Illigale fahrt mit bahn über Mitfahrgelegenheit

Hey, ein Freund von mir ist über die Seite „Mitfahrgelegenheit.de“ mit jemandem via Zug von München nach Nürnberg gefahren. Das ganze sollte mit einem Gruppenticket laufen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus dass der Verantwortliche kein Ticket gekauft hatte. Wer muss dabei haften? Haften auch die Mitfahrer selbst, oder muss der Verantwortliche die Komplette Summe selbst zahlen?

Ich bin alles andere als ein Jurist, aber ich versuche mal, meinen gesunden Menschenverstand zu benutzen. Ich nehme an, dass dein getäuschter Freund auf jeden Fall für sich selbst haftet bzw. zahlen muss bzw. bestraft wird, selbst wenn der Täuscher zugeben würde, dass er ihn getäuscht hat. Man wird sagen, dein Freund hätte sich das Ticket zeigen lassen müssen. Zumindest wird es so ausgehen, wenn der Täuscher nicht bestätigt, dass er deinen Freund getäuscht hat. Denn sonst könnte ja eine Gruppe immer mit der Masche schwarzfahren: Wir fahren zu fünft los, und wenn wir erwischt werden, dann haben wir alle von nix gewusst, außer der Kevin, der hat uns getäuscht.

Dasselbe gilt im Prinzip auch für den Fall, dass der Täuscher die Täuschung zugibt: Was macht die Bahn oder der Richter dann? Er müsste ja schwerer gestraft werden, als wenn er nur alleine schwarzgefahren wäre. Okay, man könnte es so sehen: Dein Freund hat dann nichts falsch gemacht, aber er hat die Bahn genutzt, also muss er den vollen Fahrpreis nachentrichten. Gestraft wird er aber nicht. Der Täuscher hingegen muss seinen eigenen Fahrpreis zahlen plus Strafe für sein Schwarzfahren plus Strafe fürs Schwarzfahren deines Freundes. Dein Freund könnte jetzt noch spitzfindig sagen, ja aber zum normalen Preis wär ich nie gefahren. Aber für die Spitzfindigkeiten fragst du besser die Juristen, dafür sind die da. :slight_smile: Ich spekulier hier ja eh nur wild rum. Aber manchmal sind Gesetze ja auch ziemlich logisch.

Fällt gar nicht auf.

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Zivilrechtlich: jeder Fahrgast schuldet dem Beförderungsunternehmen den Fahrpreis (ob nur der normale Fahrpreis fällig wurde oder ein erhöhtes Beförderungsentgelt, geht aus der Fragestellung nicht hervor, ist aber letztlich auch irrelevant). Darüber hinaus ist der Täuscher dem Getäuschten schadenersatzpflichtig (§823 BGB). Netto kann es also darauf hinauslaufen, daß die Getäuschten ohne Verlust aus der Sache herauskommen (wenn man mal vom ganzen Ärger und der mutmaßlichen Verzögerung der Fahrt absieht)

Strafrechtlich: für den Täuscher steht (ggfs. schwerer) Betrug (§ 263 Abs. 1 bzw. § 263 Abs. 3 S. 1 StGB) und das Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) im Raume.

Danke.

Danke für die guten Antworten! : )

Das war ironisch gemeint.

Meins auch.