie über dem Publikum stehen, Baugerüst.

Alle diesen Dinge sind natürlich illegal und schädigen uns und dem Staat. Wie es so lange gut ging, keine Ahnung.

An welche Behörden kann man sich wenden um innerhalb von wenigen Tagen die nächste Party zu verhindern?

Nächster Schritt? Polizei? Rechtsanwalt? Stadt? Zoll? Was kann ich tún und welche Punkte kann ich wo anklagen?

Vielen Dank im Vorraus!

Hallo!

Kurz und knapp gesagt: Private oder öffentliche gewerbliche Veranstaltungen mit erheblicher Personenanzahl sind anmeldepflichtig (Versammlungsgesetz) beim Ordnungsamt, welches originär zuständig ist. Ist die Behörde nicht erreichbar, Bsp. Nachtzeit, ist die Polzei gehalten die Sache zu klären. D.h. Prüfung eines Verantwortlichen sowie Genehmigung der Veranstaltung/Konzession des Gewerbes (Gaststättenerlaubnis/Ausschankerlaubnis). In Amtshilfe Zollbehörde zur Prüfung Arbeitsgenehmigung der Beschäftigten (wird von Behörde veranlasst).
Vorgehensweise: Gang zum Ordnungsamt und prüfen bzw. Infos sammeln. Zur Nachtzeit Polizei verständigen und eventuell Anzeige wegen Lärmbelästigung erstatten…das verursacht Prüfungen bei der Behörde. Oder direkt am Tage Anzeige bei der Polzei erstatten, aber mit Sammlung von Beweisen und Anhaltspunkten (Bsp. Flyer, Zeugenaussagen, Schriftstücke vom Ordnungsamt, Fotos, etc). Bloße Vermutungen reichen nicht. Üble Nachrede und Verleumdung ist strafbar!

Hallo,

das für Ihre Gemeinde zuständige Ordnungsamt ist zuständig.

MfG Weise

Entschuldigung, aber ich kann nicht jeden Tag meine Mails abrufen. Zum Problem: Zuständig dafür ist das Ordnungsamt, da meines Erachtens nach für diese Veranstaltungen mehrere Genehmigungen (Gebäudesicherheit, Feuersicherheit, Ausschank alkohol. Getränke, Hygiene usw.) nötig sind. Also zum zuständigen Ordnungsamt mit allem, was man an Beweisen hat, hingehen und es dort melden. Das Ordnbungsamt leitet dann geeignete Massnahmen, auch mit Unterstützung der Polizei, ein. Der Zoll ist nur für Schwarzarbeit zuständig. Ich hoffe, ich konnte damit etwas helfen. Diese Genehmigungen sind Ländersache, also zumindest in Sachsen ist das ein Fall für das Ordnungsamt. mit freundlichen Grüssen Werner Kipnich

Illegale Party
Vielen Dank, für ihre Antwort, ich war sowohl beim Ordnungsamt als auch bei allen anderen Ämtern, dass Problem, die Partys sind von der Stadt laut §12 Gestattung erlaubt, dies ist jedoch eine große Sauerei, da es bei diesen Partys darum geht, Geld zu verdienen, nicht ein anderer Anlass vorliegt, Geschmückt wie die Party immer mit der Aussage Abi Party…wir sammeln für den Abiball. Fakt ist jedoch, dass es gewerblich ist. Ein Abiball benötigt nicht 10 Partys a jede Party 3000 € Gewinn, wobei die Schule ansich, z.b. der Rektor sich auch von der Party distanziert und damit nicht in Verbindung bzw. in Kontakt treten will.

Was kann ich nun machen?

Party
Vielen Dank, für ihre Antwort, ich war sowohl beim Ordnungsamt als auch bei allen anderen Ämtern, dass Problem, die Partys sind von der Stadt laut §12 Gestattung erlaubt, dies ist jedoch eine große Sauerei, da es bei diesen Partys darum geht, Geld zu verdienen, nicht ein anderer Anlass vorliegt, Geschmückt wie die Party immer mit der Aussage Abi Party…wir sammeln für den Abiball. Fakt ist jedoch, dass es gewerblich ist. Ein Abiball benötigt nicht 10 Partys a jede Party 3000 € Gewinn, wobei die Schule ansich, z.b. der Rektor sich auch von der Party distanziert und damit nicht in Verbindung bzw. in Kontakt treten will.

Was kann ich nun machen?

Vielen Dank, für ihre Antwort, ich war sowohl beim Ordnungsamt als auch bei allen anderen Ämtern, dass Problem, die Partys sind von der Stadt laut §12 Gestattung erlaubt, dies ist jedoch eine große Sauerei, da es bei diesen Partys darum geht, Geld zu verdienen, nicht ein anderer Anlass vorliegt, Geschmückt wie die Party immer mit der Aussage Abi Party…wir sammeln für den Abiball. Fakt ist jedoch, dass es gewerblich ist. Ein Abiball benötigt nicht 10 Partys a jede Party 3000 € Gewinn, wobei die Schule ansich, z.b. der Rektor sich auch von der Party distanziert und damit nicht in Verbindung bzw. in Kontakt treten will.

Was kann ich nun machen?

Hallo,

ich bitte um Verstaendnis, dass an dieser Stelle keine umfangreiche Rechtsberatung ohne Berechnung einer Beratungsgebuehr durchgefuehrt werden kann. Im Forum gestellte Fragen beantworte ich deshalb grundsaetzlich nur einmal. Bitte wenden Sie sich fuer eine qualifizierte Beratung an einen spezialiserten Rechtsanwalt in Ihrer Naehe oder versuchen ueber eine der Online-Rechtsberatungen eine kostenguenstige Auskunft zu erhalten.

Die hier gegebenen Auskunefte sind deshalb lediglich ueberschlaegig und ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes erteilt. Ein Beratungsvertrag zwischen Ihnen und mir kommt nicht zustande; eine Haftung oder Gewaehrleistung fuer die Richtigkeit der Auskunft wird nicht uebernommen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit rate ich Ihnen dringend die Beratung eines geeingneten Rechtsanwalts/Rechtsanwaeltin oder einer zur Rechtsberatung befugten Stelle (z.B. Mieterbund, Verbraucherzentrale) in Anspruch zu nehmen. Soweit Ihnen die notwendigen finanziellen Mittel hierzu fehlen, steht Ihnen ggfl. Beratungshilfe zu. Nähere Auskuenfte erteilt Ihnen z.B. das zustaendige Amtsgericht in Ihrer Naehe.

Mit freundlichen Gruessen

VOLKER WEISE
Rechtsanwalt
Postfach 2261
Rheindorfer Straße 189
D-40764 Langenfeld
Tel +49.2173.920700
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