Hallo, liebe Mitwisser!
Wir hatten neulich eine Diskussion darüber, ob ein Arbeitnehmer eigetnlich einen Arbeitsauftrag des Chefs ausführen muss, soll oder darf, obwohl er (der AN) weiß, dass er damit etwas Illegales tut. Es ging um die Installation einer Software ohne die dazugehörige Lizenz.
Ich meinte, man müsste so einen Auftrag dann eben nicht ausführen und hätte trotzdem keine jur. Konsequenzen à la „Arbeitsverweigerung“ zu erwarten. Andererseits dürfte sich ein AN auch nicht herausreden, er hätte nur „Anweisungen befolgt“. M.E. darf man einfach überhaupt nie wissentlich eine illegale Handlung ausführen, oder?
Praktisch sieht das ja evtl. nochmal ganz anders aus…
Wie seht Ihr das denn?
Es dankt - Anette
Hallo
Wir hatten neulich eine Diskussion darüber, ob ein
Arbeitnehmer eigetnlich einen Arbeitsauftrag des Chefs
ausführen muss, soll oder darf, obwohl er (der AN) weiß, dass
er damit etwas Illegales tut.
Nein. Das Direktionsrecht des AG ist durch Gesetze, wie bspw. Strafgesetze, Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften, etc, beschränkt.
Es ging um die Installation
einer Software ohne die dazugehörige Lizenz.
Woher weiß der AN denn, daß die Software „illegal“ erworben wurde? Der AG ist ja wohl kaum dazu verpflichtet, dem AN die Lizenz zu zeigen.
Ich meinte, man müsste so einen Auftrag dann eben nicht
ausführen und hätte trotzdem keine jur. Konsequenzen à la
„Arbeitsverweigerung“ zu erwarten.
„Konsequenzen“ müssen nicht immer juristischer Natur sein. Ein AG kann sich auch anderweitig „rächen“…
Andererseits dürfte sich
ein AN auch nicht herausreden, er hätte nur „Anweisungen
befolgt“. M.E. darf man einfach überhaupt nie wissentlich eine
illegale Handlung ausführen, oder?
Korrekt.
Gruß,
LeoLo
Hallo, Leolo - danke für Deine Antwort! Nur der Vollständigkeit halber:
Woher weiß der AN denn, daß die Software „illegal“ erworben
wurde? Der AG ist ja wohl kaum dazu verpflichtet, dem AN die
Lizenz zu zeigen.
Mir wurde die Geschichte so dargestellt, dass man sicherlich nur einmal eine Software kauft, aber für jeden Arbeitsplatz, der damit bestückt wird, eine eigene Lizenz braucht. Aber ich stand ja nicht daneben…
Tschüß - Anette