Mir ist bewusst, die Frage klingt etwas abstus, aber ich bin gerade auf einen Artikel gestoßen (http://www.abmahnung.org/streaming/), in dem steht, dass wenn man auf Streaming-Seiten, die offensichtlich illegaler Weise aktuelle Filme zum streamen anbieten, nicht rechtlich belangt werden kann, weil es noch keine eindeutige Rechtsprechung dazu gibt? Mich verwirrt das etwas. Wie kann denn eine Handlung, die eindeutig das Urheberrecht verletzt, ohne Folgen bleiben? Würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.
P.S.: Habe nicht vor jetzt massenhaft diese Streams zu nutzen, finde nur den Umstand interessant und skuril.
Ebenso wäre es nicht legal, eine Kopie zu ziehen.
Und darüber, ob das beim Streming zutrifft und wie es auf die Verbreitung illegal zur Verfügung gestellter Dateien anzuwenden ist, sind sich die Gelehrten noch nicht so ganz einig.
„eine Handlung, die eindeutig das Urheberrecht verletzt“
Da ist der Haken: Es ist eben nicht eindeutig. (Genau genommen gibt es Ausnahmen, in denen eine „Verletzung“ erlaubt ist und diese Ausnahmen kann man weit oder eng auslegen.) Deshalb besteht auch in der Praxis die Rechtsprechung Spielraum; eine höchstrichterliche Rechtsprechung würde dabei für Rechtssicherheit sorgen.
Eine solche Rechtsprechung gibt es aber erst dann, wenn die nicht eindeutigen Regeln relevant werden, wenn also ein entsprechender Fall verhandelt wird. Das war bis heute nicht der Fall, wenn ich das richtig im Kopf habe. Nebenbei wurde aber auch von Richtern schon erwähnt, dass solche in Frage kommenden Verletzungen eher als nicht gegeben gesehen würden und auch die (wenn auch wenig maßgebende) Regierung vertritt eine weite Auslegung - die Details spare ich mir, dazu gibt es ja genügend Dokumentation im Internet.
Außer der Rechtsprechung könnte auch eine Rechtsetzung - Gesetzgebung - die Lage klarer machen. Wenn ich mich richtig erinnere, wird es aber keine Regelung vom deutschen Gesetzgeber geben, weil bereits auf EU-Ebene an diesem Thema gearbeitet wird.