Illegaler Streik?

Was genau wären die Konsequenzen, und vor allem wen treffen die Konsequenzen, wenn sich eine Gewerkschaft nicht an die Vorgaben der Gesetze hält?

Wenn z.B. eine Gewerkschaft einen Bereich bestreiken würde, der durch eine einstweilige Verfügung vor dem Streik geschützt wäre?

Gruss, Marco

Auch guten Tag.

Wenn z.B. eine Gewerkschaft einen Bereich bestreiken würde,
der durch eine einstweilige Verfügung vor dem Streik geschützt wäre?

Solche Verfügungen haben im Allgemeinen ein Preisschild. Üblicherweise, gerade vor Arbeitsgerichten, steht dann da: „Für jeden Tag der Zuwiderhandlung ist ein Betrag von haumichblau zu entrichten.“

Schadenersatz wäre natürlich auch fällig - der müsste aber ggf. auf dem Zivilklageweg erstrotten werden.

Diejenigen, die an dem Streik teilnehmen, hätten mit Maßregelungen zu rechnen. Was der betreffenden Gewerkschaft, so sie nach Vorstehendem überhaupt noch einen verbogenen Dreier in der Kasse hätte, endgültig den Hals umdrühe.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo Marco,

wie Eillicht schon schrub. Falls du auf die GDL anspielst meine ich mich an eine Spende von € 250.000 pro Tag zu erinnern.

Ralph

Hallo

Diejenigen, die an dem Streik teilnehmen, hätten mit
Maßregelungen zu rechnen.

Das ist idR. unwahrscheinlich. Das Arbeitsrecht bürdet dem einzelnen Arbeitnehmer nicht die Entscheidung dafür auf, ob ein Streik rechtmäßig ist oder nicht. Das wäre auch praktisch unmöglich und würde zu verheerenden Konsequenzen führen, weil jeder nach eigener Ansicht entscheiden müsste, ob er wohl mitstreikt oder nicht.

Demnach liegt eine die Kündigung oder Abmahnung rechtfertigende schuldhafte Pflichtverletzung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer, der sich an einem rechtswidrigen Streikt beteiligt, zu dem aber die Gewerkschaft aufgerufen hat, nur dann vor, wenn die Rechtswdirigkeit des Streiks für den Arbeitnehmer ganz offensichtlich zu erkennen war.
Das genannte Beispiel, dass ein Gericht den Streik für rechtswidrig erklärt hat und das auch durch die Medien bekannt wird, dürfte ein solcher Fall sein, wird aber eher die Ausnahme bleiben.

Gruß
Dea

1 „Gefällt mir“