Illegale Räumung der persönlichen Sachen?

Hallo,

es geht um meinen Vater. Hier die einigermaßen kurzgefasste Version.
Mein Vater hatte seine Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt bekommen zum 1.6.13. Der Vermieter hatte dann gegen Ende, als mein Vater mal nicht zu Hause war, einfach die Schlösser ausgetauscht gehabt, welches ja schon mal rechtswidrig ist.
Jedenfalls hatte mein Vater auch noch eine Garage mitgemietet gehabt, in der er seeeeehr viel Trödel rumstehen hatte (von Gemälden bis hinzu Rasenmähern etc.). Der Vermieter willigte damals ein, er könne die Sachen solange aufbewahren, bis er eine neue Wohnung gefunden hat. Als nach ca. 2 Monaten die Sachen noch nicht abgeholt wurden (mein Vater wohnt nun vorerst bei einem Freund), hat der Vermieter ein Schreiben aufgesetzt, welches besagte, er hätte bis zum 15. August (also heute) Zeit, seine Sachen abzuholen. Ansonsten würden diese nach 2 Werktagen (also am 17.8) auf dem Müll landen sozusagen. Er war nun gestern (am 14.8.) beim Vermieter und dieser meinte er hätte die ganzen Sachen schon entsorgt, obwohl mein Vater meinte, er würde die Sachen abholen kommen. Meiner Meinung nach ist dies rechtswidrig! Jetzt ist die Frage, wie mein Vater vorgehen kann.

Hallo aus Bernburg,
zugegeben keine schöne Sache. Jetzt kommt es 1. auf den Gesundheitszustand und 2. die Finanz. Belastbarkeit des Vaters an.
Will er sich jahrelang streiten, was immer Nerven und anfangs richtig viel Geld kostet auch wenn er Recht bekommt. In Deutschland kann jeder gegen jeden wegen jedes Klagen. Deshalb müssen Prozesse vom Kläger, vorfinanziert werden.

Hallo,

gab es eine schriftliche Fixierung zur Nutzung der Garage? Wenn ja, wäre das natürlich von Vorteil.
Der Vermieter hätte hier eine ordentliche Räumungsklage anstreben müssen. Hierbei wird in erster Instanz eine Frist gesetzt (dies hat er ja anscheinend schon getan). Hätte dein Vater auch nach mehreren Aufforderungen nicht die Garage geräumt, hätte der Vermieter die Sachen im Beisein eines Gerichtsvollziehers dokumentieren müssen. Hierbei wird unterschieden, ob es sich um Müll (darf entsorgt werden) oder um verwertbare Gegenstände handelt. Diese muss er dem Schuldner (also deinem Vater) zugänglich machen. Er hätte sie also unter Dokumentation eines Gerichtsvollziehers einlagern lassen müssen oder selbst einlagern. Hat er also wertvolle Gegenstände entsorgt hat dein Vater Schadensersatzanspruch. Er sollte sich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen.

Liebe Grüße

Hallo,
ja, es gab eine schriftliche Festsetzung. Es wurde jedoch nicht explizit die Garage erwähnt, sondern allgemein.
So wie du beschrieben hast, kenn ich das auch. Mit Räumungsklage etc. Das krasse an der Sache ist ja auch, dass er damals einfach das Schloss ausgewechselt hat, sprich Hausfriedensbruch begangen hat.
Ich habe vorhin mit dem Vermieter telefoniert (er wohnt bei mir im Ort) und tat so, als hätte ich mit meinem Vater nicht gesprochen. Er meinte er hätte die Sachen schon vor einer Woche!!! aus der Garage entsorgt. Er meinte dann zu mir mein Vater war heute morgen bei ihm ohne einen Bus o. ä. Und dann meinte er noch zu mir: „Ja, welche Sau kommt auch Sonntags zum Sachen ausräumen“ Ich meine, das ist doch jedem selbst überlassen, ob er Sonntags, unter der Woche am Weihnachtsabend oder sonst wann kommt, wenn HEUTE die Frist abgelaufen ist.
Ich werde morgen mit meinem Vater zur Polizei gehen und dort die Sache wegen des Hausfriedensbruchs usw. anzeigen. Ok, mein Vater war auch nicht unbedingt unschuldig, aber das was der Vermieter da gemacht hat ist schlichtweg rechtswidrig.
Mein Vater sagte ihm dann heute, dass er das nach Gesetz nicht hätte machen dürfen usw. (er spricht leider nicht so gut deutsch, aber das wusste er doch :smile: ) Und da meinte der Vermieter doch dreist zu ihm, dass das Gesetz hier nicht greifen würde!!!, weil er so „gnädig“ war und ihm gesagt hat, er könne die Sachen beim ihm einlagern, bis er eine neue Wohnung hätte oder einen Ort, wo er die Sachen deponieren könnte.

Hallo,
grundsätzlich ist das eine zivilrechtliche Sache. Erstattest du hier Anzeige bei der Polizei, so hat diese lediglich die Aufgabe der beiderseitigen Personalienfeststellung. Da diese jedoch bekannt sind wirst du um einen Besuch bei einem Anwalt nicht herumkommen. Auf jeden Fall sollte dies zeitnah geschehen. Rechtsberatungen sind auch gar nicht teuer und liegen zwischen 20 u. 40 Euro.