Illegaler Kabel anschluß in der Mierwohnung

Hallo zusammen
Mein Vermieter hat einen Illegalen kabelanschluß in unsere Mietwohnung gelegt und vor kurzen hat KD den anschluß gekappt.
Ich persönlich nutze DVBT habe aber ein Sky Abo und brauche daher den Kabelanschluß, im Mietvertrag steht geschrieben das man ein Kabelanschluß bei den Städtlichen anbieter abschließen kann.
Dies ist aber nicht möglich laut meinem Kabelanbieter da nur ein Kabelanschluß in der Hausnr. 7 anliegt und nicht in der 8 wo ich wohne, ist der Vermieter verpflichtet jetzt einen neuen Kabelanschluß zulegen so das ich mich bei Kd anmelden kann und wieder mein Sky abo nutzen kann???
vielen dank

Hallo experience

Meines Erachtens liegt die Rechtslage so (bin aber kein Anwalt): hat der Vermieter Dir die Wohnung mit Kabelanschluß vermietet (muß im Mietvertrag stehen), muß er für den Anschluß sorgen. Steht nichts im Mietvertrag hast Du schlechte Karten, denn eine mündliche Absprache müstest Du nachweisen können.
Hoffe ich konnte Dir weiter helfen.
Gruß

Danke für deine antwort

ja im Mietverertrag steht das die Wohnungen mit Kabelanschluß ausgestattet sind und man sich dei dem Kabelanbieter anmelden kann.

Hallo,
also zu Deinen Fragen:
Das physische Kabel usw. das in Deine Wohnung gelegt wurde ist natürlich nicht illegal. Illegal könnte höchstens sein dass am Kabelsignal der KDG ohne Bezahlung angeklemmt war. Vermutlich hatte der Vormieter mal Kabelanschluß und der wurde entweder nicht gekündigt oder die KDG hat versäumt trotz Kündigung rechtzeitig abzuklemmen oder so was ähnliches.
Du mußt Dich eigentlich nur an den Kabelnetzbetreiber wenden, der innerhalb des Hauses das BK-Netz betreibt. Das kann, je nach Gestattungsvertrag, die KDG selbst sein, ein privater Kabelnetzbetreiber, die Hausverwaltung oder sogar Dein Vermieter selbst. Wer das bei Dir ist, weiß die Hausverwaltung, falls vorhanden oder der Vermieter. Frag evtl. einen Nachbarn mit Kabelanschluß an wen er zahlt, der ist Dein Ansprechpartner. Bei dem machst Du einen neuen Kabelvertrag. Fertig.

Ob der Vermieter verpflichtet ist, Dir Kabelanschluß zu legen, hängt von Deinem Mietvertrag ab. Wenn da ausdrücklich Kabelanschluß drin steht muß er ihn auch liefern. Normalerweise steht das so nicht drin.

Dir den Kabelanschluß verweigern kann der Vermieter übrigends nicht. Du mußt dann halt selbst alles zahlen. Auf die Verlegeart hat er natürlich ein Mitspracherecht. Aber das Kabel ist ja offensichtlich schon da.

Wenn, trotz allem, kein Anschluß möglich ist, kannst Du selbstverständlich Dein Skyabo kündigen, wegen Wegfall der Vertragsgrundlage, – nämlich die Verfügbarkeit deren Signals. Eine Bestätigung z.B. des Vermieters diesbezüglich hilft da dann natürlich sehr. Achtung die Skygeier stellen sich da gern quer. Ein Wink mit dem Anwalt hift aber meistens.

Gruß Andreas